Gesinnungsstrafrecht um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi oder die Frage: Ist Prof. Bhakdi ein Volksverhetzer?

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Gesinnungsstrafrecht um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi oder die Frage: Ist Prof. Bhakdi ein Volksverhetzer?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Donnerstag, 18. Mai 2023 ·  1:15
Am 23. Mai 2023 soll vor dem Amtsgericht Plön der Prozess gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (vgl. dazu Artikel zu Sucharit Bhakdi bei Wikipedia) eröffnet werden. Prof. Bhakdi ist wegen des Verdachts (!) der Volksverhetzung angeklagt worden, und zwar interessanterweise von der Generalstaatsanwaltschaft, nachdem die Staatsanwaltschaft Kiel die Anklage gegen Bhakdi wieder fallen gelassen hatte.

KRiStA (Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte) kommt in einer klaren Erörterung zur o. g. Sachlage zu folgendem Fazit (Zitat):

Fazit:

"Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen."

Zitat Ende.

Auch aus meinem Verständnis heraus ist es absurd, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi als Volksverhetzer darzustellen, geschweige denn, ihn vor Gericht zu ziehen.

Die Argumentation von KRiStA finde ich absolut überzeugend und plausibel. Es drängt sich in der Tat der Verdacht auf, dass es sich hierbei um Gesinnungsstrafrecht handeln könnte. Gesinnungsstrafrecht bezeichnet nach Wikipedia (Aufruf vom 18. Mai 2023) eine Strafgesetzgebung, die das strafbare Unrecht und die Schwere der Strafe weniger am äußeren Tathergang und der Verletzung eines bestimmten Rechtsguts als an der Motivation des Täters festmacht.


Rainer Langlitz


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