Direkt zum Seiteninhalt

Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?

Menü überspringen
Menü überspringen
Menü
Menü überspringen

Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Samstag, 15. März 2025 · Lesezeit 24:00
Tags: InklusionSchuldunfähigkeitKrankheitseinsichtBehandlungpsychischkrankeMenschengesellschaftlichesMiteinanderStraftatenPrävention
Einleitung:

Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden? Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden? Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen? Der Umgang mit den Straftaten von psychisch schwerstkranken Menschen mit Asylhintergrund ist ein heikles Thema. Heute nahm ich ein Video hier auf Facebook zur Kenntnis, wo im Landtag zu Sachsen über die Schuldunfähigkeit solcher Straftäter debattiert wurde.


Ich konnte die Auflistung dieser debattierten Straftaten auch recherchieren (siehe unten!):

Inklusion, Integration, Exklusion und Separation beschreiben soziologische Prinzipien, wie mit einzelnen gesellschaftlichen Gruppen umgegangen wird. So hatten wir in der Corona-Zeit eine bestimmte Form des gesellschaftlichen Umgangs mit ungeimpften Menschen.

Ist eine inklusive Gesellschaft denkbar? Unter einer inklusiven Gesellschaft versteht man eine Gesellschaft, die die Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen - unabhängig von individuellen Merkmalen - möglich macht.

Vgl. dazu auch:


Die Frage soll konkret an dieser Stelle sein:

Wie soll gesellschaftlich mit psychisch kranken Menschen umgegangen werden?

Wie soll im Speziellen mit Schizophrenie-Kranken umgegangen werden?

Und noch spezieller:

Sollten Flüchtlinge, bei denen eine Schizophrenie diagnostiziert wurde und die zusätzlich straffällig wurden, dauerhaft im Asylland untergebracht bleiben oder in ihr Herkunftsland zurückgehen müssen?

Hierbei geht es um den Aspekt der Schuldunfähigkeit, aber auch um den Aspekt der Krankheitseinsicht und der Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit.

Sind die Krankheitseinsicht und die Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit bei Menschen aus arabischen Kulturen gegeben? Und: Können Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert  werden? Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen  verfahren werden? Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit  von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?

Allgemein steht die Frage im Raum:

Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?

Diese Frage(n) lassen sich sicherlich nicht in einem einzigen Satz oder Aufsatz behandeln.

Hierzu sind aus meiner Sicht undenkbar viele Faktoren und Aspekte zu berücksichtigen wie z. B.:

a) historisch (Wie ist die Entwicklung des Zusammenlebens von Menschen darzustellen?   

b) philosophisch (Wann sind Menschen glücklich und zufrieden? Was bedeutet Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft?)  

c) politisch (Welche Maßnahmen müsste die Politik ergreifen, um gerechte, gesellschaftliche Zustände zu ermöglichen?

Dieser Artikel will damit u. a. der Frage der Umsetzbarkeit von Inklusion als einem soziologischen Ideal nachgehen:

Ist Inklusion zu 100 % umsetzbar?

Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?

Im Focus dieses Blogartikels stehen dabei psychisch kranke Menschen (hier: Psychose-Patienten bzw. an Schizophrenie-erkrankte Menschen), die straffällig geworden sind.



Hauptteil:


Die Schuldunfähigkeit von psychisch kranken Straftätern entspricht zurecht dem Menschenbild des Grundgesetzes. Hier muss ein klares "ja" angeführt werden.

Die Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der akuten Wahnsymptomatik ist demnach nachvollziehbar.

Es muss jedoch auch im gleichen Atemzug das Folgende hinzugefügt werden:

Wenn die betroffene Person weiß, dass eine Schizophrenie vorliegt, dann muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass sie ihre Medikamente täglich einnimmt, denn sonst droht bereits nach kurzer Zeit ein Rückfall in die paranoide Symptomatik. Dieser Rückfall würde dann die Gefahr beinhalten, dass eine erneute Straftat denkbar wäre - wohl gemerkt, statistisch bei 10% der Schizophrenie-Kranken.

Abschließend muss nach der Diagnose einer psychischen Erkrankung gewährleistet sein, dass der jeweilige Patient Krankheitseinsicht besitzt, sprich, dass er anerkennt, dass er/sie psychisch krank ist, und dass er/sie behandlungsbedürftig ist im Sinne einer medikamentösen Therapie.

Was sieht also der Gesetzgeber zukünftig vor, wenn eine solche Einsicht eines an Schizophrenie-Erkrankten nicht gegeben ist, sprich: welche Vorkehrungen hat der Gesetzgeber installiert, um zu prüfen, ob Menschen mit Schizophrenie in die Gesellschaft integriert bzw. inkludiert werden können?









Was müsste staatlicherseits unternommen werden, um tragische Gewaltdelikte psychisch kranker Menschen einzuschränken?

Schizophrenie gilt auch heute noch immer als schwere psychische Erkrankung.

Von der sog. Krankheit "Schizophrenie" kann jeder Mensch betroffen sein: niemand ist davor gefeit, diese Krankheit nicht bekommen zu können.

"Ein Wahn ist grundsätzlich nichts anderes als eine felsenfeste  Überzeugung, die ein Mensch auch dann nicht aufgibt, wenn alle anderen  anderer Meinung sind. Auch Menschen mit starken politischen und  religiösen Überzeugungen haben manchmal Überzeugungen, von denen sie  nicht abzubringen sind. Im Unterschied dazu haben Menschen mit einer  schizophrenen Erkrankung jedoch Überzeugungen, an denen sie auch  festhalten, wenn es unbestreitbare Beweise gibt, dass sie gar nicht stimmen können, und leiden außerdem unter weiteren Symptomen der psychischen Erkrankung. Sie leben phasenweise in einer anderen Welt. Sie  hören Stimmen oder sehen Dinge, die kein anderer hört oder sieht.  Häufig erleben sie sich als verfolgt oder gesteuert und haben deshalb  große Angst."


"Die Schizophrenie ist eine Form psychotischer Erkrankungen: Dazu zählen schwere psychische Störungen,  bei denen sich die Wahrnehmung der Realität deutlich verändert.  Charakteristische Merkmale einer Psychose sind Wahnvorstellungen, zum  Beispiel überwacht zu werden, oder Halluzinationen.  Manche Betroffene hören Stimmen, die ihnen Befehle erteilen. Auch  formale Denkstörungen sind typisch. Darunter versteht man etwa plötzlich  einschießende Gedanken, die mit der aktuellen Situation nichts zu tun  haben und sich nicht unterdrücken lassen. Wie viele Menschen haben Schizophrenie? Rund  7 von 1000 Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Schizophrenie.  Allerdings variiert diese Rate von Region zu Region und hängt von  verschiedenen Faktoren ab. So sind Männer etwa anderthalbmal so oft  betroffen wie Frauen. Städter  erkranken – im Vergleich zu Menschen, die auf dem Land leben –  häufiger. Das gilt auch für Personen mit einem niedrigen  sozioökonomischen Status. Besonders gefährdet sind Migrantinnen  und Migranten. Sie tragen verschiedenen Studien zufolge ein zwei- bis  dreifach erhöhtes Risiko. Möglicherweise spielen dabei belastende  Erfahrungen im Kontext der Migration eine Rolle, zum Beispiel  Diskriminierung oder fehlende soziale Unterstützung. Auch mit dem  Geburtszeitpunkt scheint es einen Zusammenhang zu geben: Wer im späten  Winter oder Frühling zur Welt kommt, ist etwas gefährdeter als Sommer-  oder Herbstkinder. Der Grund dafür ist nicht bekannt. Ein möglicher  Faktor ist jedoch der geringere Vitamin-D-Spiegel der werdenden Mütter  in den sonnenarmen Monaten."

Link und Quellangabe:


Symptome der Schizophrenie gibt es wahrscheinlich seit Menschengedenken.

Gibt es aber heutzutage mehr Schizophrenie-erkrankte Menschen als in früheren Zeiten?

Dies kann ich derzeit nicht einschätzen. Ich fand keine verwertbare Information im Internet.

Auch in der Bibel (Evangelium nach Markus Kapitel 5) wird ein an Schizophrenie leidender Mensch beschrieben (Zitat aus Mk. 5):

"Als  er aus dem Boot stieg, lief ihm sogleich von den Gräbern her ein Mensch  entgegen, der von einem unreinen Geist besessen war. 3Er hauste in den Grabstätten. Nicht einmal mit einer Kette konnte man ihn bändigen. 4Schon  oft hatte man ihn mit Fußfesseln und Ketten gebunden, aber er hatte die  Ketten zerrissen und die Fußfesseln durchgescheuert; niemand konnte ihn  bezwingen. 5Bei Tag und Nacht schrie er unaufhörlich in den Grabstätten und auf den Bergen und schlug sich mit Steinen."

Zitat Ende.

Die Geschichte der Psychiatrie befasst sich mit der historischen Entwicklung des wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und medizinischen Umgangs mit geistig-seelischen Erkrankungen. Die Psychiatriegeschichte kann in drei große Epochen gegliedert werden. Vom Altertum[1] bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dominierte die Beschreibung und Behandlung des Wahnsinns. Psychiatriegeschichte im engeren Sinn beginnt mit der Aufklärung  im 18. Jahrhundert, als Bemühungen zur systematischen Versorgung der  Kranken einsetzen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die  Psychiatrie zur akademischen Wissenschaft entwickelt.

Christian  August Fürchtegott Hayner (1775–1837) und Ernst Gottlob Pienitz  (1777–1853) konzipierten die Idee einer reinen Pflegeanstalt für als  unheilbar geltende Irren. Der Narrenturm, errichtet 1784 in Wien, gilt als weltweit erste Psychiatrische Klinik.

Vgl. Wikipedia, Art. "Geschichte der Psychiatrie", Aufruf vom 15. März 2025.


"In die Zeit des Nationalsozialismus fällt das dunkelste Kapitel der  deutschen Psychiatrie: Mindestens 250.000 psychisch Kranke und  Behinderte fielen dem sogenannten Euthanasieprogramm zum Opfer.  Psychiater waren maßgeblich an der Zwangssterilisierung von bis zu  400.000 vor allem psychisch kranker und geistig behinderter Menschen  beteiligt."


Vgl. dazu auch die folgenden Links:

a) in der SZ vom 26. März 2014

b) Lebenshilfe:

c) NDR vom 29. Januar 2024:

d) PDF-Datei bei DGPPN:

Statistisch geht man davon aus, dass aktuell epidemiologisch weltweit 24 Millionen Menschen an Schizophrenie erkrankt sind. Davon leben ca. 800.000 in Deutschland.


Statistisch gesehen, sind 90% der an Schizophrenie erkrankten Menschen unproblematisch für den Rest der Bevölkerung in Bezug auf die Gefährlichkeit, die von diesen kranken Menschen ausgehen könnte.

Es muss allerdings auch gesagt werden, dass 10% statistisch gesehen gefährlich sind im Sinne einer Fremdgefährdung, d. h. Menschen, die an einer Schizophrenie leiden, stellen gesellschaftlich leider zu ca. 10% eine Gefahr für die anderen Menschen dar.

Das würde bedeuten, es gibt derzeit 80.000 Menschen in Deutschland, die an Schizophrenie erkrankt sind und die potentiell eine Gefahr für den Rest der Bevölkerung Deutschlands darstellen.

Seit den 1950-er Jahren gibt es Medikamente, die die Symptome der Schizophrenie unterdrücken, bekämpfen und therapieren sollen, damit ein Integration in die Gesellschaft möglich ist/wird.

Doch wie kann gewährleistet werden, dass Patienten, die an Schizophrenie leiden, auch tatsächlich ihre Medikamente regelmäßig lt. ärztlicher Verordnung sowie eigenständig und selbstverantwortlich einnehmen?

Wenn psychisch kranke Menschen in ihren floriden Symptomen (z. B. bei einem akuten paranoiden Wahn) straffällig werden, werden sich in aller Regel von einem psychiatrischen Gutachter für schuldunfähig eingestuft.

Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Schuldunfähigkeit in § 19 und § 20, und die verminderte Schuldfähigkeit in § 21  geregelt. Schuldunfähigkeit wird nur bei 0,3 % aller Straftäter angenommen,  verminderte Schuldfähigkeit bei 2 bis 3 % der Straftäter.

Nach § 20  StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer  krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden  Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer  schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat  einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann  also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns  erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten  psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“)  einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder  Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und  Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die  Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.

Wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht fehlt, aber erheblich vermindert ist, kann eine Strafmilderung nach § 21 StGB stattfinden (wird bei selbst verschuldetem Alkoholrausch aber häufig nicht gewährt[2]).

Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:

  1. Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen verstanden.
  2. Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten Erscheinungen,  die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine  Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren. Hierzu zählen  Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit, die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt  begangen wird (zum Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein  Versuch, derartige Zustände im Fachgebiet der Psychiatrie  psychopathologisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der  Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration  zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer  tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen  eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab  2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit  angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im  Allgemeinen erst ab 3,3 Promille. Diese Richtwerte werden aber im  Einzelfall an Konstitution und Trinkverhalten des mutmaßlichen Täters  angepasst.
  3. Als Intelligenzminderung (bis 2020 als Schwachsinn bezeichnet)  werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne nachweisbare Ursache bezeichnet. Intelligenzschwächen, die im Zuge einer Demenz  entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium zugeordnet. Für  die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter anderem auf den  Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird im Sinne der  ICD zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 69), einer  mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren  geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen  Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.
  4. Unter das Eingangskriterium einer schweren anderen seelischen Störung (bis 2020 als schwere andere seelische Abartigkeit häufig SASA abgekürzt, genannt) fallen eine ganze Reihe psychiatrischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.

Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen?

Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?

Wie hoch ist der Anteil an sog. "psychisch Kranken", die gewalttätig sind/werden in Form von Mord, Totschlag und/oder Vergewaltigung?

Sollte man psychisch kranke Flüchtlinge, die erneut straffällig geworden sind z. B. weil sie ihre Medikamente nicht ordnungsgemäß einnehmen, in ihr Herkunftsland abschieben?

Was hat die Politik hierzu bislang unternommen?

Das sind Fragen, die mich derzeit beschäftigen.

Jemanden als schuldunfähig einzustufen bei einem Gewaltdelikt in Zusammenhang mit einer schweren psychischen Erkrankung muss als hohes Privileg eingestuft werden. Ich halte dies nicht für selbstverständlich. Hier ist auch das Recht auf Sicherheit der anderen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Frage ist allerdings, wie es zu einem solchen psychiatrischen Gutachten kommt, dass eine schwere Gewalttat wie Mord oder Vergewaltigung als nicht schuldfähig eingestuft wird; und wenn ich dann zur Kenntnis nehmen muss, was die FAZ am 13. März 2025 veröffentlicht, dann komme ich schon ganz schön ins Stocken und ins Zweifeln:

"
Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"

Zitat aus FAZ:

"
Nach seiner Abschiebung  nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter Vergewaltiger aus  Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr nach Deutschland.  Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der Abschiebung eine  Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt, teilte das  Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die Ablehnung durch das  Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt Einspruch ein, wie das  Justizministerium mitteilte. Über  diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein  Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten  mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung  in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim  mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die  Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen  war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.

Nach  Angaben des Justizministeriums war der afghanische Staatsbürger, den  die Justiz als „rückfallgefährdeten Sexualstraftäter“ einstuft, im  August 2024 in seine Heimat abgeschoben worden. Laut Justizministerium  darf er für sechs Jahre nicht nach Deutschland einreisen. „Das bedeutet,  dass dagegen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und der  Betroffene ab dem Zeitpunkt der Abschiebung für sechs Jahre nicht mehr  ins Bundesgebiet einreisen darf“, teilte der Ministeriumssprecher mit.  Nach früheren Angaben der Behörde erwartete die Freundin des Mannes  damals in Deutschland ein Kind.

Die  Vergewaltigung in Illerkirchberg hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.  Nach der Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis musste ihn die  Gemeinde wieder aufnehmen. Sie forderte ebenso wie der Landkreis  vehement die Abschiebung des Mannes. Dafür setzte sich auch das  Justizministerium Baden-Württemberg ein. Der Bund hatte Abschiebungen  nach Afghanistan aber wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021  ausgesetzt."

Zitat Ende.

Mit anderen Worten:

Weil die Sicherheitslage in Afghanistan problematisch ist, sind Abschiebungen dorthin seit 2021 ausgesetzt, weswegen solche Straftäter dann anscheinend hier in Deutschland bleiben dürfen.

Es ist aus meiner Sicht auf der einen nachvollziehbar, auf der anderen Seite aber gleichzeitig auch problematisch und tragisch für die tatsächlichen und potentiellen Opfer, wenn Straftäter von Gewaltdelikten psychisch kranker Menschen als schuldunfähig eingestuft werden.

In den folgenden Abschnitten führe ich einige Beispiele an, wo psychisch kranke Straftäter als schuldunfähig eingestuft wurden:

"2019  stößt ein Flüchtling aus Eritrea einen achtjährigen Jungen in Frankfurt  vor den Zug.  Die Mutter konnte sich in Sicherheit bringen, der Sohn  wurde von dem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.
"Der  Täter, ein in der Schweiz wohnhafter Flüchtling aus Eritrea, wurde  festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main bewertete die Tat als  Mord und versuchten Mord, eine Strafe wurde jedoch nicht verhängt, da er  wegen der psychischen Krankheit paranoide Schizophrenie schuldunfähig sei."

Link und Quellenangabe:



"Ein  Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in  Ludwigshafen-Oggersheim unvermittelt angegriffen und getötet. Am  Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen  hat er nun Revision eingelegt. "Der  27-Jährige hatte noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen.  Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe "nur über seine  Leiche" in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts  hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das  bedeutet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die  Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem  psychiatrischen Gutachter gefolgt, der den Prozess von Anfang an  mitverfolgt hatte. Am Ende war er zu der Überzeugung gekommen, dass der  27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Zur Tatzeit sei  er deshalb schuldunfähig gewesen. Deswegen werde er freigesprochen,  "auch wenn das für viele schmerzhaft ist", so die Richterin."

Link und Quellenangabe:



"Er  überfiel nachts in Grünau eine 19-jährige Frau und nötigte sie zu  sexuellen Handlungen, wurde kurz danach gefasst und wegen Vergewaltigung  angeklagt. Doch inzwischen stellte sich heraus: Mohammad A. (22) kann  wegen einer psychischen Erkrankung für seine brutale Tat nicht bestraft  werden. Am Freitag entschied das Landgericht Leipzig nun, wie es  stattdessen mit dem jungen Mann weitergeht. Rund  neun Monate nach einem nächtlichen Übergriff an der Grünauer Allee im  Leipzig, bei dem eine junge Frau (19) zu sexuellen Handlungen genötigt  wurde, schickte das Landgericht Leipzig den Verantwortlichen am Freitag  auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus:  Wegen einer schizoaffektiven Störung gilt der 22-jährige Mohammad A. als  schuldunfähig und muss daher nicht in den regulären Strafvollzug."

Link und Quellenangabe:



"Wiesloch  (Baden-Württemberg) – Ärzte hatten Messer-Killer Ahmad N. (33) in der  PZN-Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie zuletzt  „Therapiefortschritte“ bescheinigt – doch bei einem von Pflegekräften  begleiteten Freigang auf dem Klinik-Gelände flüchtete der verurteilte  und schizophrene Gewalttäter, erstach Zufalls-Opfer Lisa S. (30) in  einem Geschäft."

Link und Quellenangabe:



"Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen. Am  Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstagabend der Prozess wegen einer  tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger zu Ende  gegangen. Der beschuldigte 25-jährige Afghane wird in eine Anstalt für  geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die  Geschworenen kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen  Auffassung, dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich  in den Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund  seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete  daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher  an."

Link und Quellenangabe:



"Bei  der Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn am Abend des 18. August  2020 befuhr ein Iraker mit einem Pkw die Bundesautobahn 100 und  verursachte dabei mutwillig mehrere Kollisionen. Der  Tatverdächtige verursachte mit seinem Pkw Kollisionen mit zwei  Motorrädern, einem Motorroller und einem Pkw.[1][2][3][4][5] Wegen der  Verkeilung mit einem Motorrad endete die Fahrt in der Autobahnausfahrt  Alboinstraße im Ortsteil Tempelhof, woraufhin der Fahrer einen  Gebetsteppich ausrollte. Beim Eintreffen der Polizei drohte er,  Gegenstände in einer Metallkiste zur Explosion zu bringen. Deren Inhalt  waren Werkzeuge. Sechs Personen wurden durch die Kollisionen verletzt, drei davon schwer.[6][7] Nach  Polizeiangaben handelt es sich bei dem Fahrer um den 30-jährigen  irakischen Staatsbürger Sarmad al-Z.,[8] der wegen Delikten wie  Körperverletzung polizeibekannt war, jedoch nicht im  Staatsschutz-relevanten Bereich.[9] Al-Z. wurde 1990 in Bagdad  geboren.[10] Er wohnte 2015 in einem Asylbewerberheim im südfinnischen  Vantaa und wanderte Anfang 2016 nach Deutschland ein. In Deutschland  erhielt er kein Asyl und wurde bis Dezember 2020 geduldet.[11] Bis  Oktober 2019 wohnte er in einem Flüchtlingsheim in Treptow-Köpenick.  Dort hatte er Kontakte zu einem radikalislamistischen Gefährder.[10] Die  Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes  und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mindestens drei  Fällen. Auch wird ermittelt, inwiefern er die Behörden bei der Einreise  nach Deutschland über seine Identität getäuscht hat.[12] Es  bestand aufgrund von Äußerungen nach der Tat sowie auf der  Facebook-Seite des Täters der Verdacht einer islamistischen  Motivation.[10][13] „Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es ein  islamistisch motivierter Anschlag gewesen“, sagte ein Sprecher der  Berliner Staatsanwaltschaft. Der für Terrorismus zuständige  Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnte die Übernahme des  Falles jedoch ab, weil Verbindungen des Mannes zu einer terroristischen  Vereinigung nicht nachgewiesen werden konnten.[13] Ein  Haftrichter entschied am 19. August 2020 die vorläufige Unterbringung  im Maßregelvollzug des Haftkrankenhauses, wo er psychiatrisch behandelt  wird.[10][14][15] Eine Polizeiärztin ging bei einer ersten Untersuchung  nicht von einer Schuldunfähigkeit aus, der Täter habe „klar“ gewirkt.  Bei einer weiteren ärztlichen Begutachtung seien psychische  Auffälligkeiten festgestellt worden, trotz derer aber laut der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gezieltes Verhalten möglich  sei.[9]"

Link und Quellenangabe:



"Im  Prozess zur Würzburger Messerattacke ist das Urteil gefallen: Der  32-jährige Somalier gilt als schuldunfähig. Das Landgericht Würzburg hat  eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie  angeordnet. Nach  15 Verhandlungstagen ist jetzt das Urteil im Prozess zur Messerattacke  in Würzburg gefallen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose  Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann  unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter,  Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Das  Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für  das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem  Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei  Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen  Erkrankung gilt der Mann allerdings als schuldunfähig."

Link und Quellenangabe:



"In  einem Supermarkt in Wangen im Allgäu hat im April ein Mann (sc. ein  Syrer) mit einem Messer auf eine Vierjährige eingestochen. Das Gericht  ordnete nun an: Der Angreifer muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Mehr  als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in  Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) steht nun fest: Der Angreifer  bleibt auf Dauer im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Einrichtung.  Der Richter am Landgericht Ravensburg bewertete die Tat als versuchten  Mord mit schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass der  Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher  schuldunfähig ist."

Link und Quellenangabe:


Das Problem an dieser Stelle ist:

a) Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden?

b) Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden?

- Wenn es sich um Flüchtlinge handelt?
- Wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt?

Darf bzw. soll hierbei ein Unterschied gemacht werden?

Heißt:

Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen Bürgerinnen und Bürger besteht?

Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler lebenslang in einer forensischen Klinik (sc. Psychiatrie-Gefängnis) verwahren?

c) Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?

Vgl. dazu auch meine Blogartikel:

"Das seit 2015 verstärkt importierte Problem: Traumatisierte Flüchtlinge verüben Messerattacken"

Link:


"Angela Merkel hat uns  die Messerstecher aus Syrien, Afghanistan und anderen fremden  Zivilisationen ins Land geholt - Damit muss nun Schluss sein!"

Link:


So äußerte sich einmal zurecht der bayerische CSU-Politiker, Franz  Josef Strauß, wie möglicherweise "schaurige Rituale" in der Politik  ablaufen:

Es passiert ein schreckliches Verbrechen! Erster Akt.

Zweiter Akt: Bestürzung. Empörung!

Dritter Akt: Ruf nach harten Maßnahmen!

Vierter Akt: Warnung vor der Überreaktion!

Fünfter Akt: Gar nichts!

Sechster Akt: Übergang zur Tagesordnung!


Es ändert sich wahrscheinlich erst dann etwas, wenn einer jener "Schuldunfähigen" irgendwann einmal einem Angehörigen eines hochrangigen Politikers oder einer hochrangigen Politikerin etwas antun wird.

Erst dann werden diese links-grün-sozialistischen Politiker den Sachverhalt, den Schmerz und die Trauer jener Menschen (z. B.  Frauen, die von jenen "Schuldunfähigen vergewaltigt wurden, oder die Angehörigen von Menschen, die öffentlich von jenen "Schuldunfähigen" auf offener Straße mit einem Messer nieder gestochen wurden etc.) verstehen.

Bis dahin ist es wirklich so, wie es seinerzeit Franz Josef Strauß formulierte, nämlich dass seitens der Politik nichts unternommen wird.

Was könnte aber tatsächlich unternommen werden?

Nicht umsonst fordern die Innenminister von Bayern und Thüringen Maßnahmen:

"Bayerns   Innenminister Joachim Herrmann will nach der Messerattacke in   Aschaffenburg die Maßstäbe zur Unterbringung von psychisch Kranken auf   den Prüfstand stellen."


"Thüringens   Innenminister Georg Maier fordert, psychisch auffällige Zugewanderte   stärker in den Blick zu nehmen. Er plädiert für verpflichtende  Meldewege  und Fallbesprechungen."


Es sind also in dieses ganze Konglomerat auch die Psychiater*innen involviert.

Wenn  man dem ganzen Problem Herr werden will, muss sichergestellt sein, dass  jeder Psychose-Patient eigenverantwortlich oder per Überprüfung seine  Medikation einnimmt.

Aber selbst dann ist noch keine 100-prozentige Garantie gegeben, dass nichts (!) passieren kann.

Das ist leider so!



Schlussteil:

Eine 100-prozentige Sicherheit wird es niemals (!) geben (können) - genauso, wie es niemals eine 100 %-ige Form der Inklusion geben wird.

Vgl. dazu erneut meinen Blogartikel vom 14. Juli 2021 mit dem Titel:


Zitat:

Wir haben gesehen, "dass besonders im Integritäts- bzw. Kriminalitätsbereich eine absolute Inklusion scheinbar nicht denkbar ist. Kann eine Gesellschaft bestimmte Kriminelle wie z. B. Triebtäter in die Gesellschaft zu 100 % inkludierend behandeln? Wir schaffen es ja nicht einmal derzeit in der Corona-Krise Impfbefürworter bzw. Impfgegner im Sinne der Inklusion zu behandeln: eher geht es bei dem Thema „COVID-19-Impfung“ um Exklusion oder Separation.

Inklusion scheint demnach ein frommer Wunsch zu sein – allenfalls kann man sich einer 100 % - igen Inklusion annähern; erreichen wird man sie niemals zu 100%.

Dennoch sind wir besonders im soziologischen Bereich der Gesundheit große Schritte der Inklusion gegangen: sowohl im Bereich von Schulen als auch im Bereich der Arbeitswelt wurden körperlich, geistig und/oder psychisch kranke bzw. behinderte Menschen integriert und sogar inkludiert. Wir kennen den Begriff des Integrationsfachdienstes (IFD). Wir sprechen nun sogar von Inklusionsbeauftragten, Inklusionsbetrieben und Inklusionsschulen.

Exklusion scheint mir in Verbindung mit Bestrafung zu stehen.

Separation erscheint mir als Begriff der Diskriminierung – allerdings sowohl negativ als auch positiv, denn wir müssen hin und wieder das eine vom anderen trennen. Trennung ist ein notwendiges Lebensprinzip: Wir haben eine Vorstellung davon,

a) was gut bzw. böse ist.
b) wer uns sympathisch oder unsympathisch ist.
c) ob wir eher Fleisch oder vegetarisch essen möchten.
d) welche politische Partei uns eher zusagt.  

Integration verbinde ich mit dem Prinzip der Toleranz.

Inklusion deutet auf Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung hin.

Das Prinzip der égalité (Gleichheit, Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung) scheint demnach mit Integration bzw. Inklusion einherzugehen. Tatsächlich ist dieses Prinzip nicht auf alle soziologischen Bereiche anwendbar.

Die Todesstrafe für Schwerstkriminelle wie z. B. Mörder anzuwenden, ist gleichbedeutend mit dem Prinzip der Exekution. Das Verhängen der Todesstrafe ist immer noch in einigen arabischen Ländern oder auch in einigen Bundesstaaten der USA vorhanden, während die meisten Länder Mörder mit dem Prinzip der Exklusion bzw. der Separation (Gefängnis) behandeln. Andere kriminelle Delikte (z. B. schwere Steuerhinterziehung) dagegen werden integrierend bis hin zu inkludierend behandelt, d. h. bestimmte kriminelle Taten werden gesellschaftlich zwar nicht gerne gesehen, aber die Täter werden dennoch oftmals wieder gesellschaftlich integriert (toleriert) bzw. wieder in die Gesellschaft inkludiert und damit als „normal“ gesehen.

Besonders Mörder können aus ethischen Gründen aus meiner Sicht nicht (!) gemäß dem Aspekt der Inklusion, sondern müssen eher gemäß dem Aspekt der Exklusion bzw. gemäß dem Aspekt der Separation behandelt werden.

Es sollte also gezeigt werden, dass besonders vom Aspekt der Ethik keine 100 % - ige Inklusion möglich ist bzw. nicht möglich zu sein scheint.

Rainer Langlitz


Es gibt noch keine Rezension.
Bewertung:
Anzahl von Bewertungen:0
Bewertung:
Anzahl von Bewertungen:0
Bewertung:
Anzahl von Bewertungen:0
Bewertung:
Anzahl von Bewertungen:0
Bewertung:
Anzahl von Bewertungen:0
Geben Sie Ihre Bewertung ab:
Zurück zum Seiteninhalt