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Rechtsprechung

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Nach Meinung der Richter am BGH kann im Kriegsfall das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden. Die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh hält dies für falsch und geht davon aus, dass die Richter am BGH in ihrem Urteil vom 16. Januar 2025 gegen das Grundgesetz entschieden haben. Wer hat nun Recht? a) der BGH b) die Rechtswissenschaftlerin ?
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