„Kein Fremdschutz” - Spahn in der Enquete vom 15.12.2025
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Freitag, 19. Dezember 2025 · 5:30
Zitat:
Zitat Ende.
Link zum Video von Prof. Dr. Stefan Homburg:
Mein Kommentar:
Es sind, falls so etwas noch einmal passiert, Handschellen zu fordern: Spahn, Buyx und Drosten und alle anderen Verantwortlichen der Corona-Zeit müssen sich hoffentlich demnächst vor der Justiz verantworten. Das darf alles nicht noch einmal passieren! Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Dr. Homburg, für dessen Videobeiträge. Diese Aufarbeitungen, die er uns gratis zur Verfügung stellt, sind unbezahlbar. Sie sind sozusagen goldeswert. Für mich geht er damit in die Geschichte Deutschlands ein, denn er hilft dabei, ein enorm brisantes Kapitel des frühen 21. Jahrhunderts aufzuarbeiten.
Ich empfehle, wenn ich mir dies erlauben darf, dieses Video von Herrn Prof. Dr. Stefan Homburg ausdrücklich!
Mein Kommentar:
Es sind, falls so etwas noch einmal passiert, Handschellen zu fordern: Spahn, Buyx und Drosten und alle anderen Verantwortlichen der Corona-Zeit müssen sich hoffentlich demnächst vor der Justiz verantworten. Das darf alles nicht noch einmal passieren! Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Dr. Homburg, für dessen Videobeiträge. Diese Aufarbeitungen, die er uns gratis zur Verfügung stellt, sind unbezahlbar. Sie sind sozusagen goldeswert. Für mich geht er damit in die Geschichte Deutschlands ein, denn er hilft dabei, ein enorm brisantes Kapitel des frühen 21. Jahrhunderts aufzuarbeiten.
Jens Spahn versucht sich herauszureden. Es wurde in diesem Zusammenhang der mRNA-Injektion ("Impfung") oft von Solidarität gesprochen à la:
„Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.“
Das Solidaritätsprinzip beim Impfen während der Corona-Pandemie wurde so begründet:
Durch die eigene Impfung senkt man das Risiko, andere anzustecken.
Besonders geschützt werden sollten vulnerable Gruppen (z. B. ältere Menschen, Vorerkrankte), die ein hohes Risiko für schwere Verläufe hatten. Impfen galt daher als gesellschaftlicher Beitrag, nicht nur als individuelle Gesundheitsentscheidung.
Häufige Formulierungen waren z. B.:
- „Impfen ist ein Akt der Solidarität.“
- „Solidarität heißt, die Schwächsten zu schützen.“
- „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind.“
Und wie war das nochmals mit der sog. "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht"?
Kurz gesagt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland wurde im Rahmen der Corona-Pandemie nicht ausschließlich oder primär auf der Annahme eines perfekten Fremdschutzes durch mRNA-Impfungen eingeführt. Vielmehr begründete der Gesetzgeber sie vor allem mit dem Schutz besonders vulnerabler Personen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen – einschließlich des Gedankens, dass Impfungen (und der Nachweis von Genesung) dazu beitragen, Infektionen und ernsthafte COVID-19-Verläufe zu reduzieren.
1. Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht galt ab 16. März 2022 für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, ambulanten Diensten und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs.
Ziel war laut Bundesregierung und Gesetzestext, vor allem vulnerable Personen (z. B. alte, pflegebedürftige oder chronisch kranke Menschen) vor einer COVID-19-Infektion und damit verbundenen schweren Verläufen zu schützen.
2. Fremdschutz-Annahme im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzgeber ging in der Begründung davon aus, dass Impfungen nicht nur den Geimpften schützen, sondern auch das Risiko von Infektionen und ihre Weitergabe zumindest teilweise reduzieren können – also einen Fremdschutz-Effekt haben. Diese Annahme wurde in der Rechtsprechung und im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich als tragfähige Grundlage akzeptiert.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Impfpflicht als verfassungsgemäß unter anderem damit, dass es vertretbar sei, anzunehmen, dass durch den Nachweis einer Impfung oder Genesung der Schutz vulnerabler Personen gefördert wird.
3. Wissenschaftliche Evidenz zum Fremdschutz
Wissenschaftlich war und ist die Effektivität der mRNA-Impfstoffe gegen Übertragung des Virus selbst (also Fremdschutz im engeren Sinne) vor allem im Laufe der Pandemie – insbesondere mit Varianten wie Omikron – nicht vollständig und dauerhaft hoch. Die Impfstoffe wurden ursprünglich primär zur Vermeidung von Krankheit und schweren Verläufen zugelassen, nicht ausschließlich zur Unterbindung der Übertragung. Dies bedeutet, dass der Fremdschutz zwar vorhanden – aber zeitlich und je nach Variante unterschiedlich stark – ist.
Fazit
Ja, im Gesetzgebungsverfahren wurde auf einen gewissen Fremdschutz-Effekt der Impfungen verwiesen und dieser als legitimes Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht angesehen.
Nein, die Pflicht beruhte nicht allein oder ausschließlich auf der Annahme eines perfekten Fremdschutzes durch mRNA-Impfstoffe. Sie war vielmehr Teil einer kombinierten Maßnahme zur Infektions- und Schutzstrategie, insbesondere für gefährdete Gruppen in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs, und um das Gesundheitssystem zu entlasten.
Die Art und Weise, wie sich Jens Spahn vor der Enquete hier präsentiert hat, eröffnet einen Skandal!
Herr Spahn versucht sich herauszureden. Es ist ihm jedoch nicht gelungen. Die Enquete hat ihn überführt. Er behauptet etwas wider Realität ... Der Begriff, dass man sich gegen COVID-19 “aus Solidarität” impfen lassen sollte, wurde schon früh in der Corona-Pandemie benutzt – vor allem im Zuge der bundesweiten Impfkampagnen, als Impfstoffe verfügbar waren und politische/gesellschaftliche Akteure den Impffortschritt nicht nur als persönlichen Schutz, sondern als Beitrag zum Gemeinwohl darstellten.
Zeitlicher Rahmen
Ende 2020 – Anfang 2021
Die ersten COVID-19-Impfkampagnen in der EU begannen am 27. Dezember 2020.
Bereits zu Beginn der Impfkampagnen wurde von politischen Akteuren thematisiert, dass Impfen nicht nur dem eigenen Schutz dient, sondern auch dem Schutz anderer – also einem solidarischen Handeln. Beispielsweise wurde in Deutschland noch bevor breite Impfangebote verfügbar waren darüber gesprochen, Impfen als „Akt der Solidarität“ zu betrachten.
Frühjahr 2021
Viele öffentliche Appelle der Politik, Ärzteschaften und gesellschaftlicher Institutionen erschienen im Frühjahr und Sommer 2021, in denen das Impfen ausdrücklich als Solidaritätsakt bezeichnet wurde (z. B. Appelle, sich „aus Solidarität mit der jungen Generation“ impfen zu lassen).
In dieser Zeit wurde der Solidaritätsbegriff auch in Medien, politischen Statements und Kampagnen verwendet, um die Impfbereitschaft zu fördern und den Schutz vulnerabler Gruppen zu betonen.
Begriffsentwicklung im Kontext
Der Solidaritätsbegriff wurde während der Pandemie allgemein breit diskutiert und teilweise auch kritisiert oder problematisiert – etwa als moralischer Druck in der Impfdiskussion.
Neben nationaler Solidarität (z. B. Schutz älterer oder vulnerabler Menschen) spielte auch globale Solidarität eine Rolle, etwa in internationalen Initiativen für gerechte Impfstoffverteilung wie COVAX oder Aussagen der WHO, dass niemand sicher sei, bevor alle sicher seien.
Fazit
Kurz gesagt:
Schon Ende 2020 wurde in den Diskussionen über Impfkampagnen der Begriff “Impfen aus Solidarität” eingeführt – vor allem mit dem Start der Impfungen.
Im Laufe des Jahres 2021, besonders im Frühjahr und Sommer, fand diese Formulierung breite Verwendung durch Politik, Gesundheitsinstitutionen und Medien.
Und gerne noch einmal:
Ich empfehle, wenn ich mir dies erlauben darf, dieses Video von Herrn Prof. Dr. Stefan Homburg ausdrücklich!Es sind, falls so etwas noch einmal passiert, Handschellen zu fordern: Spahn, Buyx und Drosten und alle anderen Verantwortlichen der Corona-Zeit müssen sich hoffentlich demnächst vor der Justiz verantworten. Das darf alles nicht noch einmal passieren! Ich bedanke mich bei Herrn Prof. Dr. Homburg, für dessen Videobeiträge. Diese Aufarbeitungen, die er uns gratis zur Verfügung stellt, sind unbezahlbar. Sie sind sozusagen goldeswert. Für mich geht er damit in die Geschichte Deutschlands ein, denn er hilft dabei, ein enorm brisantes Kapitel des frühen 21. Jahrhunderts aufzuarbeiten.
Rainer Langlitz
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