Maskenpflicht ja oder nein?

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Maskenpflicht ja oder nein?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Dienstag 04 Mai 2021
Maskenpflicht ja oder nein?

Gerichte sind sich uneins.

Noch im August 2020 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren  entschieden, dass in Hamburg Schüler und Lehrpersonal keine  Masken während des Schulunterrichts tragen müssen.

VG Hamburg, Beschluss vom 6.8.2020 - 3 E 3336/20


Auf Seite 8 dieser PDF innerhalb dieses Beschlusses heißt es:

Zitat:

"Aus welchem Grund daneben auch noch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll, hat der Antragsteller nicht – weder verallgemeinerungsfähig für alle Hamburger Schulen noch basierend auf der lokalen Situation an einer bestimmten Schule – glaubhaft gemacht (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Wiesbaden, Beschl. v. 11.5.2020, 6 L 485/20.WI, juris). Zwar weist er zu Recht darauf hin, dass Virologen (auch des Robert-Koch-Instituts) sich für eine Maskenpflicht auch im Unterricht ausgesprochen  haben (vgl. https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_08_05_Leopoldina_Stellungnahme_Coronavirus_Bildung.pdf, S.1, 6 f.: Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Abruf vom 6.8.2020). Es ist aber nicht ersichtlich, dass die Einführung einer Maskenpflicht auch im Unterricht und für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Klasse und Schulform zwingend ist, um der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht Genüge zu tun, und dass die bisherigen Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich wären."

Zitat Ende.

Ähnlich hatte auch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren entschieden:

Ein entsprechender Schüler aus Schleswig-Holstein muss im Unterricht vorerst keine (!) Maske tragen.

VG Schleswig, Beschluss vom 19.8.2020 - 9 B 23/20

Auch in Weimar (Thüringen) und in Weilheim (Bayern) hat jeweils im April 2021 ein Amtsgericht ähnlich entschieden. In Weimar hob ein Familienrichter die Maskenpflicht, die Abstandsregelung und die Corona-Testpflicht in einem ausführlichen  Beschluss an zwei Schulen aus Gründen des Kindeswohls auf. Er geht von Verfassungswidrigkeit aus und stellt RKI-Empfehlungen infrage.

Die Beschlüsse sind protokolliert unter:

AG Weimar, Beschluss vom 08.04.2021 - 9 F 148/21

AG Weilheim, Beschluss vom 13.4.2021 - 2 F 192/21

Nun hat jedoch das Verwaltungsgericht Weimar in einer Entscheidung die Maskenpflicht bestätigt: Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle eine geeignete und erforderliche Maßnahme dar. Durchgreifende gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen sieht das  Gericht unter Verweis auf wissenschaftlich fundierte Quellen nicht.

VG Weimar, Beschluss vom 20.04.2021 -  8 E 416/21

Diese Diskrepanz unter den Gerichten ist pars pro toto für die derzeitige Corona-Situation in Deutschland.

Rainer Langlitz


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