Sensationelle Wende! Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig? Ein Paukenschlag des VGs Osnabrück vom 03. September 2024
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Montag, 09. September 2024 · 5:00

"Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor"
So lesen wir auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Osnabrück seit 03. September 2024.
Darin wird ausgeführt (Zitat):
"Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
"Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar."
Zitat Ende.
Ich bin sehr berührt und wirklich den Tränen 😢😢😢 nahe. Sollte es Hoffnung geben, dass nun so etwas wie Gerechtigkeit zu Tage kommt? Ich wirklich am Weinen. Ich habe "C" intensiv seit Januar 2020 mitverfolgt: ein Thema, das mich wie kein anderes beschäftigt hat: Die Skepsis, dass bei "C" und den politischen Maßnahmen etwas unstimmig ist, war bei mir überragend und wurde anfänglich durch öffentliche Aussagen z. B. von Clemens Arvay oder auch von Prof. Sucharit Bhakdi untermauert. Die Angst vor jener mRNA-Impfspritze war bei mir vorherrschend. Ich selbst kam glücklicherweise um jene Corona-Impfung herum: ich musste mich nicht impfen lassen. Am 07. April 2022 wurde im Dt. Bundestag über die Allgemeine Impfpflicht abgestimmt. Sie wurde - Gott sei Dank - nicht eingeführt. Aber viele Menschen wurden mehr oder mehr oder weniger gezwungen, sich dem Impfdiktat in Form der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterwerfen. Dass nun das Verwaltungsgericht Osnabrück diese Zweifel an der Wirksamkeit des C-Impfstoffes zulässt [ (1.) RKI wurde von politischen Interessen manipuliert (2.) RKI konzediert, dass es keinen Fremdschutz gab], berührt mich sehr und macht mir Hoffnung.
Es wird nun dem Bundesverfassungsgericht überlassen sein, hierzu eine gerechte und verfassungskonforme Entscheidung zu treffen.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz verankert ist, wurde durch die Pflicht, sich gem. einrichtungsbezogener Impfpflicht impfen zu lassen, demnach "mit Füßen getreten": Die bisherige Begründung der Gerichte: "Wenn das RKI es so oder so sieht, dann muss dies nicht hinterfragt werden!" ist durch die RKI-Leaks nicht mehr haltbar.
Das RKI hat sich m. E. vor den Karren der mRNA-Impflobby spannen lassen.
Das Ansehen des RKI und damit aber auch anderer "wissenschaftlicher Institute" ist damit irreversibel geschädigt.
Der Skandal in der C-Causa nimmt damit weiter seinen Lauf!
Bleibt nun abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht hierzu entscheiden wird.
Eine Aufarbeitung der C-Zeit bleibt eine dringende Forderung an die Politik.
Es tun sich Abgründe in der weltumspannenden Politik auf, wenn man die div. kritischen Beiträge wie zum Beispiel den von Dr. med. Wolfgang Wodarg - zuletzt von August 2024 in Dresden - gehört hat. Er ist im Internet frei zur Verfügung mit dem Stichwort: Es waren nicht die Viren - was war es aber dann?"
Wenn ein Arzt wie Dr. Wodarg, der zugleich auch SPD-Politiker war und in beiden Funktionen (als Arzt und als Politiker) in wichtigen Positionen war und mit seiner Expertise etwas zu sagen hat, dann wird es einem schon etwas anders, und man begreift etwas vom Ausmaß dieser C-Causa im Ganzen. Diese Kritik wurde ja anfänglich als Verschwörungstheorie - und ich weiß nicht was - zu diffamieren versucht.
Doch diese Vorwürfe, die Kritik und die Skepsis würden in den Bereich der Verschwörungstheorien gehören, sind nun und schon lange nicht mehr haltbar. Es war offensichtlich, dass Wissenschaftler in der Größenordnung von ganzen Hörsälen nicht die Unwahrheit gesagt haben können. Leider hörte man nur die dem System zugewandten Wissenschaftler. Leider war unter dem "Merkel-Diktat" kein (!) öffentlicher Diskurs zugelassen worden, was auch angeprangert werden muss.
Lange Rede - kurzer Sinn:
Der Druck auf die Politik, jene C-Zeit aufzuarbeiten, wird nun nach diesem Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück nochmals stärker werden.
Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Legislative dazu "zwingt", "C" auch auf Bundesebene aufzuarbeiten!
Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch den Beitrag "Osnabrück: Anwältin beschreibt Gerichtsverhandlung mit Lars Schaade" (aktueller Präsident des RKI) (veröffentlicht am 06.09.2024) von Bastian Barucker an mit folgendem Link:
Eine Kommentierung des o. g. Urteils des VGs Osnabrück finden Sie im Youtube-Video der Rechtsanwältin Ellen Rohring, Paderborn, über folgenden Link:
Rainer Langlitz
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