Messen mit zweierlei Maß - Von der Meinungsfreiheit in Deutschland und der indirekten Nutzung von strafbaren Sätzen
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Montag, 16. Juni 2025 · 6:00

Das Verwenden des Satzes "Alles für Deutschland" kann für deutsche Staatsbürger teuer werden, wie zuletzt Prof. Dr. Stefan Homburg am eigenen Leib erfahren musste.
Für Elon Musk ist es nicht nachvollziehbar, warum es strafbar sein soll, diesen Satz zu verwenden.
Tatsächlich steht dieser Satz auf der Black-List strafbarer Sätze, denn er wird zurecht mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht: er war eine Parole der SA.
Geht es bei der Strafbarkeit der Verwendung dieser Parole um die Ablehnung eines aufkeimenden Patriotismus? "Angela Merkel wirft Deutschland-Fahne weg 22.09.2013"
Geht es um die Ablehnung eines aufkeimenden Rechtsextremismus?
Natürlich!
Oder um die Bestrafung einer Verharmlosung des Nationalsozialismus bzw. um die verbotene Verbreitung nationalsozialistischer Symbole?
Ja!
Könnte es auch darum gehen, dass man bestimmte Kritiker des Staates und seines Verhaltens klein halten bzw. sie mundtot machen will bzw. sie in ihre Schranken weisen will?
Könnte sein! Mit Prof. Sucharit Bhakdi geht man ja auf ähnliche Weise um (ich finde es im Übrigen absurd, dass die Anklage gegenüber Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erneut aufgenommen wurde, nachdem er vom Amtsgericht Plön bereits freigesprochen worden war).
Björn Höcke (AfD) war bereits wegen der Verwendung dieses Satzes m. E. zurecht verurteilt worden.
Höcke hatte diesen Satz in einer öffentlichen Rede verwendet.
Stellt nun aber das Verwenden dieses Satzes in X bereits auch eine strafbare Handlung dar, wenn man sich in kritischer Weise mit dieser SA-Parole auseinander setzt?
Scheinbar ja! Denn:
Stefan Homburg, einer der herausragenden Kritiker in Sachen Corona, wurde vor kurzem vom Amtsgericht Hannover zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 10.400 Euro, verurteilt [10.06.2025, Az.: 227 Cs 801 Js 55406/24 (120/25)]. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Stefan Homburg hatte in X (ehemals Twitter) eine Kritik zur Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" veröffentlicht, diese aber in Anführungszeichen gesetzt.
Zitat aus Nius:
"Weil er in zwei Tweets die Parole „Alles für Deutschland“ zitiert hatte, hat das Amtsgericht Hannover den bekannten Coronamaßnahmen-Kritiker Stefan Homburg verurteilt. Der Satz war eine Losung der SA und ist deshalb als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) verboten.
Insgesamt soll Homburg, ehemaliger Professor der Leibniz Universität Hannover, eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130,00 Euro, also insgesamt 10.400 Euro zahlen. Allerdings hat er bereits Rechtsmittel eingelegt, wird das Verfahren in nächster Instanz weiterführen. Angeklagt hatte in beiden Fällen der aus einer Doku des US-amerikanischen Senders bekannte Staatsanwalt Matthäus Fink von der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ der Staatsanwaltschaft Göttingen."
Zitat Ende.
Und Nius schreibt weiter:
"Der 64-jährige Wirtschafts-Professor im Ruhestand hatte die besagte Parole im Juli 2024 in zwei Beiträgen auf X in Anführungszeichen zitiert. So teilte er zum einen ein Video mit Bildern vom Viertelfinalspiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen der Türkei und den Niederlanden, in dem ein Block mit türkischen Fans den sogenannten Wolfsgruß zeigt. Außerdem postete er ein Foto einer vermummten Gestalt mit Regenbogenflagge und schrieb dazu folgenden Text:
"Der 64-jährige Wirtschafts-Professor im Ruhestand hatte die besagte Parole im Juli 2024 in zwei Beiträgen auf X in Anführungszeichen zitiert. So teilte er zum einen ein Video mit Bildern vom Viertelfinalspiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen der Türkei und den Niederlanden, in dem ein Block mit türkischen Fans den sogenannten Wolfsgruß zeigt. Außerdem postete er ein Foto einer vermummten Gestalt mit Regenbogenflagge und schrieb dazu folgenden Text:
„Für türkische Fans ist der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz ‚Alles für Deutschland‘.
Wir sollten nicht zulassen, dass Rotgrüne beides diffamieren und kriminalisieren. Sie wollen, dass ausschließlich ihre Symbole gezeigt werden.
Es ist betrüblich, wie viele deutsch-patriotische Accounts auf die rotgrüne Propaganda hereinfallen. Ich bin klar auf der Seite der türkischen Fans. Antifa ist eindeutig eine kriminelle Vereinigung, trotzdem fordert in Deutschland niemand, diese Flagge zu verbieten. Das ist Messen mit zweierlei Maß.“
Homburg zu NIUS: „Natürlich wollte ich mir die Parole nicht zu eigen machen oder die SA verherrlichen. Ich habe lediglich Sprechverbote kritisiert, wollte darauf aufmerksam machen, dass ein Satz an sich nicht verwerflich ist, weil er von bestimmten Gruppen missbraucht wurde. Das trifft sowohl auf den Wolfsgruß als auch auf die Parole zu.“
In einem weiteren Post zeigte Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb folgenden Tweet-Text dazu:
„Was bedeutet das Zeichen?
– Lehrer: Leise sein (Schweigefuchs)
– Italiener: Gehörnte Ehegatten (mano cornuta)
– Rockfans: Applaus (Pommesgabel)
– Turkvölker: Patriotismus (Wolfsgruß)
Patriotismus wird leider oft angefeindet, selbst der Allerweltssatz ‚Alles für Deutschland‘.
Die @welt befragt leider keinen Fachmann für Turkvölker, sondern die ahnungslose Islamwissenschaftlerin @susannschroeter, die offenbar alle der fröhlichen Fußballfans, die man im Einspieler sieht, für ‚Graue Wölfe‘ hält, also Gegner der PKK.
Mit dem Islam hat der Wolfsgruß nicht das Geringste zu tun: Arabische Moslems verwenden ihn nicht, christliche Turkvölker wie die Gagausen aber schon. Wird man auch die Deutschlandflagge verbieten, wenn eine radikale Gruppe sie nutzt? Absurder geht’s kaum!“
Homburg erklärt gegenüber NIUS, dass er sich über anti-islamischen Rassismus geärgert hatte, den er in der Diskussion um den Wolfsgruß erkannt habe. Dieser Gruß werde aber nicht nur von rechten, sondern eben auch von linken türkischen Gruppen verwendet und sei ein jahrtausendealtes Symbol der Turkvölker. Das habe er mit seinen Worten ausdrücken wollen. „Mein Post war auf Völkerverständigung ausgerichtet.“
„Parole im Kontext bagatellisiert“
In einer Pressemitteilung erklärt das Amtsgericht Hannover: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Parole im Kontext bagatellisiert sowie enttabuisiert und sie darüber hinaus salonfähig machen will. Die Strafbarkeit der Parole sei ihm aus der Verurteilung des AfD-Abgeordneten Höcke bekannt.“
Über den verurteilten Homburg heißt es in der Mitteilung weiter: „In seinem letzten Wort führte er aus, dass er nur Angeklagter sei, weil es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gebe. Dies sei ein politischer Prozess und kein Prozess mit rechtlichem Inhalt.“
Zitat Ende.
Link und Quellenangabe:
Mir geht es hier in diesem Blogbeitrag gar nicht so sehr darum, dass das Amtsgericht Hannover mit seinem Urteil quasi sagt, dass auch die "Kritik am Tabu tabu ist", wie Dr. Max Kolter am 13. Juni 2025 in LTO geschrieben hat, denn ich verstehe schon in einer gewissen Weise die Ansicht des Amtsgerichts Hannover, wenn es urteilt, dass Stefan Homburg mit seinen Tweets diese SA-Parole salonfähig machen wollte.
Warum aber nun meine ganze Aufregung?
Es geht mir hier mehr oder weniger um das Messen mit zweierlei Maß.
"Messen mit zweierlei Maß" ist eine deutsche Redewendung, die bedeutet, dass jemand verschiedene Dinge oder Personen mit unterschiedlichen Maßstäben beurteilt, also ungerecht oder nicht neutral ist.
Warum aber nun der Vorwurf meinerseits, dass mit zweierlei Maß gemessen wird?
Scheinbar hat die im Kabinett Merz mittlerweile tätige Bundesforschungsministerin, Dorothee Bär, (CSU) am 02.02.2018 tatsächliche auch diese SA-Parole "Alles für Deutschland" auf X getwittert.

Wo ist aber hier die Anklage eines Staatsanwaltes?
Oder will man hier etwa doch vielmehr bestimmte Corona-Kritiker mundtot machen oder in die Schranken weisen - so, wie man es scheinbar auch mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi versucht?
Rainer Langlitz
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