Trio aus Ausländern ("Mihrac, Zafer und Mohammed") soll 19-Jährige im Hotel vergewaltigt haben
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Mittwoch, 20. August 2025 · 8:45
So berichtet "BILD" am 19. August 2025.
Reißerische Meldung in Form des Schürens von Hass gegen Ausländer, objektive Berichterstattung oder wie ist diese Meldung zu verstehen?
Reißerische Meldung in Form des Schürens von Hass gegen Ausländer, objektive Berichterstattung oder wie ist diese Meldung zu verstehen?
Dazu drei kurze Eingangsstatements:
1.) Einfach nur schlimm für diese junge 19-jährige Frau.
2.) Ich frage mich an dieser Stelle, was in diesen drei Männern vorgegangen ist bei dem Gedanken und der Tat, eine Frau sexuell zu vergewaltigen. Was läuft in Menschen falsch, die zur Kriminalität (Mord, Diebstahl, Vergewaltigung) angetrieben werden?
3.) Was müsste passieren, dass solche Formen der Verbrechen reduziert bzw. im besten Fall nahezu zu 100% verhindert werden?
Zitat aus Statista:
"Im Jahr 2024 wurden in Deutschland pro 100.000 Einwohner 16,1 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall polizeilich erfasst. Damit stieg die sog. Häufigkeitszahl bei solchen schweren Sexualdelikten das sechste Jahr in Folge und auf einen erneuten Höchststand [...]."
Im Jahr 2014 lag der Wert noch bei 9,1.
Zitat:
"Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei polizeilich erfassten Gruppenvergewaltigungen und entsprechenden Versuchen in Deutschland 47,5 Prozent. Damit sank er um 2,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Bei der Interpretation sollten der steigende Ausländeranteil in Deutschland, soziodemografische Unterschiede zwischen deutscher und nichtdeutscher Bevölkerung sowie der Eingang nicht in Deutschland wohnhafter Personen in die Kriminalstatistik berücksichtigt werden."
Zitat Ende.
Wie ist das Strafmaß in Deutschland für Vergewaltigung und für versuchten Totschlag?
In Deutschland wird Vergewaltigung nach § 177 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Versuchter Totschlag wird nach § 212 StGB, der den Totschlag regelt, bestraft, wobei das Gericht die Strafe mildern kann, da es sich um einen Versuch handelt. In der Praxis liegen die Strafen für versuchten Totschlag oft zwischen zwei und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.
Vergewaltigung:
Das Strafmaß für Vergewaltigung ist eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Es handelt sich um ein Verbrechen, was bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht.
Versuchte Vergewaltigung ist ebenfalls strafbar. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Tatumständen, der Schwere der Tat, Vorstrafen und mildernden/erschwerenden Umständen ab.
Bewährungsstrafen sind bei einer Mindeststrafe von zwei Jahren in der Regel ausgeschlossen.
Versuchter Totschlag:
Versuchter Totschlag wird nach § 212 StGB, der den Totschlag regelt, bestraft.
Für Totschlag ist eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen.
Das Gericht kann die Strafe für den Versuch mildern, was bedeutet, dass die Strafe unter fünf Jahren liegen kann.
In der Praxis liegen die Strafen für versuchten Totschlag oft zwischen zwei und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Vergewaltigung als auch versuchter Totschlag schwere Straftaten sind, die mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden.
Wie ist das Strafmaß für Vergewaltigung und versuchten Totschlags in den USA?
Dazu Chat GPT:
In den Vereinigten Staaten sind Strafmaße bei Vergewaltigung (rape) und bei versuchtem Totschlag bzw. versuchtem Mord sehr unterschiedlich – je nach Bundesgesetz (federal law) oder Staatsrecht (state law), der Schwere des Falls und diversen Strafzumessungsaspekten. Hier ein Überblick:
Vergewaltigung (Rape)
1) Bundesrecht (Federal)
Laut den Sentencing Guidelines für sexuelle Missbrauchsdelikte liegt die durchschnittliche Gefängnisstrafe für Vergewaltigung bei etwa 212 Monaten, also rund 17,5 Jahre .
Mit Pflichtstrafen („mandatory minimums“) beträgt der Schnitt sogar 360 Monate (30 Jahre) .
Zusätzliche Meldepflichten und Registrierung als Sexualstraftäter sind meist obligatorisch.
2) Betrachtung einzelner Bundesstaaten
Kalifornien: Für Vergewaltigung drohen – je nach Umstände – 3, 6 oder 8 Jahre im Gefängnis. Bei Körperverletzung kann es zusätzlich bis zu 5 Jahre extra geben. Unter der „Three Strikes Law“ kann Wiederholungstätern langfristige Haft (z. B. 25 Jahre bis lebenslänglich) drohen .
New York: Vergewaltigung erster Stufe ist ein Class B Felony, mit einem Bereich von mindestens 5 bis maximal 25 Jahre, davon muss der Täter 6/7 der Haft verbüßen .
Oregon: „Rape First Degree“ reicht von 8 Jahren und 4 Monaten bis 20 Jahre .
Weitere Staaten:
Arkansas: 10 bis 40 Jahre, mit mindestens 25 Jahren bei Opfer unter 14 .
Utah: 5 Jahre bis lebenslänglich, mit Erhöhung auf Lebenslänglich ohne vorzeitige Entlassung bei schweren Fällen .
Versuchter Totschlag / versuchter Mord (Attempted Murder or Manslaughter)
1) Bundesrecht (Federal)
Es gibt keine allgemeingültigen Zahlen – Strafrahmen richtet sich nach den Sentencing Guidelines. Je nach „Offense Level“ (bis 43) und krimineller Vorbelastung reichen die empfohlenen Strafen von Monaten bis hin zu lebenslang .
2) Beispiele aus einzelnen Staaten
Kalifornien:
Attempted First-Degree Murder: Lebenslänglich mit Aussicht auf Bewährung, meist erst nach 15 Jahren möglich.
Attempted Second-Degree Murder: 5, 7 oder 9 Jahre Haft .
Florida:
Attempted First-Degree Murder: Lebenslänglich (mit/ohne Bewährung), eventuell mindestens 25 Jahre .
Attempted Second-Degree Murder: Bis zu 15 Jahre, meist mindestens 10 Jahre bei Einsatz einer Schusswaffe .
Colorado:
First-Degree Attempt: 8–24 Jahre, bei Einsatz von Waffengewalt oder schweren Verletzungen: 16–48 Jahre plus 5 Jahre Pflicht-Entlassung (parole) .
Second-Degree Attempt: 4–12 Jahre, bzw. 10–32 mit Waffe/ws. Verletzung .
Texas: Attempted Murder ist ein Second-Degree Felony mit 2–20 Jahren Haft und bis zu $10.000 Strafe .
Nevada: Category B Vergehen – 2–20 Jahre, höhere Strafen bei Waffe oder älterem Opfer; durch Vergiftung sogar lebenslänglich möglich .
Weitere Staaten (Nebentabellen):
Florida: u. a. verschiedene Mindest- und Höchststrafen je nach Grad des Versuchs .
North Carolina: Attempted wird eine Strafklasse niedriger bestraft als Completed Murder, dennoch schwer (Class B2).
Zur obigen Frage 2 antwortet mir Chat GPT:
In der Forschung zu sexueller Gewalt hat man sich intensiv damit beschäftigt, welche Hintergründe, Risikofaktoren und Motive es gibt. Ein „einfacher Grund“ lässt sich nicht benennen, sondern es handelt sich meist um ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Hier ein Überblick über zentrale Erkenntnisse:
1. Macht und Kontrolle
Viele Studien zeigen, dass es Tätern nicht primär um sexuelle Befriedigung geht, sondern um Dominanz, Erniedrigung und Machtausübung über das Opfer.
Vergewaltigung kann als Mittel verstanden werden, um das Opfer zu kontrollieren und herabzuwürdigen.
2. Sexuelle Aggression & Misogynie
Manche Täter verbinden sexuelle Erregung mit Aggression und Gewaltfantasien.
Frauenhass oder abwertende Einstellungen gegenüber Frauen („rape myths“ wie „Frauen wollen heimlich dominiert werden“) spielen eine große Rolle.
3. Soziale und kulturelle Faktoren
In Gesellschaften mit stark patriarchalen Strukturen, hoher Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und „Männlichkeitsidealen“ (Härte, Kontrolle, Sexualität als Machtbeweis) ist sexuelle Gewalt häufiger.
Gruppendynamik („peer support for sexual violence“): In manchen Männergruppen werden sexistische Einstellungen gegenseitig bestärkt, wodurch Übergriffe wahrscheinlicher werden.
4. Psychologische Faktoren
Häufig finden sich bei Tätern:
- geringe Empathiefähigkeit,
- Feindseligkeit gegenüber Frauen,
- Tendenz, eigene Gewalt zu rechtfertigen („sie hat nein gesagt, aber sie meinte ja“).
- In manchen Fällen: Persönlichkeitsstörungen (z. B. antisoziale Züge), aber nicht die Mehrheit.
5. Situative Faktoren & Gelegenheiten
Vergewaltigungen geschehen oft in Kontexten mit Alkoholkonsum, in denen Hemmschwellen sinken.
Viele Taten passieren im sozialen Nahbereich (Bekannte, Partner) – nicht durch Fremde.
Gelegenheit („sie war allein, niemand war da“) kann für manche Täter entscheidend sein.
6. Fehlwahrnehmungen von Konsens
Forschung zeigt, dass manche Männer Signale von Frauen systematisch falsch interpretieren oder bewusst ignorieren.
In Umfragen geben manche Männer an, sie hätten schon einmal Sex gehabt, obwohl die Frau nicht wollte – würden es aber nicht „Vergewaltigung“ nennen.
Zusammenfassung
Vergewaltigung entsteht nicht aus einem „übersteigerten Sexualtrieb“, sondern ist ein komplexes Zusammenspiel von Machtstreben, frauenfeindlichen Einstellungen, sozialen Normen und individuellen Risikofaktoren.
Ein zentrales Muster ist, dass Täter die Sexualität als Mittel der Machtausübung einsetzen – und dabei gesellschaftliche Strukturen und Mythen über Geschlechterrollen eine große Rolle spielen.
Chat GPT zur Frage 3 (Prävention von sexueller Gewalt):
100 % verhindern können wir sexuelle Gewalt realistisch nicht, aber massiv reduzieren: Dafür braucht es Maßnahmen auf mehreren Ebenen – von Gesetzen bis zur Alltagskultur. Kurz und praxisnah:
1) Primärprävention (Taten verhindern, bevor sie passieren)
Geschlechtergleichheit stärken: Gleiche Rechte, Löhne, Vetorechte in Beziehungen & Arbeit senken Gewalt. Politiken gegen Sexismus, klare Anti-Diskriminierungsregeln.
Beziehungs- & Konsensbildung ab früher Schule: Expliziter, positiver Konsens („Ask, listen, respect“), Umgang mit Zurückweisung, Grenzen, Empathie, Medien-/Pornokompetenz, Mythenabbau.
Männer & Jungen aktiv einbinden: Programme, die Männlichkeitsnormen reflektieren (z. B. „Gewaltfreie Männlichkeit“, Sport-/Vereinsarbeit, Mentorenprogramme). Klare Botschaft: Nicht-Täter-Männer sind Verbündete.
Bystander-Intervention trainieren: Wie Außenstehende sicher eingreifen (ablenken, deeskalieren, Hilfe holen). Wirkt nachweislich in Schulen, Unis, Clubs.
Alkohol- & Umgebungsmanagement: Schulung von Bar-/Clubpersonal („Ask for Angela“/Code-Wörter), sichere Heimwege, Beleuchtung, Türpolitik, Hausordnungen und schnelle Rausschmiss-Prozesse bei Übergriffen.
Digitale Prävention: Moderation gegen sexualisierte Gewalt online (Cyber-Harassment, Nudes ohne Einwilligung), einfache Meldewege, Plattform-Sperren.
Arbeitsplatz- und Campus-Policies: Klare Verhaltenskodizes, anonyme Meldesysteme, Schutz vor Repressalien, verpflichtende Schulungen für Führungskräfte.
2) Sekundärprävention (frühes Erkennen & Eingreifen)
Niedrigschwellige, vertrauliche Meldemöglichkeiten: 24/7-Hotlines, Chat, vor Ort Ansprechstellen; Möglichkeit, sich erst anonym zu informieren.
Schnelle, traumasensible Reaktion: Geschulte Polizei/Ersthelfer:innen, medizinische Soforthilfe (SANE/Forensik), Beweissicherung auch ohne sofortige Anzeige.
Gefährder- und Wiederholungstäter-Fokus: Risiko-Screenings, Auflagen, frühe Interventionen, Therapieangebote (z. B. für Menschen mit Zwangsfantasien, bevor eine Tat passiert).
3) Tertiärprävention (Schäden begrenzen, Wiederholung verhindern)
Konsequente Strafverfolgung: Täter-orientierte Ermittlungen, Schutz der Betroffenen vor „secondary victimization“, spezialisierte Staatsanwaltschaften.
Langfristige Unterstützung für Betroffene: Trauma-Therapie, Rechtsberatung, finanzieller & sozialer Support, sichere Unterkünfte.
Arbeit mit verurteilten Tätern: Evidenzbasierte Rückfallpräventions-Programme, Kontrolle + Therapie; klare Grenzen, keine Täter-Verharmlosung.
(Sehr selektiv) Restorative-Justice-Ansätze: Nur freiwillig, opferzentriert und professionell moderiert – nicht als Ersatz für Strafverfolgung.
4) Was ausdrücklich nicht hilft (oder schadet)
Victim-Blaming („nicht trinken/so anziehen“): verlagert Verantwortung, senkt Anzeigequote.
„Scared-Straight“/reine Abschreckung ohne Kultur- und Kompetenzarbeit: geringe Wirkung.
Pflicht-E-Learnings zum Abklicken ohne Praxisbezug: kaum Verhaltensänderung.
5) Konkrete To-dos – sofort umsetzbar
Für Schulen/Unis
Jährliche Konsens- & Bystander-Workshops, Peer-Mentor:innen, anonyme Meldestelle, klarer Sanktionskatalog (inkl. Platzverweise).
Für Clubs/Veranstalter
„Ask for Angela“/Code-System, Mitarbeiterschulungen, Protokoll für Verdachtsfälle, sichere Taxi-/Shuttle-Optionen, sichtbare Plakate „No means no/Only yes means yes“.
Für Unternehmen
Verlässliche, unabhängige Beschwerdekanäle, Whistleblower-Schutz, Führungskräfte in Rechenschaft, regelmäßige Klima-Umfragen.
Für Politik/Kommunen
Finanzierung von Frauenberatungsstellen, Trauma-Ambulanzen, Täter-Therapie.
Präventionscurricula in Lehrpläne, Plattformen zu zügigen Löschungen verpflichten.
Gesetzliche „Nur-Ja-heißt-Ja“-Standards, bessere Datenerfassung und Evaluation.
6) Für Einzelpersonen (ohne Betroffene zu belehren)
Vorbild sein: Konsens immer aktiv einholen; Grenzen respektieren – auch in Beziehungen.
Eingreifen lernen: 4D-Strategie: Direct, Distract, Delegate, Delay (nachsorgen).
Sprache & Witze: Sexistische „Späße“ nicht durchgehen lassen.
Unterstützung im Umfeld: Glauben, nicht drängen, Optionen aufzeigen (Beratung, Arzt, Anzeige), begleiten – Entscheidung bleibt bei der betroffenen Person.
Realistische Erwartung
Eine Kombination aus Gleichstellungspolitik, wirksamer Früherkennung, konsequenter Strafverfolgung, Täterarbeit und alltagsnaher Prävention senkt sexualisierte Gewalt messbar. 100 % ist utopisch, aber große Reduktionen sind erreichbar, wenn Institutionen und Individuen konsequent zusammenarbeiten.
Rainer Langlitz
Es gibt noch keine Rezension.

