Vom Vor- und Nachspiel des Lauterbach-Tweets vom 14.08.2021 oder die Fragen: Darf ein Arzt von einer nebenwirkungsfreien Impfung sprechen und ist die Aussage von Lauterbach zur nebenwirkungsfreien Impfung von der Meinungsfreiheit gedeckt?

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Vom Vor- und Nachspiel des Lauterbach-Tweets vom 14.08.2021 oder die Fragen: Darf ein Arzt von einer nebenwirkungsfreien Impfung sprechen und ist die Aussage von Lauterbach zur nebenwirkungsfreien Impfung von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag, 13. November 2022 ·  2:45
Zunächst zur Frage, ob die Aussage von Prof. Dr. med. Karl Lauterbach zur nebenwirkungsfreien Impfung von der Meingungsfreiheit gedeckt ist:

Bekanntlich hat Prof. Dr. med. Karl Lauterbach in einem öffentlichen Tweet am 14.08.2021 folgendes geäußert (Zitat):

"Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann."

Zitat Ende.

Gegen diese Aussage von Prof. Dr. med. Karl Lauterbach hatte der Rechtsanwalt Markus Haintz Klage erhoben. Diese Klage wurde vom Landgericht Ellwangen abgelehnt. Dazu schreibt Markus Haintz in einem Tweet (Link, hier) am 02. November 2022 (Zitat):

"Das Gericht sieht es als freie Meinungsäußerung an, dass der Gesundheitsökonom und heutige #Gesundheitsminister #Lauterbachluegt und von einer "nebenwirkungsfreien Impfung" spricht. #FakeNews können tödlich sein!"

Zitat Ende.

Wie aber müsste sich das Gericht der Ärztekammer zu dieser Aussage von Prof. Dr. med. Karl Lauterbach stellen?

Auch Ärzte haben bekanntlich Pflichten gegenüber ihren Patient*innen. Man spricht in diesem Zusammenhang u. a. von:


b) Dokumentationspflicht (siehe dazu Dokumentationspflichtverletzung bei Wikipedia)

c) Gem. § 11 des Heilmittelwerbegesetzes besteht ein Verbot der Abgabe von Heilungsversprechen

Prof. Dr. med. Karl Lauterbach scheint approbierter Arzt zu sein. Dazu schreibt Wikipedia im Artikel über Karl Lauterbach (Aufruf vom 13.11.2022):

"Die Approbation als Arzt in Deutschland hatte Lauterbach nach dem Abschluss seines Medizinstudiums noch nicht beantragt;[10] dafür hätte er damals eine 18-monatige Pflichtzeit als Arzt im Praktikum nachweisen müssen. Im Jahr 2004 entfiel diese Voraussetzung, auf Antrag erhielt er 2010 seine Approbation.[11]

Zitat Ende.

Fußnote 10: Personalien. Karl Lauterbach. In: Der Spiegel. Heft 35/2010, S. 152.
 
Fußnote 11: Wer ist Prof. Dr. Karl Lauterbach? - TEIL 2. Abgerufen am 23. März 2021.

Mit diesem Tweet verspricht Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, dass die mRNA-Impfung hilft ("Potenz, das Leben vieler Menschen zu retten") und dass sie keinerlei Risiken ("nebenwirkungsfrei") beinhalte.

Darf also ein Arzt und darf also Herr Prof. Dr. med. Karl Lauterbach überhaupt einen solchen Tweet von der Art vom 14. August 2021 (siehe oben) in seiner Position veröffentlichen?

Mit anderen Worten: Darf also Herr Prof. Dr. med. Karl Lauterbach als approbierter Arzt von einer "nebenwirkungsfreien" Impfung sprechen?

Bereits Merkur schrieb am 27. Juni 2022 unter der Autorenschaft von Anna Lorenz (Link, hier) über diesen Tweet von Lauterbach, dass der Epidemiologe und Virologe, Prof. Klaus Stöhr, zurecht die Aberkennung der Approbation von Lauterbach fordere. Merkur schreibt:

„Sollte keine Approbation haben“: Corona-Experte geht Lauterbach nach Impf-Tweet heftig an [...] Ein Tweet des Bundesgesundheitsministers zur Corona-Impfung sei in den Augen des Epidemiologen Grund zur Aberkennung des Arzttitels."

Noch besorgniserregender wird der Tweet von Prof. Dr. med. Karl Lauterbach hinsichtlich der Tatsache, dass das Paul-Ehrlich-Institut bereits am 19. Juli 2021, also drei Wochen vor dem Tweet von Lauterbach, einen "Rote-Hand-Brief" an alle deutschen  Ärzte versandt hatte (siehe dazu mein Blogbeitrag vom 09. Januar 2022 (Link, hier)).

Ich gehe von daher davon aus, dass die Ärztekammer auf Grund des öffentlichen Drucks hierzu noch ein Wort und ein Urteil zu sprechen haben wird.

Rainer Langlitz


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