Eklat in Thüringen durch Infragestellung eines Amtsgerichtsbeschlusses durch das Bildungsministerium und durch die Staatsanwaltschaft

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Eklat in Thüringen durch Infragestellung eines Amtsgerichtsbeschlusses durch das Bildungsministerium und durch die Staatsanwaltschaft

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Dienstag 04 Mai 2021
Eklat in Thüringen durch Infragestellung eines Amtsgerichtsbeschlusses durch das Bildungsministerium und durch die Staatsanwaltschaft

Was ist los in Thüringen? Wie unabhängig sind Gerichte im allgemeinen und im besonderen in der Corona-Krise? Nach der Regierungskrise 2020 nun ein weiterer Eklat in Thüringen

2019/2020 hatte sich ein FDP-Politiker, Thomas Kemmerich, trotz nur 5% der Wählerstimmen mit Hilfe der Landtagsabgeordneten der Partei der AfD und der CDU zum Ministerpräsidenten von Thüringen wählen lassen.

Der 7. Thüringer Landtag hat 90 Sitze:

Linke 29
AfD 22
CDU 21
SPD 8
Grüne 5
FDP 5

Scheinbar hatte die Wählerschaft in einer demokratischen Wahl die Partei der AfD zur zweitstärksten Fraktion gewählt.

Bei dieser Landtagswahl in Thüringen 2019 hatte keine in Deutschland etablierte Regierungskoalition eine Mehrheit erlangt. Nach der umstrittenen Wahl Kemmerichs kam es zur Ankündigung des Rücktritts von Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Bundesvorsitzender, zum Rückzug von Mike Mohring als CDU-Landesvorsitzendem und Fraktionsvorsitzendem in Thüringen und zur Entlassung des Ostbeauftragten der Bundesregierung, des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte.

Die Wahl erlangte sowohl hohe nationale als auch internationale Aufmerksamkeit, weil erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Ministerpräsident mit Stimmen der rechtspopulistischen und in Teilen rechtsextremen AfD gewählt wurde.

Nun ist im April 2021 ein weiterer Eklat passiert:

Ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar hat die Maskenpflicht, Abstandsregelung und die Corona-Testpflicht in einem ausführlichen Beschluss an zwei Schulen aus Gründen des Kindeswohls aufgehoben. Er geht von Verfassungswidrigkeit aus und stellt RKI-Empfehlungen infrage.

Auf der einen Seite:

Darf ein Richter so urteilen oder verstößt er damit selbst gegen ein von der Legislative verabschiedetes Gesetz?

Auf der anderen Seite:

Darf die Regierung gegen einen richterlichen Beschluss vorgehen?

Thüringens Minister für Bildung innerhalb des Bildungsministeriums tut dies...

So hatte sich einmal Kanzlerin Merkel zur Bedeutung von Gerichten und deren Gerichtsurteilen geäußert: ...


In diesem Video sagt die Bundeskanzlerin ab Minute 4:00 in etwa:

"Es gehört zu den eisernen Regeln, dass Gerichte und deren Entscheidungen nicht durch den Staat in Frage gestellt werden. Wenn dies der Fall ist, dass eine Regierung dies tut, dann bedeutet dies das Ende der Demokratie."

So hat sich die Kanzlerin in etwa geäußert.

An dieser Stelle frage ich mich dann aber, wie es sich das Bildungsministerium erlauben kann, das Urteil eines Familiengerichtes in Weimar zur Aussetzung der Maskenpflicht für entsprechende Kinder an Schulen in Frage zu stellen...

Laut FR geht sogar die Staatsanwaltschaft gegen diesen Richter vor wegen angeblicher Rechtsbeugung...

Irgendetwas stimmt hier nicht ...Hier ist eine deutliche Diskrepanz erkennbar ...

Interessant  ist es nun, wenn man sich mal anschaut, wer in Thüringen derzeit Minister für Bildung, Jugend und Sport ist und welche SED-Vergangenheit dieser Minister hat.

Dies ist ganz offenkundig angegeben - ohne Problembewusstsein.

Was war aber nun die SED?

SED = Sozialistische Einheitspartei Deutschlands innerhalb der DDR.

Also eine undemokratische Partei der Staatssicherheit der DDR.

Solche Leute sind nun in der Regierung und stellen einen Beschluss eines Amtsgerichts in Frage.

Hört hier Demokratie auf oder handelt es sich um ein Release à la DDR 2.0

?

Nun hält das Verwaltungsgericht das Urteil des Amtsgerichts für rechtswidrig. Scheinbar kann das Urteil des Verwaltungsgerichts aber den Beschluss des  Amtsgerichts Weimar nicht ausser Kraft setzen: der Beschluss des Amtsgerichts gilt scheinbar weiterhin.

Rainer Langlitz


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