Schafft Deutschland es oder schafft es Deutschland nicht? Schafft sich Deutschland ab? Aspekte zu den anstehenden Wahlen resp. zur Landtagswahl in Thüringen und Sachsen am 01. September 2024
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag, 01. September 2024 · 45:45
"Wir schaffen das!" (Angela Merkel - 2015) Refugees Welcome?
„Als größtes Problem in Sachsen nannten rund 25 Prozent der Befragten im August 2024 den politischen Bereich "Zuwanderung, Asyl und Integration". Rund 19 der Befragten aus dem ostdeutschen Bundesland schätzten den Bereich Bildung und Schule als das größte Problem in Sachsen ein.“
Zitat Ende.
(Veröffentlicht in Statista am 23.08.2024).
Link und Quellenangabe:
In Thüringen sieht das Ergebnis der Befragung ähnlich aus:
Gemäß Statista benennen in Thüringen von ca. 1.000 Befragten (wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren) ca. 27 % das Thema Bildung/Schule und ca. 23 % das Thema Asyl/Zuwanderung/Integration als wichtigstes politisches Problem, das zu lösen sei.
Für 15 % der Befragten sind in Thüringen die AfD bzw. Rechtsextreme das größte Problem.
Klimapolitik und das Thema "Ukraine-Krieg" scheinen die Befragten in Thüringen und Sachsen nur am Rande zu beschäftigen.
Was schreiben SPD, AfD, Grüne, CDU, BSW und Linke zur Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik?
Wem sprechen die Wählerinnen und Wähler von Thüringen und Sachsen die größte Kompetenz in Sachen Bildung/Schule und Asyl/Zuwanderung/Integration zu?
Was wären deutliche Indikatoren (Anzeichen), dass Deutschland "es" (nicht) schafft bzw. dass sich Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger "abschaffen"?
Abschaffen hat zwei Bedeutungen:
a) aufheben, außer Kraft setzen, beseitigen.
b) "sich zu Tode arbeiten" (umgangssprachlich).
"Bla-Bla-Bla" der Parteien und Politiker? Tut sich etwas in der Politik oder wird sich relativ wenig zum Besseren verändern?
So äußerte sich einmal der bayerische CSU-Politiker, Franz Josef Strauß, wie möglicherweise schaurige Rituale in der Politik ablaufen:
Es passiert ein schreckliches Verbrechen! Erster Akt.
Zweiter Akt: Bestürzung. Empörung!
Dritter Akt: Ruf nach harten Maßnahmen!
Vierter Akt: Warnung vor der Überreaktion!
Fünfter Akt: Gar nichts!
Sechster Akt: Übergang zur Tagesordnung!
Musste erst Solingen passieren, damit die Regierung unter SPD, Grüne und FDP etwas unternimmt?
Die frühere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel (CDU) und das "Wir schaffen das!"
„Wir schaffen das!“ ist ein Ausspruch, den die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Bundespressekonferenz am 31. August 2015 im Hinblick auf die Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016 und die zunehmende Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland äußerte[1] und der seitdem in den Medien und in der politischen Auseinandersetzung weitreichenden Widerhall gefunden hat. Er gilt als Kern-Slogan bzw. Soundbite der „neuen Willkommenskultur“. Sie wiederholte den später vielfach kritisierten Satz mehrmals, unter anderem beim CDU-Bundesparteitag am 14. Dezember 2015.[2][3] Das Zitat aus der Bundespressekonferenz vom 31. August 2015 (die sogenannte Sommerpressekonferenz der Bundesregierung) ist in der Folge immer wieder verkürzt wiedergegeben worden. Wörtlich sagte die Bundeskanzlerin nach der Aufzählung von gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen bewältigten historischen Momenten der Bundesrepublik: „Ich sage ganz einfach: Deutschland ist ein starkes Land. Das Motiv, mit dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das! Wir schaffen das, und dort, wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden, muss daran gearbeitet werden. Der Bund wird alles in seiner Macht Stehende tun - zusammen mit den Ländern, zusammen mit den Kommunen -, um genau das durchzusetzen.“[4] Mitte September 2016 relativierte Merkel angesichts deutlicher Verluste ihrer Partei bei den Wahlen zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern und zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie des Aufkommens der AfD erstmals ihren Wahlspruch"
Zitat Ende.
Link und Quellenangabe:
Dr. Thilo Sarrazin betitelte sein 2010 erschienenes Buch mit: "Deutschland schafft sich ab":
"Deutschland schafft sich ab ist der Titel eines 2010 erschienenen Buches von Thilo Sarrazin. Es trägt den Untertitel Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. Sarrazin beschäftigt sich darin mit den Auswirkungen auf Deutschland, die sich seiner Ansicht nach aus der Kombination von Geburtenrückgang, wachsender Unterschicht und Zuwanderung aus überwiegend muslimischen Ländern ergeben werden. Das Buch erlangte bereits im Vorfeld der Veröffentlichung erhebliche Medienaufmerksamkeit, Der Spiegel und die Bild-Zeitung veröffentlichten vorab Auszüge. Eine Auswertung von Media Control ergab, dass Deutschland schafft sich ab zu den meistverkauften Sachbüchern in gebundener Form (Hardcover) seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gehört.[1] Bis Anfang 2012 wurden über 1,5 Millionen Exemplare verkauft.[2] Das Buch stand 2010 und 2011 insgesamt 21 Wochen lang auf Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste. Die im Buch formulierten Thesen lösten eine breite sowie langanhaltende gesellschaftliche Kontroverse unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Medien und Wissenschaft aus. Für Thilo Sarrazin hatte das Buch persönliche Konsequenzen; Im Verlauf des Jahres 2010 kam es zur einvernehmlichen Amtsentbindung Sarrazins als Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank[3] und im Jahr 2020 zum Parteiausschluss von Sarrazin aus der SPD."
Link und Quellenangabe:
Sicherlich zwei markante Sätze:
a) "Wir schaffen das!" (Dr. Angela Merkel - 2015)
b) "Deutschland schafft sich ab!" (Dr. Thilo Sarrazin - 2010)
Mir persönlich machen schon die Themen zunehmende Islamisierung (i. V. m. Kalifatsäußerungen- und Kalifatsforderungen auf öffentlichen Demonstrationen in Deutschland) etwas Sorge!
Vgl. dazu meinen Blogartikel vom 09. Januar 2024 mit dem Titel:
"Die Unzufriedenheit und die Wut vieler Bürgerinnen und Bürger in Deutschland 2024: eine dialektische Abwägung"
Das schreibt die Bundesregierung am 29. August 2024 zum Thema "Migrationspolitik":
Zitat:
"Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Folter fliehen, muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Für eine schnelle Integration ist bei der Aufnahme ein geordneter und strukturierter Prozess zwischen allen staatlichen Instanzen notwendig. Gleichzeitig dürfen die Bürgerinnen und Bürger von der Politik erwarten, dass Zuwanderung geordnet und gesteuert wird – in Deutschland und in Europa."
Zitat Ende.
Zitat:
"Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durchgeführt. Für die Unterbringung und soziale Betreuung Asylsuchender sind die Bundesländer zuständig.
[...]
Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im deutschen Asylgesetz (AsylG) geregelt. Außerdem finden die Vorschriften des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Anwendung, insbesondere die Dublin-Verordnung, die EURODAC-Verordnung, die Asylverfahrens-Richtlinie, die Aufnahme-Richtlinie und die Qualifikations-Richtlinie."
Zitat Ende.
Links:
Dublin-Verordnung vom 26.06.2013:
Wem sprechen die Wählerinnen und Wähler von Thüringen und Sachsen die größte Kompetenz in Sachen Bildung/Schule und Asyl/Zuwanderung/Integration zu?
Schauen wir uns einmal Beiträge der Parteien auf Bundesebene an:
Was schreibt die SPD zur Asyl- und Flüchtlingspolitik:
30.11.2023
„Migration
Rückführungen sollen erleichtert werden
Wer kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder:innen."
19.01.2024
„Rückführungen werden erleichtert
Wer kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder:innen.“
Voraussetzung für eine gute Flüchtlings- und Asylpolitik sind ein kontrollierter Zuzug von Asylbewerbern und schnelle Asylverfahren. Nur, wenn wir wissen, wer zu uns kommt, können wir die Menschen gut betreuen und unterbringen. Und nur, wenn die Asylverfahren schnell entschieden werden, kann auch die Integration schnell beginnen – oder im Falle einer Ablehnung die Rückführung in die Heimatländer erfolgen. Damit Menschen nicht aus ihren Herkunftsländern flüchten müssen, ist die Bekämpfung der Fluchtursachen letztendlich das aller wichtigste.
Die SPD zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: 20.06.2016):
FAQ zur Asyl- und Flüchtlingspolitik
Flüchtlingszuzug begrenzen, Fluchtursachen bekämpfen
- "Wie viele Flüchtlinge kommen aktuell?"
- "Wie wollt Ihr die Zahl der Menschen, die nach Deutschland kommen, reduzieren?"
- "Warum will die SPD-Bundestagsfraktion nicht die deutschen Grenzen schließen? Warum beharrt sie auf einer europäischen Lösung?"
- "Warum wollt Ihr Kontingente für Flüchtlinge?"
- "Was wird aktuell gegen die Fluchtursachen in den Herkunftsländern getan?"
- "Wie steht die SPD-Bundestagsfraktion zum Familiennachzug für Flüchtlinge?
Einreisen kontrollieren, Asylverfahren beschleunigen
- "Was wird getan, um besser zu kontrollieren, wer nach Deutschland einreist?"
- "Was wird getan, um die Asylverfahren zu beschleunigen?"
- "Haben Antragsteller aus sog. sicheren Herkunftsländern noch Chancen auf Asyl?"
- "Was wird getan, damit abgelehnte Asylbewerber schnell in ihre Heimat zurückkehren?"
- "Müssen straffällige Ausländer Deutschland schneller verlassen?"
- "Brach die Bundesregierung in der Flüchtlingskrise geltendes Recht?"
- "Kommen die Flüchtlinge illegal nach Deutschland?"
Schnelle Integration fördern und fordern
- "Welchen Plan hat die SPD, um die Flüchtlinge zu integrieren?"
- "Was steht im neuen Integrationsgesetz, das Ihr im Juli 2016 beschlossen habt?"
- "Warum ist plötzlich Geld für Asylbewerber und Flüchtlinge da?"
- "Sind Flüchtlinge krimineller als Einheimische?"
- "Weshalb ist die SPD-Bundestagsfraktion gegen Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge?"
- "Warum fordert die SPD-Fraktion trotz der vielen Flüchtlinge ein Einwanderungsgesetz?"
Link und Quellenangabe:
Was schreibt die AfD zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: 27.08.2020):
ASYL & EINWANDERUNG
Human und rational handeln – Deutschland schützen
Fluchtbewegungen des 21. Jahrhunderts können nicht mittels Aufnahme bewältigt werden
Noch nie gab es global mehr Flüchtlinge als in den letzten Jahren. Neben kriegerischen Auseinandersetzungen und staatlichen Verfolgungshandlungen spielt insbesondere das enorme Bevölkerungswachstum auf dem afrikanischen Kontinent eine überragende Rolle. Da dies mit Armut und dem Kampf ums tägliche Überleben verbunden ist, wächst der Migrationsdruck auf Europa in besonderer Weise. Entgegen der Intention des UN-Migrationspakts kann dieses globale Problem nicht durch Migration gelöst werden. Selbst kleinere Teile dieser Entwicklung, die sich in Millionen von Menschen ausdrücken lassen, können weder ökonomisch, noch sozial- und integrationspolitisch in Europa aufgefangen werden. Deutschland und die anderen europäischen Länder würden destabilisiert, ohne dass ein wirkungsvoller Beitrag zur Lösung des globalen Problems geleistet wird.
Asylmissbrauch beenden
Das derzeitige Asylsystem ist dysfunktional und gleicht einer Lotterie. Finanzielle Fehlanreize und unterlassene Abschiebungen führen zu illegaler Migration, Schleuserkriminalität und zahlreichen Todesopfern im Mittelmeer. Die meisten dieser Migranten begeben sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben auf den Weg nach Europa. Die Hilfe für Menschen in Not muss jedoch von der Aufnahme in Deutschland entkoppelt und in den Krisenregionen selbst geleistet werden, wo dies weit effektiver ist und viel mehr wirklich Hilfsbedürftige erreicht.
Die unlösbaren Folgeprobleme
Die desaströsen Folgen der unregulierten Massenzuwanderung seit 2015 sind unübersehbar und verschärfen sich weiter: überproportionale Zuwandererkriminalität, Terroranschläge und islamischer Separatismus belegen dies ebenso wie dreistellige Milliardenkosten, Wohnraummangel und die hohe Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern. Erfolgreiche Integration kann und wird so nicht gelingen.
Unsere Lösung: Ein Schutzsystem des 21. Jahrhunderts in Anlehnung an das australische Modell.
Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung muss in demokratischer Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden. Unser Modell für das 21. Jahrhundert hat neben der Ablösung der überholten internationalen Regelwerke, wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, folgende Kernpunkte:
- Fokus auf humanitäre Hilfe in Krisenregionen selbst (intrakontinentale Fluchtalternativen)
- Zurückweisung von Asylsuchenden bei Einreise an der Grenze gemäß Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG
- Ausschließlich qualifizierte Einwanderung nach japanischem Vorbild
- Humanitäre Aufnahme nur für vom Bundestag ausgewählte, besonders schutzbedürftige Personen, für deren Auswahl ein mit der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung vereinbarer kultureller und religiöser Hintergrund ein wichtiges Kriterium ist.
Solange ein dauerhafter und wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen fehlt und die untaugliche überstaatliche Rechtslage fortbesteht, muss Deutschland die Kontrolle der Grenzen und die Unterbindung illegaler Grenzüberschreitungen selbst in die Hand nehmen.
Wir fordern daher:
- Einreisen darf künftig nur noch, wem dies erlaubt ist. Zurückweisungen an der Grenze müssen wieder als selbstverständliches Recht souveräner Staaten aufgefasst werden.
- Die Grenzen müssen zur Abwehr unerlaubter Zuwanderung und zur Kriminalitätsbekämpfung mit einer modernen und wirksamen Sicherung ausgestattet werden. Dabei muss grenzüberschreitender Pendler-, Urlaubs- und Warenverkehr ohne unzumutbare Einschränkungen gewährleistet sein.
- Um die „Grüne Grenze“ mit derselben Effektivität überwachen zu können, wird ein umfassendes und modernes Grenzsicherungskonzept erarbeitet. Hierzu können auch physische Barrieren wie z. B. Grenzzäune zur Sicherung der Staatsgrenzen gehören.
Asylparadies Deutschland schließen
Seit 2015 trägt Deutschland die Hauptlast der illegalen Zuwanderung nach Europa, verursacht durch eine Vielzahl selbstverschuldeter Ursachen. Die AfD hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Asylverfahren erarbeitet und wird dessen Umsetzung konsequent einfordern:
1. Keine pauschalen Zuwanderungskontingente und Umverteilungsquoten, egal ob im nationalstaatlichen, europäischen oder außereuropäischen Rahmen (z. B. Resettlement).
2. Keine Aufnahme von Migranten im Rahmen einer „europäischen Lösung“, die durch Missbrauch der Seenotrettung nach Europa gelangen. Vielmehr muss gemäß dem internationalen Seerecht grundsätzlich eine Ausschiffung der Betroffenen am nächstgelegenen geeigneten Seehafen erfolgen. Die heute praktizierte Form der Seenotrettung wirkt häu- fig als tödlich endender Pull-Faktor.
3. Beantragung von Asyl und Eröffnung des Antragsverfahrens nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit.
4. Strenge Bestrafung von Falschangaben im Asylverfahren.
5. Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten.
6. Bekämpfung des Missbrauchs legal erteilter Visa zum Zweck der Asylantragstellung;
7. Verlust des Schutzstatus nach Reisen von Asylberechtigten in ihr Herkunftsland. Wer sein „Verfolgerland“ besucht hat, ist beim Versuch der Wiedereinreise an der deutschen Grenze zurückzuweisen.
8. Ablehnung jeglichen Familiennachzuges für Flüchtlinge.
9. Abschaffung des „Spurwechsels“ abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber. Keine Belohnung für illegale Einreise und Verweigerung der Ausreise.
10. Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylbewerber erst nach 10 Jahren.
11. Beendigung des Wildwuchses bei der Asylverfahrensberatung und –betreuung. Die „Beratung und Betreuung“ erfolgt meist durch nichtstaatliche, freie Träger, die ein finanzielles Interesse an steigenden Flüchtlingszahlen und am Verbleib möglichst vieler Abgelehnter haben. Diese Organisationen zählen zur „Asyl-Industrie“, die sich am Asylsystem bereichert. Aus Verfahrens- und Rückkehrberatung wird nahezu immer eine Verweigerungs- und Bleibeberatung. Verfahrensberatung darf nur noch nach § 12 a Asylgesetz und nur durch staatliche Stellen erfolgen.
12. Keine Arbeitserlaubnis mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber.
13. Jährliche Prüfung des Fortbestands von Asylgründen über zehn Jahre, da Asyl ein Recht auf Zeit ist und keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet.
14. Ausnahmslose Abschiebung von Gefährdern und Straftätern, auch nach Afghanistan, Irak und Syrien.
15. Rückkehrpflichtige sollen eine handwerklich-praktische Grundausbildung erhalten können, die sie zum Wiederaufbau ihrer Heimat und zur dortigen Existenzgründung befähigt („fit for return“).
2. Keine Aufnahme von Migranten im Rahmen einer „europäischen Lösung“, die durch Missbrauch der Seenotrettung nach Europa gelangen. Vielmehr muss gemäß dem internationalen Seerecht grundsätzlich eine Ausschiffung der Betroffenen am nächstgelegenen geeigneten Seehafen erfolgen. Die heute praktizierte Form der Seenotrettung wirkt häu- fig als tödlich endender Pull-Faktor.
3. Beantragung von Asyl und Eröffnung des Antragsverfahrens nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit.
4. Strenge Bestrafung von Falschangaben im Asylverfahren.
5. Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten.
6. Bekämpfung des Missbrauchs legal erteilter Visa zum Zweck der Asylantragstellung;
7. Verlust des Schutzstatus nach Reisen von Asylberechtigten in ihr Herkunftsland. Wer sein „Verfolgerland“ besucht hat, ist beim Versuch der Wiedereinreise an der deutschen Grenze zurückzuweisen.
8. Ablehnung jeglichen Familiennachzuges für Flüchtlinge.
9. Abschaffung des „Spurwechsels“ abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber. Keine Belohnung für illegale Einreise und Verweigerung der Ausreise.
10. Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylbewerber erst nach 10 Jahren.
11. Beendigung des Wildwuchses bei der Asylverfahrensberatung und –betreuung. Die „Beratung und Betreuung“ erfolgt meist durch nichtstaatliche, freie Träger, die ein finanzielles Interesse an steigenden Flüchtlingszahlen und am Verbleib möglichst vieler Abgelehnter haben. Diese Organisationen zählen zur „Asyl-Industrie“, die sich am Asylsystem bereichert. Aus Verfahrens- und Rückkehrberatung wird nahezu immer eine Verweigerungs- und Bleibeberatung. Verfahrensberatung darf nur noch nach § 12 a Asylgesetz und nur durch staatliche Stellen erfolgen.
12. Keine Arbeitserlaubnis mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber.
13. Jährliche Prüfung des Fortbestands von Asylgründen über zehn Jahre, da Asyl ein Recht auf Zeit ist und keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet.
14. Ausnahmslose Abschiebung von Gefährdern und Straftätern, auch nach Afghanistan, Irak und Syrien.
15. Rückkehrpflichtige sollen eine handwerklich-praktische Grundausbildung erhalten können, die sie zum Wiederaufbau ihrer Heimat und zur dortigen Existenzgründung befähigt („fit for return“).
Abschiebung und Rückkehr
Die unterlassene Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit: Sie ist Ausdruck fortgesetzten Staatsversagens. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist dabei kontinuierlich gestiegen und hat im zweiten Quartal 2021 die Zahl von ca. 300.000 Personen erreicht – während die Zahl freiwilliger Ausreisen und erfolgreicher Abschiebungen kontinuierlich sinkt.
Die Politik hat vor der Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen, kapituliert – getrieben von einer mächtigen Anti-Abschiebe-Industrie. Es ist zynisch und inhuman, Menschen mit der faktischen Garantie auf dauerhaften Verbleib im „reichen” Deutschland anzulocken und dabei deren möglichen Tod im Mittelmeer in Kauf zu nehmen.
Freiwillige Rückkehr ist einer Abschiebung aus finanziellen, organisatorischen und humanitären Gründen immer vorzuziehen, weshalb Rückkehrbereitschaft deutlich mehr als bisher gefördert werden muss.
Die AfD fordert daher zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände:
1. Eine Abschiebeoffensive zum Abbau des Überhangs an Ausreisepflichtigen.
2. Eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz „Hilfe vor Ort“.
3. Keine Duldungen mehr, sondern Bescheinigungen über die Ausreisepflicht.
4. Zuständigkeitsübertragung für den Vollzug von Abschiebungen an die Bundespolizei und deren entsprechende Ausstattung mit Personal und Kompetenzen.
5. Verhinderung von Abschiebungen zu Straftatbestand erklären.
6. Nutzung freier Platzkapazitäten bei Transportflügen der Bundeswehr, um die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
7. Aufhebung der Kirchenasyl-Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kirchen unter Missbrauch des Kirchenasyls die Fristen für Abschiebungen in EU-Länder aushebeln.
2. Eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz „Hilfe vor Ort“.
3. Keine Duldungen mehr, sondern Bescheinigungen über die Ausreisepflicht.
4. Zuständigkeitsübertragung für den Vollzug von Abschiebungen an die Bundespolizei und deren entsprechende Ausstattung mit Personal und Kompetenzen.
5. Verhinderung von Abschiebungen zu Straftatbestand erklären.
6. Nutzung freier Platzkapazitäten bei Transportflügen der Bundeswehr, um die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
7. Aufhebung der Kirchenasyl-Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kirchen unter Missbrauch des Kirchenasyls die Fristen für Abschiebungen in EU-Länder aushebeln.
Leben retten und soziale Gerechtigkeit herstellen
Im internationalen Vergleich sind die Leistungen Deutschlands für Asylbewerber sehr hoch. Anerkannte erwartet eine lebenslängliche materielle Absicherung. Die Mittel dafür werden aufgebracht von Steuerzahlern, die schwer dafür arbeiten müssen, aber keine Wirtschaftsflüchtlinge eingeladen haben.
Die Großzügigkeit des deutschen Staates verursacht eine erhebliche Sogwirkung, die zum Tod vieler Menschen führt. Die Bundesregierung lädt damit schwere moralische Schuld auf sich.
Die Asylanerkennung führt zu einer sofortigen Gleichstellung in allen sozialen Sicherungssystemen, ohne jede vorangegangene Teilnahme am Solidarsystem. Das ist sozial ungerecht.
Die AfD fordert daher zur Senkung von Anreizen und zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit:
- Sozialleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige sind ausnahmslos als Sachleistungen zu erbringen.
- Asylanerkennung darf nicht länger den automatischen, sofortigen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Anspruch auf alle Leistungen des Wohlfahrtsstaates bedeuten. Nach österreichischem Vorbild könnte eine Leistungsgewährung in voller Höhe auch vom Erreichen guter Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden.
- Eines der Hauptmotive für die gegenwärtige Massenmigration nach Deutschland und Europa ist die Möglichkeit von Migranten, in Deutschland bezogene Transferleistungen und auch legal oder illegal verdientes Geld zurück in ihre Heimatländer zu überweisen. Um diesen Migrationsanreiz zu beseitigen, befürworten wir die Einführung einer Steuer auf Rücküberweisungen, die den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlassen.
Hilfe vor Ort statt Tod auf dem Weg nach Europa
Hilfe vor Ort hat für die AfD höchste Priorität. Ihr ist absoluter Vorrang zu geben vor einer Aufnahme von Asylbewerbern in Deutschland. Zugleich werden damit wichtige Fluchtgründe abgebaut. Ein Teil der im Rahmen der Asylpolitik eingesetzten zweistelligen Milliardensummen kann heimatnah eine vielfache Wirkung entfalten und so helfen, den Migrationsdruck auch nachhaltig zu senken.
Zuwanderung wieder national regeln
Die zuwanderungspolitische Souveränität Deutschlands ist schon heute nicht mehr gegeben. Hauptgrund hierfür ist eine weitreichende Abgabe von Hoheitsrechten an die EU und der Beitritt zu internationalen Vereinbarungen, die allesamt eine linksextreme „One-world-Utopie“
verfolgen.
verfolgen.
Die AfD stellt sich dem entgegen. Sie tritt für die Rückgabe der Hoheitsrechte zur Rechtssetzung von Asyl und Zuwanderung ein und schlägt dafür die folgenden Maßnahmen vor:
- Die Vergemeinschaftung des Aufenthalts- und Asylrechts wird rückgängig gemacht. Die europäische Grenzsicherung verbleibt dabei in europäischer Verantwortung (Frontex) parallel zur nationalstaatlichen Verantwortung für die eigene Grenzsicherung.
- Deutschland kündigt unverzüglich den UN-Migrationspakt und den UN-Flüchtlingspakt auf, da diese trotz ihrer angeblichen Unverbindlichkeit in nationales Recht eingehen werden.
- Der neue, von der Europäischen Kommission angestrebte EU-Migrationspakt soll verhindert werden bzw. der Beitritt Deutschlands unterbleiben.
- Kein „Gemeinsames europäisches Asylsystem“ (GEAS) mit von der EU festgelegten Aufnahmequoten für Flüchtlinge.
Qualifizierte Zuwanderung
Das aktuelle Einwanderungssystem schadet Deutschland kulturell sowie wirtschaftlich und ist dringend reformbedürftig. Die AfD bekennt sich dazu,die kulturelle Identität Deutschlands zu wahren.
Vorbild einer identitätswahrenden Migrationspolitik können für Deutschland nicht klassische Einwanderungsländer von der Größe Kanadas oder Australiens sein, sondern eher Länder wie Japan, die eine ihrer Landesstruktur entsprechende Begrenzung und Steuerung der Migration verfolgen.
Durch Lockdown-Krise, Automatisierung und Digitalisierung sind die Zeiten rekordhoher Beschäftigung absehbar vorbei. Massenmigration erzeugt Lohndruck bis in die Mittelschicht hinein und führt zu Konkurrenz um Sozialleistungen.
Wir fordern die Ausarbeitung eines umfassenden migrationspolitischen Ansatzes nach japanischem Vorbild mit dem Primärziel der Interessenwahrung der Deutschen und bereits zugewanderter Bürger, die sich zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen.
Die Behauptung einiger Wirtschaftsverbände und Lobbyisten, in Deutschland herrsche Fachkräftemangel und damit ein Bedarf an qualifizierter Einwanderung, dient nur vordergründig dem Gemeinwohl und darf deshalb nicht maßgeblich sein. Der schädliche Einfluss wirtschaftlicher Partikularinteressen oder gar damit kaschierter antideutscher Ressentiments muss beendet werden.
Integration
Bei der Integration sehen wir Zuwanderer und Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache.
Die AfD fordert:
- Bei qualifizierten Zuwanderern setzen wir eine intensive Integrationsbereitschaft voraus. Der Fokus muss auf dem Spracherwerb liegen, den wir bis zum Niveau B2 unterstützen wollen.
- Integrationsprojekte sind einer staatlichen Evaluations- und Erfolgsprüfung zu unterziehen. Das Profitgeschäft von NGOs und Wohlfahrtsverbänden ist zu beenden. Bevorzugung von Migranten in Form einer Quotierung, unter Missachtung des Leistungsprinzips, muss ausgeschlossen werden. Abstriche hinsichtlich der Anforderungen bei der Ausbildung oder bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst lehnen wir ab.
- Die AfD verlangt, dass das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen im Öffentlichen Dienst generell nicht gestattet und in öffentlichen Schulen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen getragen wird. Dies betrachten wir als eine der wichtigsten Bedingungen für eine gelingende Integration. Das Kopftuchverbot trägt zur Wahrung des Schulfriedens bei und ermöglicht jungen Mädchen eine freie Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein kostbares Gut
Das Geburtsortprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip zurückkehren, wie es bis zum Jahr 2000 galt. Die Anforderungen – besonders auch in zeitlicher Hinsicht – für eine Ermessenseinbürgerung müssen erheblich steigen und einen Anspruch auf Einbürgerung darf es nicht mehr geben. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll als Erfolg eigener Anstrengung erlebt werden und die Betroffenen mit Stolz erfüllen können.
Link und Quellenangabe:
Was schreiben die Grünen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: ???):
Integration, Migration & Flucht
Menschenrechtsbasierte Flüchtlings- und Integrationspolitik
- Wir Grüne im Bundestag wollen Migration vorausschauend und realistisch gestalten. Wir werden reguläre Migration ermöglichen und stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Auch reformieren wir das Staatsangehörigkeitsrecht. Wir brauchen Einwanderung und ebenso das Potenzial hier bereits lebender Menschen gegen den Arbeitskräftemangel und für die Sicherung unserer Sozialsysteme.
- Wir stehen für eine Flüchtlings- und Integrationspolitik, in der der einzelne Mensch zählt. Wir verteidigen das Grundrecht auf Asyl, setzen uns für faire, qualifizierte und effiziente Verfahren sowie für eine nachhaltige Integrationspolitik ein. Kommunen wollen wir bei Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten effektiv unterstützen.
- Zentrale Ziele unserer Politik sind der europäische Zusammenhalt und die europäische Solidarität, insbesondere in der Flüchtlingspolitik. Gemeinsam haben wir Geflüchteten aus der Ukraine Schutz in der Europäischen Union geboten. Daran wollen wir uns ausrichten und den Schutz für Verfolgte aus anderen Ländern offenhalten. Die Menschenrechte sind die Grundlage unserer Flüchtlings- und Integrationspolitik.
Einbürgerung besser und schneller ermöglichen
Wir wollen ein zeitgemäßes und modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungen werden schneller ermöglicht. Die Lebensleistung der so genannten Gastarbeiter*innen-Generation wird dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die damit endlich der Lebensrealität vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.
Das werden wir umsetzen:
- Einbürgerungen werden schneller ermöglicht (nach fünf bzw., bei besonderen Integrationsleistungen, nach drei Jahren).
- Wir stärken das Geburtsortsprinzip: Kinder, deren ausländischer Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, werden von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen.
- Wir erkennen Mehrstaatigkeit an und vollziehen damit gesetzlich, was in der globalisierten Welt für viele Menschen längst Normalität ist.
- Unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie die “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden wir durch klare Kriterien ersetzen.
Integration: Sprache, Bildung und Familiennachzug
Viele Geflüchtete werden in Deutschland bleiben. Wir wollen daher eine nachhaltige Integrationspolitik. Damit Integration gelingt, braucht es Sprachkurse und Bildungsangebote für alle Neuankommenden von Beginn an, Zugang zur Gesundheitsversorgung und ausreichenden Wohnraum. Integration von Flüchtlingen findet tagtäglich statt: dank zahlreicher Freiwilliger und engagierter Beschäftigter in Verwaltung und Beratungsstellen, durch Vereine, Religionsgemeinschaften und Betriebe – und durch das Engagement der Geflüchteten selbst. Familien gehören zusammen und stehen unter besonderem Schutz. Mit der Familie gelingt Integration besser. Deswegen setzen wir uns für Regelungen zum Familiennachzug ein.
Das werden wir umsetzen:
- Ein Recht auf Integrationskurse von Anfang an – unabhängig von Herkunftsstaat und Bleibeperspektive. Das haben wir im Gesetz zum Chancenaufenthaltsrecht bereits verankert.
- Zu Ehepartner*innen nachziehende Personen müssen zukünftig erst nach ihrer Ankunft einen Sprachnachweis erbringen.
- Im Koalitionsvertrag der Ampel ist vereinbart, bei der Familienzusammenführung subsidiär Geschützte mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gleichzustellen. Beim Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen wollen wir deren minderjährige Geschwister nicht zurücklassen.
Ein echtes Einwanderungsgesetz
Zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft gehört ein modernes Einwanderungsrecht, das um Talente wirbt und den Anforderungen einer globalisierten Welt gerecht wird. Es bleibt für uns wichtig, die Interessen der Migrant*innen, der Herkunftsstaaten aber auch Deutschlands in Einklang zu bringen. Personalnotstand im Gesundheitswesen: Patient*innen und Pflegebedürftige müssen um ihre Versorgung bangen. Arbeitskräfte fehlen überall: Verbraucher*innen leiden unter verkürzten Öffnungszeiten, Ladenschließungen und ewigen Wartezeiten. Die Gastronomie ist am Limit. Handwerk und Industrie klagen über den Arbeitskräftemangel, der auch den Weg zur Klimaneutralität gefährdet. Um unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme zu erhalten, sind wir weiterhin auf Einwanderung angewiesen. Den Menschen, die bereits hier leben und in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, sollten wir dies schnellstens ermöglichen.
Das werden wir umsetzen:
- Wir haben bereits Hürden für Arbeitskräfte aus dem Ausland beseitigt und Gehaltsschwellen abgesenkt. Wir ermöglichen es anerkannten Fachkräften, flexibel und branchenübergreifend freie Stellen anzutreten. Berufspraktische Erfahrungen werden endlich berücksichtigt. Das eröffnet neue Zugänge zum Arbeitsmarkt.
- Wir haben eine Chancenkarte neu eingeführt: Auf Basis eines transparenten Punktesystems erhalten Menschen die Chance, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
- Wir beschleunigen und digitalisieren die Visavergabe.
- Wir geben geflüchteten Menschen erstmalig die Möglichkeit zum „Spurwechsel“: Wer sich zum Stichtag 29.3.2023 in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf direkt in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken wechseln, wenn er eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium vorweisen kann. Diese Möglichkeiten wollen wir noch ausbauen.
- Pragmatische und bewährte Konzepte der Arbeitsmigration wie die Westbalkanregelung gelten nun dauerhaft. Außerdem streben wir an, ähnliche Regelungen in Kooperation mit weiteren Staaten zu etablieren.
- Internationale Studierende und Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen: Wir wollen deshalb Zuwanderung in Ausbildung fördern, die Bedingungen während Studium und Ausbildung realitätsnah gestalten und beim Übergang ins Berufsleben stärker unterstützen.
- Beratungsstrukturen im In- und Ausland sind zentral für erfolgreiche Migration: Wir wollen deshalb Migrationsberatung stärken und für Arbeitskräfte aus dem Ausland mit ihren Familien zugänglich machen.
- Das Nadelöhr der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie entsprechender Arbeitserfahrungen gehen wir an, in dem wir die Anerkennungsverfahren vereinfachen.
- Wir stärken die zirkuläre Migration, indem zukünftig Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen.
Asyl: Effiziente, faire und sehr gute Verfahren
Das Asylgrundrecht ist Teil unserer Verfassung und eine Lehre aus der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus. Grundrechte sind nicht verhandelbar oder durch künstliche Obergrenzen zu kontingentieren. Wir Grüne im Bundestag setzen uns für effiziente und faire Asylverfahren ein. Dafür braucht es eine stärkere Unterstützung und Begleitung der Asylsuchenden aber auch eine Entlastung der behördlichen Strukturen.
Das werden wir umsetzen:
- Wir haben bereits eine flächendeckende und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gesetzlich eingeführt.
- Widerrufsverfahren erfolgen künftig nur noch anlassbezogen, um mehr Kapazitäten für effiziente und faire Asylverfahren zu haben.
- Wir wollen schnellere Entscheidungen in Asylprozessen und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung.
- Besonders schutzbedürftige Asylsuchende sollen von Anfang an besonders unterstützt werden.
Bleiberechte: Menschen Perspektiven eröffnen
Ziel ist es, Kettenduldungen endlich abzuschaffen, um Menschen in Duldung Perspektiven zu eröffnen. Dies ist auch eine langjährige Forderung von Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern.
Das werden wir umsetzen:
- Bestehende Bleiberechts-Regelungen im Aufenthaltsgesetz werden ausgeweitet. Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie davon ein Jahr geduldet sind, Erwachsene sollen nach sechs, beziehungsweise vier Jahren bei Familien, ein Bleiberecht bekommen.
- Die Ausbildungsduldung haben wir in einem Aufenthaltstitel umgewandelt.
- Die Beschäftigungsduldung wird entfristet sowie reformiert.
- Integrationsbarrieren reduzieren wir. Das bedeutet: Der Zugang zur Beschäftigung wird auch für Asylsuchende und Geduldete erleichtert, damit sie früher in Arbeit kommen können.
- Mit einem Chancenaufenthaltsrecht bieten wir Menschen in Kettenduldung eine echte Perspektive: Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten können, um die Voraussetzungen für andere Bleiberechte erfüllen zu können.
Fluchtursachen bekämpfen, Abschottungs beenden
Gute Flüchtlingspolitik will Migration nicht unterbinden, sondern Menschen nur davor bewahren, ihre Heimat zwangsweise verlassen zu müssen. Hierfür braucht es einen ehrlichen Perspektiv-Wechsel, mehr Entwicklungszusammenarbeit und mehr Konfliktprävention. Immer wieder sterben Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Europa darf hier nicht zuschauen. Flüchtlingspolitik kann nur gemeinsam mit den europäischen Mitgliedstaaten erfolgreich sein. Leitprinzipien sind Humanität und Ordnung, einschließlich eines gerechten Verteilmechanismus in der EU. Dafür setzen wir uns auch bei der Reform des Europäischen Asylsystems ein. Gerade auch der Schutz von vulnerablen Gruppen wie Kindern und Familien mit Kindern ist uns sehr wichtig.
Das wollen wir umsetzen:
- Wir wollen sichere und legale Fluchtwege schaffen, damit das Sterben im Mittelmeer ein Ende hat, Resettlement-Aufnahme über den UNHCR verstärken und wir fordern regelmäßige Aufnahmeprogramme des Bundes, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind.
- Wir wollen humanitäre Visa für gefährdete Personen ermöglichen und dazu digitale Vergabeverfahren einführen.
- Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Wir streben eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer an und wollen die freiwillige Aufnahme der Mitgliedstaaten stärken.
- Wir wollen einen effektiven, aber gleichzeitig klar an den Menschenrechten ausgerichteten, Schutz der EU-Außengrenzen.
Link und Quellenangabe:
Was schreibt die FDP zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: ???):
Dossier: Neuanfang in der Migrationspolitik
In der Asyl- und Einwanderungspolitik fehlt es bis heute an Ordnung. Die vorgelegten Eckpunkte der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung reichen zur Lösung des Problems bei weitem nicht aus. Wir Freie Demokraten fordern stattdessen ein umfassendes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch, das die ganzen Komplexe von Asyl, Kriegsflüchtlingen, gezielter Einwanderung und Integration widerspruchsfrei durchdekliniert und festschreibt.
„Das politische Asyl steht nicht zur Debatte. Wir brauchen einen eigenen Status für Kriegsflüchtlinge, einen vorübergehenden humanitären Schutz. Und dann müssen wir uns die Einwanderer, die dauerhaft hierbleiben wollen, nach klaren Kriterien selbst aussuchen“, erläutert NRW-Integrationsminister Joachim Stamp im Welt-Interview. Im gemeinsamen Gastbeitrag für die F.A.Z. mit FDP-Chef Christian Lindner betont er: „Eine liberale Einwanderungspolitik, wie sie uns vorschwebt, muss auf Kontrolle, klaren Regeln und funktionierendem Management basieren – nicht aber auf kultureller oder ethnischer Abschottung.“
Link und Quellenangabe:
Was schreibt die CDU zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: 09.02.2016):
CDU (2016) - Keine einfachen und schnellen Lösungen?
Warum wollen Flüchtlinge nach Deutschland?
Der anhaltende Bürgerkrieg in Syrien, die angespannte Sicherheitslage im Nahen Osten und in Afghanistan sowie die wirtschaftliche Situation in Nordafrika treibt Menschen auf die Flucht. Weil es Deutschland sehr gut geht, ist die Anziehungskraft unseres Landes hoch. Schleuser und Schlepper machen verzweifelten Menschen falsche Versprechungen und setzen Gerüchte in die Welt.
Die Bundesregierung will Flüchtlingen schon in ihren Heimatländern ein realistisches Deutschlandbild vermitteln und über die Risiken einer Flucht informieren. Mit verschiedenen Kampagnen und Aufklärungsmaßnahmen sind vor allem die deutschen Botschaften in den Herkunftsländern aktiv. Über klassische Medien wie Fernsehen, Plakate und Flyer, aber auch über soziale Medien wie Facebook und Twitter klären sie die Flüchtlinge vor Ort möglichst schnell und umfangreich auf. Auch vor den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gefahren von illegaler Migration werden die möglichen Flüchtlinge gewarnt.
Was ist das Ziel der CDU?
Das Ziel, dass wir auf unserem Parteitag in Karlsruhe im Dezember 2015 formulierten, haben wir erreicht: Der Europäische Rat der 28 EU-Staats- und Regierungschefs hat sich mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu am 18. März 2016 auf ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Nationale Maßnahmen wirken. Das Asylrecht wurde mit den Asylpaketen I und II deutlich verschärft. Deutschland hilft zudem, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen – durch den Kampf gegen IS und eine bessere Versorgung von Flüchtlingen in den Krisenregionen.
Mit welchen nationalen Maßnahmen hat die CDU-geführte Bundesregierung reagiert?
Die Flüchtlingszahlen sind erheblich zurückgegangen. Im März 2016 sind 20.608 Zugänge registriert worden. Im Februar waren es noch 61 428. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber November 2015 mit 206 101 Zugängen, Dezember 2015 mit 127 320 sowie Januar 2016 mit 91 671.
Seit dem 23. Dezember 2015 werden nahezu alle in Deutschland ankommenden Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Die Fingerabdrücke werden gespeichert und mit den Daten des Bundeskriminalamtes (BKA) abgeglichen. Dies stärkt die Sicherheit unsers Landes.
Bis Ende Februar 2016 sind rund 7 300 Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze zurückgewiesen worden, weil sie keine Reisedokumente besaßen und keinen Asylantrag in Deutschland stellen wollten.
Die Bearbeitungsdauer der Asylanträge hat sich auf durchschnittlich rund fünf Monate verringert. Unser Ziel ist, die Verfahren weiter zu beschleunigen, auf durchschnittlich 3 Monate. 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 282 726 Entscheidungen getroffen. Gegenüber 2014 mit 128 911 Entscheidungen ist dies mehr als eine Verdoppelung.
Ebenso hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Abschiebungen fast verdoppelt; auch sind 2015 gegenüber 2014 deutlich mehr Menschen freiwillig ausgereist. Verantwortlich für den Vollzug sind die Länder, die mit den Entscheidungen des BAMF Schritt halten müssen.
Was umfasst das Asylpaket I?
Bereits im Herbst 2015 hatte sich die CDU-geführte Bundesregierung auf erste Verschärfungen des Asylrechts verständigt:
- Das Asylpaket I trat Ende Oktober 2015 in Kraft. Mit ihm wurden Fehlanreize verringert, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt, bleibt danach bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung. In diesen Einrichtungen sollen die Länder das „Taschengeld“ durch Sachleistungen wie Vollverpflegung, Bekleidung und Unterkunft ersetzen. Geldleistungen sind höchstens einen Monat im Voraus auszuzahlen. Zudem hat die CDU durchgesetzt: Wer ausreisen muss, erhält weniger Leistungen. Wer seine Ausreise verweigert, verliert alle Ansprüche. Es gibt dann nur noch Unterkunft und Verpflegung. Abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten keine Beschäftigungserlaubnis. Das heißt: Sie dürfen in Deutschland kein Geld verdienen. Und sie werden direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt.
- Zudem enthält das Asylpaket I Verschärfungen bei Abschiebungen: So dürfen die Bundesländer mit Abschiebungen höchstens noch drei Monate warten; früher waren es sechs Monate. Es gilt ein Verbot, Abschiebungen anzukündigen. Damit wollen wir erreichen, dass weniger abgelehnte Asylbewerber untertauchen.
- Albanien, Kosovo und Montenegro wurden als weitere sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Staatsangehörige dieser Länder sind in fast allen Fällen nicht schutzbedürftig und müssen deshalb unser Land wieder verlassen. Seit der Einstufung aller Länder des Westbalkans als sichere Herkunftsstaaten hat die Zahl der Flüchtlinge aus dieser Region fortdauernd abgenommen. Während im ersten Halbjahr 2015 noch rund 40 Prozent aller Asylanträge von Staatsangehörigen aus dieser Region gestellt wurden, machte diese Gruppe zu Beginn des Jahres 2016 nur noch unter zwei Prozent aus.
Was umfasst das Asylpaket II?
Im März 2016 trat das Asylpaket II in Kraft:
- Darin ist geregelt, den Familiennachzug für Flüchtlinge, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind (sogenannter subsidiärer Schutz), für zwei Jahre auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Zahl der Asylbewerber innerhalb kurzer Zeit vervielfacht.
- Zudem werden im Asylpaket II beschleunigte Verfahren eingeführt. Diese gelten insbesondere für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern: In besonderen Aufnahme-Einrichtungen sollen dazu Antragstellung, Entscheidung und Rechtsmittelverfahren binnen drei Wochen zum Abschluss gebracht werden.
- Auf Drängen der CDU besteht eine verschärfte Residenzpflicht während des Aufenthaltes in der Aufnahme-Einrichtung. Asylbewerber dürfen den zuständigen Landkreis oder die zuständige Großstadt bis zur Entscheidung ihres Antrags nicht verlassen. Wer gegen die Residenzpflicht verstößt, verliert seinen Leistungsanspruch. Und der Asylantrag wird nicht weiter bearbeitet. Die Rückführung erfolgt dann unmittelbar aus diesen Einrichtungen.
- Auch die Anforderungen für die Erstellung ärztlicher Atteste bei abgelehnten Bewerbern wurden neu geregelt. Damit soll vermieden werden, dass z. B. leichtere Erkrankungen eine Abschiebung verzögern oder verhindern.
Wie kann man die EU-Außengrenzen effektiv schützen?
Viele Flüchtlinge kommen über das Mittelmeer oder die Ägäis in die EU. Schleuser organisieren diese Fahrten.
Die Türkei hat ihre Kontrollen jetzt intensiviert. Die Bundesregierung setzt sich mit den europäischen Partnern dafür ein, dass die europäische Grenzschutzagentur Frontex schnell zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache ausgebaut wird.
Am 29. November 2015 haben EU und der Türkei einen Aktionsplan vereinbart. Die Türkei wird danach das sogenannte Rückübernahmeabkommen mit der EU in vollem Umfang anwenden. Damit können Flüchtlinge aus Drittstaaten, die illegal in die EU eingereist sind, in die Türkei zurück gebracht werden.
Am 8. Januar 2016 hat die Türkei schließlich eine Visumspflicht für Syrer eingeführt, die über Drittstaaten einreisen. Mit dem Vorstoß reagierte die Türkei darauf, dass über Ägypten und den Libanon immer mehr Leute mit gefälschten syrischen Pässen ins Land gekommen sind. Diese Möglichkeit ist jetzt unterbunden.
Was beinhaltet das EU-Türkei-Abkommen?
Das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 sieht unter anderem vor, dass neu in Griechenland ankommende illegale Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschickt werden können. Dies ist ein starkes Signal an alle Flüchtlinge, sich nicht in die Hände von Schleppern zu begeben.
Für jeden syrischen Flüchtling, den die Türkei zurücknimmt, verpflichten sich die EU-Staaten, einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme der Slowakei und Ungarns – haben ihre Bereitschaft signalisiert, zusammen 72 000 Plätze zur legalen Aufnahme von Syrern aus der Türkei bereitzustellen. Diese Zahl beruht auf bereits zugesagten, bestehenden Kontingenten. Neue Verpflichtungen über diese Zahl hinaus bestehen für die Mitgliedstaaten derzeit nicht.
Ziel des vereinbarten Verfahrens ist es, Flüchtlinge davon abzuhalten, in ein Schlauchboot krimineller Schlepper zu steigen, viel Geld hierfür auszugeben und sich auf die lebensgefährliche Überfahrt nach Europa zu begeben. Ein Boot zu besteigen, bedeutet nun nicht mehr, in der EU aufgenommen zu werden. So wird den kriminellen Schleppern in der Ägäis die Geschäftsgrundlage entzogen.
Wie kommt die EU der Türkei entgegen?
Größere finanzielle Unterstützung. Bis Ende 2018 erhält die Türkei insgesamt 6 Milliarden Euro. Damit wird die Lage der syrischen Flüchtlinge in der Türkei verbessert. Die Mittel sind für Bildung und Schulen, für Ernährung und Infrastruktur. Die Kosten übernehmen die EU und alle 28 Mitgliedstaaten. Die Mittel gehen nicht in den Staatshaushalt der Türkei, sondern kommen Organisationen zugute, die sich in der Türkei für Flüchtlinge einsetzen, zum Beispiel an den Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und an das Welternährungsprogramm. Die Auszahlung der 6 Milliarden Euro ist auch davon abhängig, dass die Türkei ihrerseits die gegenüber der EU eingegangenen Verpflichtungen nachweislich erfüllt.
Visa-Freiheit bis Ende Juni 2016. Über die Visa-Freiheit wird mit der Türkei bereits seit Ende 2013 verhandelt. Am 5. November 2015 hatten sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD, Horst Seehofer, Sigmar Gabriel und Angela Merkel auf eine Beschleunigung der Verhandlungen über die Visa-Freiheit geeinigt. Auch der EU-Gipfel am 29. November 2015 hatte einvernehmlich beschlossen, die Visa-Freiheit spätestens zum Oktober 2016 zu ermöglichen. Der jetzige Beschluss bedeutet also lediglich eine Beschleunigung von bereits Beschlossenem. Entscheidend ist, dass die Türkei insgesamt alle 72 Voraussetzungen für die Visa-Freiheit erfüllen muss, dazu gehören z. B. fälschungssichere Pässe. Diese Voraussetzungen bleiben unverändert. Wichtig ist auch: Visa-Freiheit bedeutet keine Niederlassungsfreiheit, also kein Recht, innerhalb der Europäischen Union einen festen Wohnsitz einzunehmen.
Die Eröffnung eines weiteren Kapitels (Kapitel 33 „Finanz- und Haushaltsbestimmungen“) bei den Verhandlungen über einen möglichen EU-Beitritt. Zudem soll die Eröffnung weiterer Kapitel vorbereitet werden. Derzeit werden 15 von insgesamt 35 verhandelt, abgeschlossen wurde bisher lediglich eins. Damit ist der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union nicht beschlossen. Die Beitrittsfrage stellt sich derzeit nicht. Die Beitrittsverhandlungen werden weiterhin ergebnisoffen geführt. Das Ziel der CDU ist, mit der Türkei als strategischem Partner möglichst eng zusammenzuarbeiten – unterhalb der Ebene der EU-Vollmitgliedschaft. Dabei wird die CDU auch weiterhin im Dialog mit der Türkei für grundlegende Werte wie z. B. die Pressefreiheit und Rechtstaatlichkeit eintreten. Hierbei können die entsprechenden Beitrittskapitel auch eine sehr wertvolle Grundlage sein.
Werden Asylanträge jetzt schneller bearbeitet?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erhebliche Fortschritte bei der Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen erzielt. Die Bearbeitungsdauer der Asylanträge hat sich auf durchschnittlich runf fünf Monate verringert. Unser Ziel ist, die Verfahren weiter zu beschleunigen, auf durchschnittlich drei Monate. Künftig wird das BAMF über gut 7 000 Stellen verfügen. Damit erhält es die erforderliche Verstärkung, um die Asylanträge zügig abzuarbeiten.
Mit dem im Januar 2016 eingeführten Flüchtlingsausweis (sogenannter Ankunftsnachweis) wird erstmals eine zentrale Erfassung aller Flüchtlingsdaten (auch zu Gesundheitsuntersuchungen, Schul- und Berufsbildung) ermöglicht. Dies verbessert die Zusammenarbeit der Behörden. Doppelregistrierungen oder Leistungsbetrug können so verhindert werden.
Die CDU hat erreicht, dass Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro, Serbien, Kosovo und Mazedonien als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden. Einwohner aus diesen Ländern haben kein Recht auf Asyl in Deutschland und müssen deshalb unser Land wieder verlassen.
Ende Februar 2016 haben sich Deutschland und Marokko auf ein Verfahren zur beschleunigten Rückführung marokkanischer Staatsbürger verständigt. Auch Tunesien und Algerien haben zugesagt, bei der Abschiebung ihrer Staatsbürger aus Deutschland künftig enger mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Parallel dazu hat die CDU-geführte Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Marokko, Tunesien und Algerien als weitere sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
Was unternimmt die CDU-geführte Bundesregierung, damit sich anerkannte Flüchtlinge integrieren?
Integration besteht aus Fördern und Fordern – und ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Integration ist angewiesen auf die Offenheit derer, die schon hier leben. Und sie ist angewiesen auf die Bereitschaft derer, die zu uns kommen, unsere Art zu leben, unser Recht, unsere Kultur zu achten und unsere Sprache zu lernen – die Leitkultur in Deutschland weist dabei die Richtung.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt und nicht ausreichend Deutsch spricht, muss daher einen sogenannten Integrationskurs besuchen. Das gilt auch für anerkannte Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Bereits in den Aufnahmeeinrichtungen soll ein verpflichtender, niederschwelliger Basissprachkurs Deutsch sowie ein Kurs zu den Grundregeln unseres Zusammenlebens belegt werden.
Die CDU strebt die Verabschiedung von Gesetzen des Bundes und der Länder an, in denen der Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten in verständlicher Form festgelegt und vermittelt werden und der Integrationsprozess vorgezeichnet und überprüft wird (Integrationspflichtgesetz). Wichtig ist, dass der Integrationsprozess für beide Seiten verpflichtend eingehalten wird. Wer sich dem dauerhaft verschließt, muss mit spürbaren Konsequenzen, zum Beispiel für seinen Aufenthaltsstatus oder mit Leistungskürzungen, rechnen.
Polizei und Verfassungsschutz gehen gegen diejenigen vor, die Konflikte aus ihren Heimatländern in Deutschland austragen wollen. Religiöse und ethnische Vorurteile, die mit unserer Werteordnung nicht im Einklang stehen, können wir nicht akzeptieren.
Das BAMF wird seine Integrationskurse 2016 deutlich ausbauen und hat dafür mehr Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen: Die Mittel sind im Vergleich zu 2015 mit rund 590 Millionen mehr als verdoppelt worden. Denn zur Integration gehört ganz entscheidend das schnelle Erlernen der deutschen Sprache wie auch die Wertevermittlung, was die CDU weiter umfassend fördert und fordert.
Die CDU hat den Bundesfreiwilligendienst noch einmal erweitert und dort 10 000 zusätzliche Stellen geschaffen. Dort können sich nicht nur Deutsche, sondern auch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive für unser Land engagieren.
Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit, für ein friedliches Zusammenleben und für das Vertrauen in unseren Staat. Deshalb haben wir die Hürden für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer abgesenkt. Das erhöht die Sicherheit für alle in Deutschland lebenden Menschen.
Beschluss des Bundesvorstandes vom 15. Februar 2016: Fördern und Fordern - Eckpunkte für die Integration von Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive
Wann können Asylsuchende ihr Asylrecht oder ihren Flüchtlingsstatus verlieren?
Die Hürden für die Ausweisung und Abschiebung krimineller Ausländer wurden insgesamt deutlich abgesenkt. Asylsuchende verlieren ihr Asylrecht bzw. ihren Flüchtlingsstatus, wenn sie wegen begangener Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Zu diesen Straftaten gehören Taten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Kann jeder, der jetzt zu uns kommt, auf Dauer in unserem Land bleiben?
Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und anerkannt werden, suchen nur vorübergehenden Schutz. Sie wollen so schnell wie möglich wieder in ihre alte Heimat zurückkehren, sobald sich die Verhältnisse dort zum Besseren gewendet haben. Jede Bildungs- und Ausbildungsmaßnahme ist zugleich eine Investition in den Wiederaufbau und die Stabilisierung dieser Länder. Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Vertretern von Arbeitnehmern und -gebern Programme zur Bildung und Weiterbildung für Flüchtlinge erarbeiten. So wollen wir sie für den Wiederaufbau in ihren Heimatländern und den Aufbau einer neuen Existenz qualifizieren. Daher ist es wichtig, dass Deutschland sich daran beteiligt, diese Fluchtursachen zu bekämpfen und sich international engagiert, Lösungen etwa für eine Beendigung des Bürgerkrieges in Syrien zu finden.
Es gibt aber auch klare nationale rechtliche Regelungen, die die Dauer des Aufenthaltes begrenzen. Eine Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber gilt zunächst für drei Jahre. Bei anderen Arten des Schutzes kann der Flüchtling zunächst nur für ein Jahr in Deutschland bleiben. Die Anerkennung des Schutzstatus wird widerrufen, wenn die Bedingungen hierfür nicht mehr gegeben sind und sie sind zurückzunehmen, wenn der Schutzstatus aufgrund falscher Angaben erteilt wurde.
Künftig wollen wir Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen der europarechtlichen Zulässigkeit nur unter bestimmten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis gewähren. Dauerhaft bleiben darf nur, wer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen kann, keine Straftaten begangen hat und seinen Lebensunterhalt sichern kann.
Welche finanziellen Hilfen erhalten die Kommunen über die Länder vom Bund?
Der Bund hat den Ländern und Kommunen zugesagt, sich umfassend an den Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen.
Der Bund beteiligt sich mit einer Pauschale von 670 Euro pro Monat an den Kosten für einen Asylbewerber für den Zeitraum von der Registrierung bis zum Erlass des Asylbescheids. Damit sind prinzipiell alle Kosten abgedeckt.
Zudem bekommen die Länder die Pauschale für einen Monat auch für diejenigen, die keinen Schutzstatus erhalten. Der Bund leistet zudem einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wenn die Kommunen für Kosten aufkommen, müssen die Länder die dafür vom Bund erhaltenen Mittel auch uneingeschränkt weitergeben.
Weiterhin werden die Leistungen für den sozialen Wohnungsbau aufgestockt und es wurden bereits zahlreiche Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur raschen und kostengünstigen Flüchtlingsunterbringung geschaffen.
Was unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung der Fluchtursachen?
Allein in dieser Legislaturperiode gibt die CDU-geführte Bundesregierung über 12 Milliarden Euro für die Bekämpfung struktureller Fluchtursachen aus. Mit diesen Mitteln werden unter anderem Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer mit Notunterkünften, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und weiteren Maßnahmen unterstützt. Dadurch verbessert sich die Situation der innerhalb und außerhalb von Flüchtlingslagern Lebenden in der Türkei, im Libanon und in Jordanien. Mehr Flüchtlinge können in ihrer Heimatregion bleiben, bis es wieder eine Möglichkeit zur Rückkehr in das eigene Land gibt.
Deutschland hat ebenso wie die USA und andere Partner sein militärisches Engagement in Afghanistan verlängert. Damit können die Menschen in Afghanistan weiter beschützt werden. Auch können sie dadurch innerhalb ihres Landes sichere Zufluchtsorte finden. Abgelehnte Asylbewerber können dorthin zurückgeführt werden.
Deutschland unterstützt den Irak und die internationale Allianz in ihrem Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS). So bildet die Bundeswehr im Nord-Irak kurdische Peschmerga-Kämpfer und Soldaten der irakischen Streitkräfte aus. Zudem hilft die Bundeswehr durch Luftbetankung und mit dem Einsatz von Aufklärungs-Tornados der Luftwaffe in Syrien. Ziel muss es sein, dass die Menschen in dieser Region wieder eine Perspektive haben und sich nicht auf die Flucht begeben.
Darüber hinaus hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, den Bundeswehreinsatz im westafrikanischen Mali von etwa 200 auf bis zu 600 Soldaten auszudehnen. Deutschland unterstützt damit die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Ausbildung von Soldaten Malis dieses Land zu stabilisieren. Die Lage dort hat Auswirkungen auf die Nachbarstaaten und indirekt auch auf Europa, denn durch Mali ziehen beispielsweise Flüchtlinge aus Afrika Richtung Norden.
Link und Quellenangabe:
Was schreibt das BSW zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: ???):
Nichts!
Link und Quellenangabe:
Was schreibt die Linke zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Stand: ???):
1.)
Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge!
Wir brauchen gerechte Entwicklungszusammenarbeit und fairen globalen Handel. 2.)
Abschiebungen stoppen
Wir unterstützen die Forderungen nach einem sofortigen Stopp der Abschiebungen und nach einem Bleiberecht für alle.3.)
Geschlechtergerecht handeln
Geschlechtsspezifische Fluchtursachen wollen wir als Asylgrund umfassend anerkennen und bedrohte Frauen vor Abschiebung schützen. Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, sollen umfassenden Schutz erhalten.
4.)
Sichere Fluchtwege schaffen
Wir wollen sichere Fluchtwege schaffen, damit das Sterben im Mittelmeer aufhört. Das Recht auf Asyl stellen wir wieder her und setzen die Genfer Flüchtlingskonvention durch. Der sogenannte Asylkompromiss der Europäischen Union muss verhindert werden!
5.)
Solidarische Einwanderungsgesellschaft
Soziale Sicherheit statt Konkurrenz um Arbeitsplätze, Wohnungen und Bildung. Mit einer sozialen Offensive für alle, die den Zusammenhalt der Gesellschaft stärkt.
6.)
Bleiberecht
Wir fordern ein Bleiberecht für alle Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, spätestens, wenn sie fünf Jahren in Deutschland leben. Die Praxis der sogenannten Kettenduldungen wollen wir zugunsten von dauerhaften Perspektiven abschaffen.
7.)
Massenunterkünfte beenden
Wir wollen die Unterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften beenden und dezentral organisieren.
8.)
Residenzpflicht abschaffen
Die Residenzpflicht, Wohnsitzauflagen und die Unterbringung in Sammellagern müssen bundesweit abgeschafft werden.
9.)
Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete
Abschiebungen lehnen wir ab. Insbesondere Abschiebungen in Kriegsgebiete und existenzielle Not wie Obdachlosigkeit, mangelhafte medizinische Versorgung und Diskriminierung werden wir sofort stoppen.
10.)
Gleiches Recht für alle
Die Ausnahmen vom Mindestlohn und das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir abschaffen.
11.)
Öffentliche Investitionen für alle
Wir brauchen gute ausgestattete Kommunen statt Konkurrenz um Arbeitsplätze, Wohnungen und Bildung. Konzerne und Superreiche müssen dafür wieder ausreichend Steuern zahlen.
Link und Quellenangabe:
Wem sprechen die Wählerinnen und Wähler von Thüringen und Sachsen die größte Kompetenz in Sachen Bildung/Schule und Asyl/Zuwanderung/Integration zu?
Zu den (aktuellen) Wahlumfragen für Thüringen, Sachsen und Brandenburg:
Thüringen (Stand: 01.09.2024)
Link und Quellenangabe zum Bild:
Sachsen (Stand: 01.09.2024)
Link und Quellenangabe zum Bild:
Brandenburg (Stand: 06.08.2024)
Link und Quellenangabe zum Bild:
Ich denke, man muss konstatieren, die Wahlumfrage(n) sprechen ein klares Bild.
Interessanterweise erhalten wir über Wikipedia ein positives Bild, was die Arbeitslosenquoten und die SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisse in Thüringen und Sachsen betrifft.
Link und Quellenangabe:
Link und Quellenangabe:
Scheinbar geht es den Bürgerinnen und Bürgern nur bedingt um finanzielle bzw. wirtschaftliche Aspekte in Bezug auf die Asylpolitik:
Die o. g. Wirtschaftszahlen (Veränderungen sozialversicherungpflichtiger Beschäftigungen und Entwicklung der Arbeitslosenquote) sind eher positiv anstatt negativ!
Geht es den Bürgerinnen und Bürgern (auch in Thüringen und Sachsen) also um bestimmte andere Aspekte in Bezug auf die Asylpolitik?
Stichworte:
- Zunehmende Überfremdung
- Zunehmende Islamisierung
- Zunehmende Kriminalisierung von männlichen Asylbewerbern
???
Link und Quellenangabe:
Zitat:
"Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei polizeilich erfassten Straftaten in Deutschland 41,1 Prozent. Damit stieg er das dritte Jahr in Folge und auf einen neuen Höchststand - nur 2016 hatte er ebenfalls schon über 40 Prozent gelegen."
Zitat Ende.
Quellenangabe:
a.a.O.
Das Volk mit seinen Wählerinnen und Wählern ist der Souverän innerhalb einer Demokratie.
Heute wird in Thüringen und Sachsen über die kommende Zusammensetzung der Landtage entschieden.
Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang der Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
Wenn die Wahlumfragen zutreffend sein werden, dann wird sich aller Voraussicht nach die AfD ein großes Mitspracherecht in der kommenden Asylpolitik einräumen.
Forderungen, die die AfD schon lange geäußert hat, adaptieren nun scheinbar in Teilen auch Parteien wie SPD und CDU.
Linke, Grüne sind bezüglich stärkerer Veränderungen und Verschärfungen in Sachen Asyl- und Migrationspolitik zurückhaltender.
Diese Zurückhaltung macht sich scheinbar auch bei den Wahlumfragen bemerkbar:
Die Grünen und die Linken (einmal abgesehen von Thüringen, wo die Linke bislang in der Regierung war) müssen sogar um den Einzug in den Landtag bangen. FDP werden nach diesen Wahlumfragen scheinbar nicht in die Landtage von Thüringen, Sachsen und Brandenburg einziehen.
Die Grünen und die Linken (einmal abgesehen von Thüringen, wo die Linke bislang in der Regierung war) müssen sogar um den Einzug in den Landtag bangen. FDP werden nach diesen Wahlumfragen scheinbar nicht in die Landtage von Thüringen, Sachsen und Brandenburg einziehen.
Zur Frage, ob Deutschland "es" schafft oder ob sich Deutschland abschafft, kann und möchte ich persönlich derzeit keine Einschätzung abgeben.
Sicherlich haben wir es mit globalen Problemen zu tun.
Die Menschen erleben die Probleme jedoch real vor der eigenen Haustür oder sogar am eigenen Leib.
Ein Weiter-So à la "Wir schaffen das!" wird es sehr wahrscheinlich nicht geben können!
Einen Punkt möchte ich zum Abschluss an dieser Stelle allerdings noch erwähnt haben:
Wieso war plötzlich für Flüchtlinge z. B. in Hanau (wo ich wohne) genügend Geld vorhanden, um die Kasernen umzubauen, während für den sozialen Wohnungsbau in Hanau scheinbar nur bedingt investiert werden konnte?
Zitat aus FR vom 14.01.2019:
"Die Stadt Hanau will alle Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne Sportsfield Housing im Stadtteil Wolfgang für die längerfristige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bereitstellen. Wie der Magistrat am gestrigen Montag mitteilte, soll bis Ende des Jahres Platz für weitere 700 Flüchtlinge geschaffen werden, um zu verhindern, dass Menschen während des Winters in Zelten untergebracht werden müssten."
"Die Stadt Hanau will alle Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne Sportsfield Housing im Stadtteil Wolfgang für die längerfristige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bereitstellen. Wie der Magistrat am gestrigen Montag mitteilte, soll bis Ende des Jahres Platz für weitere 700 Flüchtlinge geschaffen werden, um zu verhindern, dass Menschen während des Winters in Zelten untergebracht werden müssten."
Link und Quellenangabe:
Zitat:
"Der Wohnungsbau in Deutschland ist zu langsam und kann die bestehende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum bei Weitem nicht decken. Insbesondere wird zu wenig in den sozialen und geförderten Wohnungsbau investiert. Außerdem sieht sich die Branche mit einer Stagnation konfrontiert. Der Wohnungsbau 2024 braucht nicht zuletzt angesichts des hohen Leitzinses der EZB, einer nach wie vor starken Inflation und gesellschaftlichen Verwerfungen kluge Impulse und Förderungen, um sich in die richtige Richtung zu entwickeln. Die Welt sieht sich aktuell einer Vielzahl von Krisen gegenüber. Hiervon ist auch der Wohnungsbau 2024 in Deutschland betroffen. Dieser kommt nicht so recht von der Stelle und kann die bestehende Nachfrage so gut wie nicht decken. Dabei sprechen die Immobilientrends 2024 für eine spannende Zukunft. Jedoch ist alles eine Frage des Geldes, wie immer und entsprechend sind Maßnahmen im sozialen und geförderten Wohnungsbau und an anderer Stelle nötig, um die bestehende Stagnation zu überwinden."
Link und Quellenangabe:
Wenn man "will" bzw. wenn man "muss", ist scheinbar seitens der Politik doch genügend Geld vorhanden.
Hier ist ein deutlicher Widerspruch erkennbar!
Rainer Langlitz
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