Problematik, Diskussion und Anträge im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht

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Problematik, Diskussion und Anträge im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Samstag 08 Jan 2022
Problematik, Diskussion und Anträge im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht

Vorweggenommenes Resümee:

Ich bleibe weiterhin auf meinem bisherigen Standpunkt, dass die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht mit einer mRNA-Impftechnologie äußerst problematisch ist.


Zur Sache:

Derzeit gibt es laut eines Zeit-Online-Artikels vom 07. Januar 2022 (Link, hier) drei Anträge im Deutschen Bundestag zur Allgemeinen Impfpflicht-Debatte.

1.) Antrag von Wolfgang Kubicki (FDP), der die Allgemeine Impfpflicht ablehnt. Diesem Antrag haben sich lt. Zeit-Online auch einige Abgeordnete der Union angeschlossen.

2.) Antrag von Karl Lauterbach, der eine Allgemeine Impfpflicht ab dem 18. Lebensjahr vorsieht.

3.) Antrag von Andrew Ullmann (FDP), der eine altersabhängige und selektive Impfpflicht vorsieht in Anlehnung an das italienische Modell: Italien hat sich für eine Allgemeine Impfpflicht für Menschen, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, entschieden.

Abschließend ein Zitat aus Zeit-Online zum Lauerbach-Entwurf:

"Geplant ist eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Kinder blieben davon also ausgeschlossen. Was die notwendige Anzahl der Impfungen angeht, will man sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) oder des Robert Koch-Instituts (RKI) orientieren. Sie würde also auch Auffrischungsimpfungen umfassen, die erst in Zukunft notwendig werden. Auf jeden Fall müsse es Übergangsfristen geben, um auch den noch nicht Geimpften eine Chance zu geben, sich vor dem Inkrafttreten einer Impfpflicht impfen zu lassen. Die Impfpflicht soll sanktionsbewehrt sein – wer sich ihr nicht fügt, müsste also mit Bußgeldern rechnen. Gefängnisstrafen sollen ausgeschlossen bleiben. Außerdem soll das Ganze zeitlich befristet werden. Der Bundestag müsste die Impfpflicht also regelmäßig verlängern beziehungsweise könnte sie auslaufen lassen, wenn die Pandemie endemisch – und damit weniger gefährlich – werden sollte."

ZItat Ende.

Meine persönliche Entscheidung und Sympathie geht ganz klar in Richtung des Antrags von Wolfgang Kubicki (FDP), den ich eindeutig favorisiere:

Eine Impfpflicht, die der Staat diktiert, ist ein starker Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des einzelnen Menschen (siehe dazu Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Link, hier):

Zitat:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Zitat Ende.

Ein weiterer Aspekt, warum ich die Allgemeine Impfpflicht ablehne, ist in der Schwierigkeit der Definition der Auffrischung zu sehen.

Darüber hinaus ist die mRNA-Impftechnologie noch derartig neu auf dem Markt und ist immer noch im Status einer "bedingten Zulassung". Die EMA muss zunächst eindeutig und übersichtlich alle aufgetretenen Impfkomplikationen auflisten, bevor sich der Staat in die Problematik versetzt, einen Impfstoff per Gesetz zu verimpfen, der im Vorfeld der bedingten Zulassung zu großen und verbreiteteten Impfkomplikationen geführt hat. Mit anderen Worten: Bevor die EMA keine allgemeine Zulassung für den mRNA-Impfstoff editiert hat, darf es in meinen Augen gar keine Allgemeine Impfpflicht mit einem mRNA-Impfstoff geben. Wenn doch, dann begibt sich der Staat selbst in eine grobe Fahrlässigkeit.

Ob das deutsche Strafgesetzbuch bei einer groben Fahrlässigkeit einen Straftatbestand vorsieht, kann ich derzeit nicht einschätzen.

Siehe dazu § 16 StGB (Link, hier):

Was aber passiert, wenn tatsächlich ein Impfschaden durch die mRNA-Impfung geschehen ist?

Dass es zu Impfkomplikationen und zu Impfschäden gekommen ist, braucht nicht weiter in Frage gestellt zu werden: Was ist denn der Grund, dass mRNA-geimpfte Profi-Sportler (oftmals Fußballer) reihenweise einen Herzanfall erleiden und dabei sogar den Tod finden? Auch das folgende YouTube-Video und das damit verbundene Interview (Link, hier) mit Dr. Erich Freisleben ist ein klares Indiz hierfür und braucht keiner weiterer Beweise.

Dazu hat BR24 am 25.08.2021 (Autor ist Jürgen Seitz, Link, hier) einen Beitrag veröffentlicht mit der Headline:

"Impfschäden: Wer haftet und wie hoch ist der Schadenersatz?"

Nur: Was nützt mich eine Entschädigung in Form von Geld, wenn ich dann unwiederbringlich (!) körperlich krank, eingeschränkt und behindert bin?

Für den Staat ist eine Entschädigung in Form von Geld wie "Peanuts".

Für den einzelnen Betroffenen aber ist ein Impfschaden quasi eine persönliche Lebenskatastrophe.

Natürlich kann man nun sagen:

"Katastrophen passieren nun einmal. Und in Abwägung der Gesamtsituation bleibt es dabei, dass eine Allgemeine Impfung gegen Coronaviren sinnvoll ist!"

Vergisst man aber bei dieser Argumentation, dass eine Impfung zur Wiederherstellung der Volksgesundheit angemessen, verhältnismäßig, erforderlich und geeignet sein muss (!), damit dieses Instrument der Impfpflicht überhaupt zur Anwendung kommen darf?

Wäre also die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht

a) angemessen

b) verhältnismäßig

c) erforderlich

d) geeignet

um den Zweck, nämlich die Restituierung der Volksgesundheit, zu erreichen?

Siehe dazu "Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag - 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 019/16
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht" vom 27. Januar 2016, Link, hier (Zitat):

"Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Abwägung müsste stets unter Berücksichtigung der verschiedenen Erkrankungsarten erfolgen. Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre."

Dieser Artikel wägt in Gänze diese vier oben genannten Kriterien (angemessen, verhältnismäßig, erforderlich, geeignet) ab.

Der Deutsche Bundestag wird dazu angehört werden müssen.

Der Deutsche Bundestag wird über die Corona-mRNA-Impfung debattieren und entscheiden.

Zeit-Online (a.a.O.) schreibt dazu (Zitat):

"Eine erste Orientierungsdebatte zum Austausch von Argumenten ist erst in der zweiten Sitzungswoche geplant, für die Zeit nach dem 24. Januar. Die erste Lesung der verschiedenen Gesetzentwürfe könnte dann nach dem 14. Februar stattfinden, mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wäre wohl frühestens im März zu rechnen."

Zitat Ende.

Auch das ZDF hat dazu heute am 08. Januar 2022 einen Artikel (Link, hier) veröffentlicht. Autor ist Nils Metzger.

Ich möchte an dieser Stelle zwar nicht polemisch werden, aber angesichts der Ungereimtheiten um den mRNA-Impfstoff selbst - einmal abgesehen, ob eine Allgemeine Corona-Impfpflicht verfassungskonform ist - erscheint mir auch angesichts einer bloßen bedingten Zulassung eines Impfstoffes, der die typische Bezeichnung "Impfstoff" gar nicht verdient hat (extrazellulär wirkender Totimpfstoff vs. intrazellulär wirkender mRNA-Impfstoff, dessen Auswirkungen keineswegs ausreichend untersucht sind), eine Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht mit mRNA-Impftechnologie äußerst problematisch.

Siehe dazu innerhalb meines Blogs den folgenden Artikel (Link, hier):



Schlussüberlegungen:

Lässt sich angesichts dieser Ungereimtheiten mit dem mRNA-Impfstoff also die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht rechtfertigen?

Ich denke, hier fällt eindeutig die Antwort "nein" aus!

So wird in der Süddeutschen Zeitung (SZ) in einem Artikel vom 04. Januar 2022 der Bundesjustizminister, Marco Buschmann, zitiert:

"Die Virus-Variante Omikron könnte laut Buschmann Einfluss auf die  Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht haben. "Wenn es im Februar/März belastbare Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Impfpflicht eine deutliche Vergrößerung des Freiheitsspielraums für uns alle bringt, dann spricht viel dafür", sagte der FDP-Politiker der Wochenzeitung Die Zeit. "Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht das eher gegen eine Impfpflicht."

Alles in allem sprechen doch die Argumente nun wirklich gegen die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht:

Soll man sich alle drei Monate gemäß STIKO auffrischend impfen lassen?

So etwas hat es in der Geschichte der Impfmedizin noch nie gegeben!

So können selbst Geimpfte das Virus bekommen, weitergeben und auch daran erkranken.

Und die SZ (a.a.O) schreibt weiter (Zitat):

"Baden-Württembergs FDP-Landeschef Michael Theurer hat große Zweifel, dass eine allgemeine Impfpflicht Impfgegner von der Richtigkeit der Impfung überzeuge. Der Fraktionschef im Stuttgarter Landtag Hans-Ulrich Rülke sieht das ähnlich: "Das Schlechteste, was passieren kann, ist eine allgemeine Impfpflicht, die nicht funktioniert und die dann von den Querdenkern dazu genutzt wird, zu sagen: Seht her, dieser Staat macht Beschlüsse, die er nicht durchsetzen kann, Beschlüsse, die fehlgeleitet sind."

Zitat Ende.

Weiterhin ist zu beobachten, dass in Zusammenhang mit kritischen Äußerungen im Internet Zensur angewandt wird, und zwar bei Facebook, YouTube und auch teilweise bei Twitter. Seit wann ist in einem demokratisch legitimierten Rechtsstaat Zensur notwendig? Hier geht etwas nicht mit rechten Dingen zu.

Der Psychiater, Dr. Hans-Joachim Maaz, spricht sogar darüber hinaus im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Staatsregierungen von „Kollektiv-Psychose“ (Link dazu, hier):

These von Dr. Hans-Joachim Maaz (Psychiater):

"Wir befinden uns in einer Kollektiv-Psychose."

Inwiefern?

Die Politik fokussiert die gesellschaftlichen Ängste in Bezug auf

  • Umweltverschmutzung/Klima
  • Finanzen/Wirtschaft
  • Energie/Atomkraft
  • Migration
  • etc.

auf perfide Weise auf das Corona-Virus.

Die Politik lenke, so Dr. Maaz, damit von der Bewältigung der wahren Krisen ab. Die Bevölkerung werde insofern manipuliert und in ein Angst-Orchester eingestimmt, was zu einer "Massen-Psychose" führe.

Hintergrund (nach Dr. Maaz) ist, dass die Eliten, die an der Macht sind, größtenteils narzisstisch gestörte Persönlichkeiten sind.

Meine kritische Meinung und Haltung zur Corona-Problematik kann weiterhin eingesehen werden (Link, hier).

Rainer Langlitz



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