Die Geschichte der Psychiatrie ist eng mit gesellschaftlichen Vorstellungen von Normalität, Krankheit und Menschenwürde verbunden. Im Laufe der Zeit wechselten Fürsorge und medizinischer Fortschritt mit Ausgrenzung, Zwang und Gewalt. Besonders die NS-Zeit, die Lobotomie und die Entwicklung der Psychopharmaka zeigen, wie notwendig ethische Verantwortung in der Psychiatrie ist.
Während der COVID-19-Pandemie wurden politische Entscheidungen wie Lockdowns, 2G/3G-Regelungen und die allgemeine Impfpflicht maßgeblich mit Bezug auf wissenschaftliche Behörden wie das PEI und das RKI gerechtfertigt. Gleichzeitig zeigt sich, dass wichtige Sitzungsprotokolle nicht angelegt wurden, so dass Vertrauen auf Behörden und Expertenentscheidungen ohne transparente Dokumentation erfolgte, was grundlegende Fragen nach Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit aufwirft.
Die einrichtungs- und truppenbezogene COVID-19-Impfpflicht (§ 20a IfSG) stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar, bei Soldaten unter Berücksichtigung der besonderen Dienstpflichten noch intensiver.
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Maßnahme beruhte wesentlich auf der Annahme eines relevanten Übertragungsschutzes durch die Impfung, dessen Fortbestehen im Verlauf der Pandemie unter anderem durch interne RKI-Einschätzungen in Frage gestellt wurde.
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dieser Maßnahme beruhte wesentlich auf der Annahme eines relevanten Übertragungsschutzes durch die Impfung, dessen Fortbestehen im Verlauf der Pandemie unter anderem durch interne RKI-Einschätzungen in Frage gestellt wurde.
Es wurde im Zusammenhang der mRNA-Injektion ("Impfung") oft von Solidarität gesprochen à la: „Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.“ Dass Jens Spahn in der Enquete vom 15.12.2025 nun sagt, ein Fremdschutz sei niemals angestrebt gewesen, ist eine dreiste Falschdarstellung. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die allerdings unter Prof. Dr. Karl Lauterbach als Gesetz von der damaligen Ampel-Regierung eingeführt wurde, basierte auf dem Prinzip "Fremdschutz für vulnerable Gruppen", d. h., es wurde lang Zeit sehr wohl ein Fremdschutz propagiert.
Joana Cotar über die Verlogenheit der Politiker*innen während der Corona-Zeit: "Also, die haben ja gewusst, was sie machen, und meiner Meinung nach haben sie es ganz bewusst ausgenutzt, um zu sehen, wie weit sie die Leute treiben können."