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„Kein Fremdschutz” - Spahn in der Enquete vom 15.12.2025

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„Kein Fremdschutz” - Spahn in der Enquete vom 15.12.2025

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Freitag, 19. Dezember 2025 · Lesezeit 5:30
Zitat:

"Die Sendung dokumentiert die Befragung des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Deutschen Bundestags am 15.12.2025".

Zitat Ende.

Link zum Video von Prof. Dr. Stefan Homburg:


Ich empfehle, wenn ich mir dies erlauben darf, dieses Video von Herrn Prof. Dr. Stefan Homburg ausdrücklich!

Mein Kommentar:

Es sind, falls so etwas noch einmal passiert, Handschellen zu fordern: Spahn, Buyx und Drosten und alle anderen Verantwortlichen der Corona-Zeit müssen sich hoffentlich demnächst vor der Justiz verantworten. Das darf alles nicht noch einmal passieren! Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Dr. Homburg, für dessen Videobeiträge. Diese Aufarbeitungen, die er uns gratis zur Verfügung stellt, sind unbezahlbar. Sie sind sozusagen goldeswert. Für mich geht er damit in die Geschichte Deutschlands ein, denn er hilft dabei, ein enorm brisantes Kapitel des frühen 21. Jahrhunderts aufzuarbeiten.

Jens Spahn versucht sich herauszureden. Es wurde in diesem Zusammenhang der  mRNA-Injektion ("Impfung") oft von Solidarität gesprochen à la:

„Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.“

Das Solidaritätsprinzip beim Impfen während der Corona-Pandemie wurde so begründet:

Durch die eigene Impfung senkt man das Risiko, andere anzustecken.

Besonders geschützt werden sollten vulnerable Gruppen (z. B. ältere Menschen, Vorerkrankte), die ein hohes Risiko für schwere Verläufe hatten. Impfen galt daher als gesellschaftlicher Beitrag, nicht nur als individuelle Gesundheitsentscheidung.

Häufige Formulierungen waren z. B.:

  • „Impfen ist ein Akt der Solidarität.“

  • „Solidarität heißt, die Schwächsten zu schützen.“

  • „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind.“

Und wie war das nochmals mit der sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht"?
Kurz  gesagt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland wurde im  Rahmen der Corona-Pandemie nicht ausschließlich oder primär auf der  Annahme eines perfekten Fremdschutzes durch mRNA-Impfungen eingeführt.  Vielmehr begründete der Gesetzgeber sie vor allem mit dem Schutz  besonders vulnerabler Personen in medizinischen und pflegerischen  Einrichtungen – einschließlich des Gedankens, dass Impfungen (und der  Nachweis von Genesung) dazu beitragen, Infektionen und ernsthafte  COVID-19-Verläufe zu reduzieren.

1. Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die  einrichtungsbezogene Impfpflicht galt ab 16. März 2022 für Beschäftigte  in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, ambulanten Diensten und  ähnlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs.
Ziel  war laut Bundesregierung und Gesetzestext, vor allem vulnerable  Personen (z. B. alte, pflegebedürftige oder chronisch kranke Menschen)  vor einer COVID-19-Infektion und damit verbundenen schweren Verläufen zu schützen.

2. Fremdschutz-Annahme im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzgeber ging in der Begründung davon aus, dass Impfungen nicht nur  den Geimpften schützen, sondern auch das Risiko von Infektionen und ihre  Weitergabe zumindest teilweise reduzieren können – also einen  Fremdschutz-Effekt haben. Diese Annahme wurde in der Rechtsprechung und  im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich als tragfähige Grundlage akzeptiert.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Impfpflicht als  verfassungsgemäß unter anderem damit, dass es vertretbar sei,  anzunehmen, dass durch den Nachweis einer Impfung oder Genesung der  Schutz vulnerabler Personen gefördert wird.

3. Wissenschaftliche Evidenz zum Fremdschutz
Wissenschaftlich war und ist die Effektivität der mRNA-Impfstoffe gegen Übertragung des  Virus selbst (also Fremdschutz im engeren Sinne) vor allem im Laufe der  Pandemie – insbesondere mit Varianten wie Omikron – nicht vollständig  und dauerhaft hoch. Die Impfstoffe wurden ursprünglich primär zur  Vermeidung von Krankheit und schweren Verläufen zugelassen, nicht  ausschließlich zur Unterbindung der Übertragung. Dies bedeutet, dass der  Fremdschutz zwar vorhanden – aber zeitlich und je nach Variante  unterschiedlich stark – ist.

Fazit

Ja, im Gesetzgebungsverfahren wurde auf einen gewissen Fremdschutz-Effekt  der Impfungen verwiesen und dieser als legitimes Argument für die  einrichtungsbezogene Impfpflicht angesehen.
Nein,  die Pflicht beruhte nicht allein oder ausschließlich auf der Annahme  eines perfekten Fremdschutzes durch mRNA-Impfstoffe. Sie war vielmehr  Teil einer kombinierten Maßnahme zur Infektions- und Schutzstrategie,  insbesondere für gefährdete Gruppen in Einrichtungen des Gesundheits-  und Pflegebereichs, und um das Gesundheitssystem zu entlasten.

Die Art und Weise, wie sich Jens Spahn vor der Enquete hier präsentiert hat, eröffnet einen Skandal!

Herr Spahn versucht sich herauszureden. Es ist ihm jedoch nicht gelungen.  Die Enquete hat ihn überführt. Er behauptet etwas wider Realität ... Der Begriff, dass man sich gegen COVID-19 “aus  Solidarität” impfen lassen sollte, wurde schon früh  in der Corona-Pandemie benutzt – vor allem im Zuge der bundesweiten  Impfkampagnen, als Impfstoffe verfügbar waren und  politische/gesellschaftliche Akteure den Impffortschritt nicht nur als  persönlichen Schutz, sondern als Beitrag zum Gemeinwohl darstellten.

Zeitlicher Rahmen

Ende 2020 – Anfang 2021
Die ersten COVID-19-Impfkampagnen in der EU begannen am 27. Dezember 2020.
Bereits  zu Beginn der Impfkampagnen wurde von politischen Akteuren  thematisiert, dass Impfen nicht nur dem eigenen Schutz dient, sondern  auch dem Schutz anderer – also einem solidarischen Handeln.  Beispielsweise wurde in Deutschland noch bevor breite Impfangebote  verfügbar waren darüber gesprochen, Impfen als „Akt der Solidarität“ zu  betrachten.

Frühjahr 2021
Viele  öffentliche Appelle der Politik, Ärzteschaften und gesellschaftlicher  Institutionen erschienen im Frühjahr und Sommer 2021, in denen das  Impfen ausdrücklich als Solidaritätsakt bezeichnet wurde (z. B. Appelle,  sich „aus Solidarität mit der jungen Generation“ impfen zu lassen).
In  dieser Zeit wurde der Solidaritätsbegriff auch in Medien, politischen  Statements und Kampagnen verwendet, um die Impfbereitschaft zu fördern  und den Schutz vulnerabler Gruppen zu betonen.

Begriffsentwicklung im Kontext
Der  Solidaritätsbegriff wurde während der Pandemie allgemein breit  diskutiert und teilweise auch kritisiert oder problematisiert – etwa als  moralischer Druck in der Impfdiskussion.
Neben  nationaler Solidarität (z. B. Schutz älterer oder vulnerabler Menschen)  spielte auch globale Solidarität eine Rolle, etwa in internationalen  Initiativen für gerechte Impfstoffverteilung wie COVAX oder Aussagen der  WHO, dass niemand sicher sei, bevor alle sicher seien.

Fazit

Kurz gesagt:
Schon  Ende 2020 wurde in den Diskussionen über Impfkampagnen der Begriff  “Impfen aus Solidarität” eingeführt – vor allem mit dem Start der  Impfungen.

Im  Laufe des Jahres 2021, besonders im Frühjahr und Sommer, fand diese  Formulierung breite Verwendung durch Politik, Gesundheitsinstitutionen  und Medien.

Und gerne noch einmal:

Es sind, falls so etwas noch einmal passiert, Handschellen zu fordern: Spahn, Buyx und Drosten und alle anderen Verantwortlichen der Corona-Zeit müssen sich hoffentlich demnächst vor der Justiz verantworten. Das darf alles nicht noch einmal passieren! Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Dr. Homburg, für dessen Videobeiträge. Diese Aufarbeitungen, die er uns gratis zur Verfügung stellt, sind unbezahlbar. Sie sind sozusagen goldeswert. Für mich geht er damit in die Geschichte Deutschlands ein, denn er hilft dabei, ein enorm brisantes Kapitel des frühen 21. Jahrhunderts aufzuarbeiten.

Ich empfehle, wenn ich mir dies erlauben darf, dieses Video von Herrn Prof. Dr. Stefan Homburg ausdrücklich!

Rainer Langlitz


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