Was bedeutet der Begriff Volksgesundheit?
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Montag, 27. Dezember 2021 · 7:00
Von der Absurdität der Einführung einer "Allgemeinen Impfpflicht" und eines "Allgemeinen Verbots von Alkohol- und Nikotinkonsum"
Wenn schon im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung über die Einführung einer "Allgemeinen Impfpflicht" in Bezug auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit diskutiert wird, das der Staat zu schützen habe, dann möchte ich genauso, dass der Staat auch über ein Allgemeines Rauchverbot und über ein Allgemeines Verbot des Konsums von Alkohol diskutiert.
Wir müssen bei allen gesetzlichen Maßnahmen prüfen, ob diese angemessen, verhältnismäßig und geeignet sind.
Die Corona-Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen.
Bei einer Pandemie ist Gefahr im Vollzug: die Volksgesundheit steht in Gefahr.
Wie interpretiert die Partei "SPD", die derzeit Teil der Regierung Deutschlands ist, das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Bezug auf die Corona-Maßnahmen innerhalb der Corona-Pandemie (Zitat, Link hier):
"Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Dieses Grundrecht ist massiv bedroht durch die Corona-Pandemie. Die Gesundheit und das Leben vor allem von alten Menschen und auch jüngeren mit Vorerkrankungen ist stark bedroht. Und zweifellos steigt das Risiko, wenn sich das Virus ungebremst ausbreitet. Die Politik ist also in der Verantwortung, dieses Grundrecht zu schützen."
Zitat Ende.
Die Maßnahmen innerhalb der "Pandemie-Bekämpfung" müssen angemessen, verhältnismäßig und geeignet sein, damit die "Volksgesundheit" wiederhergestellt werden kann.
Die SPD begründet dies mit Artikel 2, Absatz 2 GG (siehe oben).
Macht sich die SPD hier zum Anwalt einer 100-prozentigen Volksgesundheit?
Ist aber eine 100-prozentige Volksgesundheit überhaupt denkbar?
Was ist das Ziel, wenn man seitens der Politik das Leben von vor allem alten Menschen und auch von jüngeren Menschen mit Vorerkrankungen schützen will?
Plädieren Sie bei Ihrem Plädoyer einer Allgemeinen Impfpflicht in gleicher Weise auch für ein Allgemeines Rauchverbot und für ein Allgemeines Verbot des Konsums von Alkohol, denn hierbei ist die Volksgesundheit ebenfalls erheblich bedroht.
Müsste dann der Staat nicht auch über ein Allgemeines Rauchverbot oder über ein Allgemeines Verbot des Konsums von Alkohol debattieren?
Die Maßnahmen der Impfkampagne haben nun allerdings gezeigt, dass die mRNA-Impfung nicht geeignet ist/war, die Volksgesundheit zu restituieren.
Folgende Aussagen wurden gemacht:
Dezember 2020:
60 % Impfquote sind ausreichend, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen.
Obwohl die 60 % erreicht waren, bekam die Politik die Pandemie dennoch nicht in den Griff:
Es kamen neue Varianten des Coronavirus:
Die Delta- und Omikron-Variante.
Nun heißt es im Dezember 2021 - also genau 1 Jahr später:
Alle "drei (!) Monate Auffrischungsimpfungen...
Allein dieser Verlauf zeigt bereits, dass die Impfung nicht (!) zum Ziel führt.
Die mRNA-Impfstoffe haben es nicht geschafft, die Volksgesundheit wiederherzustellen.
Das Gegenteil ist passiert:
Triage wird angedroht auf Grund angeblicher Überlastung der Intensiv-Stationen mit Corona-Patienten (zum Teil geimpft - zum Teil ungeimpft).
Obwohl mehr als jede/r 2. innerhalb der deutschen Bevölkerung geimpft wurde, war das Pandemiegeschehen nicht in den Griff zu bekommen.
Selbst eine abgegrenzte Population wie Gibraltar, wo eine Impfquote von nahezu 100 % hergestellt wurde, hat im Dezember 2021 Lockdown Maßnahmen durchgeführt.
Und Spanien, das man in Bezug auf die Impfbereitschaft als Paradebeispiel hochgehalten hat, ist nun am 25./26. Dezember 2021 von der deutschen Bundesregierung zum "Hochrisiko-Gebiet" erklärt worden.
Darüberhinaus muss ohnehin gefragt werden, wie man den Begriff der angestrebten "Volksgesundheit" definieren will:
Zero-COVID-Strategie?
Eine Inzidenz von "xyz"?
Hospitalisierungsrate von ... ?
Die Einführung einer "Allgemeinen Impfpflicht" ist von diesem Aspekt her unangemessen und unverhältnismäßig wegen ihrer überzogenen Maßnahme angesichts des mutierenden Corona-Virus.
Man bekommt stattdessen den Eindruck, den viele Menschen ja schon lange haben, hinter der Corona-Pandemie stecke etwas ganz Anderes:
Der frühere Verfassungsschutz-Präsident Maaßen hatte sich in etwa so geäußert:
"Die Corona-Pandemie wird zur Klima-Ideologie mutieren. Weil es in Wahrheit um Klimarettung geht - koste es, was es wolle - hat automatisch jede/r recht, der die Corona-Maßnahmen der Regierung unterstützt."
Eine zweite Gruppe sagt, die Corona-Krise ist bedingt durch Korruption und Bestechung seitens Big-Pharma.
Eine dritte Gruppe wiederum erkennt in der Corona-Pandemie die Durchführung eines "Great-Resets" à la World Economic Forum (WEF), was auch in Richtung Klimapolitik geht. Bei dieser Theorie kommt allerdings noch die These einer zukünftigen Abschaffung des Bargelds und die Einführung einer neuen Weltordnung hinzu.
Eine vierte Gruppe schließlich sieht die Welt wegen Corona abdriften in einen Totalitarismus mit Überwachung in Form von Impfausweisen und Green-Pass etc.
Auch Dr. Alexander Kekulé hatte sich bereits in einem Podcast mit den Worten geäußert:
"Eine Impfpflicht ist das falsche Instrument zur falschen Zeit."
Auf ähnliche Weise kritisiert der Virologe Hendrik Streeck eine Impfpflicht mit dem Hinweis, die Notwendigkeit einer dreimaligen Auffrischungsimpfung deute quasi auf deren mangelnde Qualität und insofern auf deren mangelnde Eignung hin.
Übrig bleiben also die Fragen:
1.) Wie definiert sich der Begriff "Volksgesundheit"?
2.) War bzw. ist die mRNA-Impfspritze geeignet, die "Volksgesundheit" wiederherzustellen?
3.) War stattdessen aber die "Volksgesundheit" jemals wirklich in Gefahr, so dass eine Pandemie überhaupt ausgerufen werden musste?
Oder handelt es sich bei Corona nicht vielmehr um natürliche, saisonal bedingte Erkältungswellen?
Wieso waren und sind denn in jedem Sommer keine Meldungen an Corona-Infizierten ("Inzidenzen") zu verzeichnen?
Allein dieser Hinweis müsste schon jede/n darauf aufmerksam machen, dass es sich in keiner Weise um eine Pandemie handelt, sondern um eine jährliche-saisonal bedingte Erkältungswelle.
Ist es dann aber angemessen, dem Volk eine "Allgemeine Impfpflicht" wegen natürlicher Erkältungswellen aufzuzwingen, und zwar mit einer Impfung, die alle drei Monate durchgeführt werden muss?
"Nein (!)", müsste man hier sagen, denn:
Eine Risiko-Nutzen-Analyse muss hierbei zum Ergebnis kommen, dass man breite Bevölkerungsgruppen mit einer solchen Impfung mehr schaden würde als dass man sie einem Nutzen zuführte.
Prof. Dr. Werner Bergholz (Link, hier) kommt in seiner Risiko-Nutzen-Analyse zu dem Ergebnis, dass es bei den 10 - 59 - Jährigen 15x gefährlicher sei, an der mRNA-Impfspritze zu versterben als an COVID-19.
All dies sind Hinweise darauf, dass eine "Allgemeine-Corona-Impfpflicht" unverhältnismäßig, unangemessen und ungeeignet ist.
Auch auch die eingangs zitierte Internet-Seite der SPD bringt schließlich klar zum Ausdruck (Zitat):
"Impfpflicht?
"Impfpflicht?
Nein! Zwar ist in den Sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz zum Teil auch von „Zwangsimpfungen“, „Impfpflicht“, oder auch von einem „Vollzug durch die Bundeswehr“ die Rede. Das alles ist aber Quatsch! Wer beispielsweise von einer Reise aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehrt, muss die üblichen Regeln für Quarantäne einhalten beziehungsweise einen Corona-Test machen – wie bisher auch. Wer stattdessen eine Impfung nachweisen kann, muss das natürlich nicht. Einreisen können aber selbstverständlich alle. Und eine Impfpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben. Und „Vollzug durch die Bundeswehr“ in § 54a IfSG regelt den Infektionsschutz der Soldatinnen und Soldaten. Denn für sie sind nicht die Gesundheitsämter zuständig, sondern die Bundeswehr selbst. Es geht also nicht um den Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung, wie manche behaupten."
Zitat Ende.
"Eine Impfpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben." (SPD).
Die SPD zitiert zurecht das Grundgesetz im Artikel 2, Absatz 2:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Eine Impfpflicht würde dieses Recht massiv angreifen:
Der Staat ist nicht in der Lage, bei einer Einführung einer "Allgemeinen Impfpflicht" das Recht auf körperliche Unversehrheit zu garantieren.
Es muss dabei bleiben, dass eine Impfung auf freiwilliger Basis geschieht.
Der Staat ist nicht befugt, ein endloses Leben zu ermöglichen.
Der Staat darf bzw. muss in allgemeiner Weise Hilfen zum Erhalt des Lebens anbieten.
Der Staat darf jedoch nicht zur Gesundheit verpflichten.
Das Grundgesetz spricht von "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Damit kann aber nicht ein Recht auf ein endloses Leben gemeint sein.
Der Staat kann Hilfen zur Gesundheitsprävention anbieten.
Von einer Volksgsundheit bzw. von einer allgemeinen Gesundheit zu sprechen, ist Absurdität in sich:
Niemand auf dieser Welt ist zu 100 % gesund, und bereits mit der Geburt ist uns der Schritt in den Tod attestiert.
Insofern kann der Staat Gesundheit fördern. Er kann aber keine Volksgesundheit erreichen, sondern er kann lediglich versuchen, krankmachende Einflüsse zu minimieren.
Dann müsste der Staat aber auch, wenn eine Allgemeine Corona Impfpflicht in diesem Zusammenhang debattiert wird, in gleicher Weise über ein Allgemeines Rauch- und Alkoholkonsum-Verbot debattieren.
Rainer Langlitz
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