Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Samstag, 15. März 2025 · 24:00
Tags: Inklusion, Schuldunfähigkeit, Krankheitseinsicht, Behandlung, psychisch, kranke, Menschen, gesellschaftliches, Miteinander, Straftaten, Prävention
Tags: Inklusion, Schuldunfähigkeit, Krankheitseinsicht, Behandlung, psychisch, kranke, Menschen, gesellschaftliches, Miteinander, Straftaten, Prävention
Einleitung:
Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden? Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden? Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen? Der Umgang mit den Straftaten von psychisch schwerstkranken Menschen mit Asylhintergrund ist ein heikles Thema. Heute nahm ich ein Video hier auf Facebook zur Kenntnis, wo im Landtag zu Sachsen über die Schuldunfähigkeit solcher Straftäter debattiert wurde.
Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden? Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden? Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen? Der Umgang mit den Straftaten von psychisch schwerstkranken Menschen mit Asylhintergrund ist ein heikles Thema. Heute nahm ich ein Video hier auf Facebook zur Kenntnis, wo im Landtag zu Sachsen über die Schuldunfähigkeit solcher Straftäter debattiert wurde.
Ich konnte die Auflistung dieser debattierten Straftaten auch recherchieren (siehe unten!):
Inklusion, Integration, Exklusion und Separation beschreiben soziologische Prinzipien, wie mit einzelnen gesellschaftlichen Gruppen umgegangen wird. So hatten wir in der Corona-Zeit eine bestimmte Form des gesellschaftlichen Umgangs mit ungeimpften Menschen.
Ist eine inklusive Gesellschaft denkbar? Unter einer inklusiven Gesellschaft versteht man eine Gesellschaft, die die Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen - unabhängig von individuellen Merkmalen - möglich macht.
Vgl. dazu auch:
Die Frage soll konkret an dieser Stelle sein:
Wie soll gesellschaftlich mit psychisch kranken Menschen umgegangen werden?
Wie soll im Speziellen mit Schizophrenie-Kranken umgegangen werden?
Und noch spezieller:
Sollten Flüchtlinge, bei denen eine Schizophrenie diagnostiziert wurde und die zusätzlich straffällig wurden, dauerhaft im Asylland untergebracht bleiben oder in ihr Herkunftsland zurückgehen müssen?
Hierbei geht es um den Aspekt der Schuldunfähigkeit, aber auch um den Aspekt der Krankheitseinsicht und der Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit.
Sind die Krankheitseinsicht und die Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit bei Menschen aus arabischen Kulturen gegeben? Und: Können Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden? Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden? Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?
Allgemein steht die Frage im Raum:
Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?
Diese Frage(n) lassen sich sicherlich nicht in einem einzigen Satz oder Aufsatz behandeln.
Hierzu sind aus meiner Sicht undenkbar viele Faktoren und Aspekte zu berücksichtigen wie z. B.:
a) historisch (Wie ist die Entwicklung des Zusammenlebens von Menschen darzustellen?
b) philosophisch (Wann sind Menschen glücklich und zufrieden? Was bedeutet Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft?)
c) politisch (Welche Maßnahmen müsste die Politik ergreifen, um gerechte, gesellschaftliche Zustände zu ermöglichen?
Dieser Artikel will damit u. a. der Frage der Umsetzbarkeit von Inklusion als einem soziologischen Ideal nachgehen:
Ist Inklusion zu 100 % umsetzbar?
Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?
Im Focus dieses Blogartikels stehen dabei psychisch kranke Menschen (hier: Psychose-Patienten bzw. an Schizophrenie-erkrankte Menschen), die straffällig geworden sind.
Hauptteil:
Die Schuldunfähigkeit von psychisch kranken Straftätern entspricht zurecht dem Menschenbild des Grundgesetzes. Hier muss ein klares "ja" angeführt werden.
Die Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der akuten Wahnsymptomatik ist demnach nachvollziehbar.
Es muss jedoch auch im gleichen Atemzug das Folgende hinzugefügt werden:
Wenn die betroffene Person weiß, dass eine Schizophrenie vorliegt, dann muss unter allen Umständen gewährleistet sein, dass sie ihre Medikamente täglich einnimmt, denn sonst droht bereits nach kurzer Zeit ein Rückfall in die paranoide Symptomatik. Dieser Rückfall würde dann die Gefahr beinhalten, dass eine erneute Straftat denkbar wäre - wohl gemerkt, statistisch bei 10% der Schizophrenie-Kranken.
Abschließend muss nach der Diagnose einer psychischen Erkrankung gewährleistet sein, dass der jeweilige Patient Krankheitseinsicht besitzt, sprich, dass er anerkennt, dass er/sie psychisch krank ist, und dass er/sie behandlungsbedürftig ist im Sinne einer medikamentösen Therapie.
Was sieht also der Gesetzgeber zukünftig vor, wenn eine solche Einsicht eines an Schizophrenie-Erkrankten nicht gegeben ist, sprich: welche Vorkehrungen hat der Gesetzgeber installiert, um zu prüfen, ob Menschen mit Schizophrenie in die Gesellschaft integriert bzw. inkludiert werden können?




Was müsste staatlicherseits unternommen werden, um tragische Gewaltdelikte psychisch kranker Menschen einzuschränken?
Schizophrenie gilt auch heute noch immer als schwere psychische Erkrankung.
Von der sog. Krankheit "Schizophrenie" kann jeder Mensch betroffen sein: niemand ist davor gefeit, diese Krankheit nicht bekommen zu können.
"Ein Wahn ist grundsätzlich nichts anderes als eine felsenfeste Überzeugung, die ein Mensch auch dann nicht aufgibt, wenn alle anderen anderer Meinung sind. Auch Menschen mit starken politischen und religiösen Überzeugungen haben manchmal Überzeugungen, von denen sie nicht abzubringen sind. Im Unterschied dazu haben Menschen mit einer schizophrenen Erkrankung jedoch Überzeugungen, an denen sie auch festhalten, wenn es unbestreitbare Beweise gibt, dass sie gar nicht stimmen können, und leiden außerdem unter weiteren Symptomen der psychischen Erkrankung. Sie leben phasenweise in einer anderen Welt. Sie hören Stimmen oder sehen Dinge, die kein anderer hört oder sieht. Häufig erleben sie sich als verfolgt oder gesteuert und haben deshalb große Angst."
"Die Schizophrenie ist eine Form psychotischer Erkrankungen: Dazu zählen schwere psychische Störungen, bei denen sich die Wahrnehmung der Realität deutlich verändert. Charakteristische Merkmale einer Psychose sind Wahnvorstellungen, zum Beispiel überwacht zu werden, oder Halluzinationen. Manche Betroffene hören Stimmen, die ihnen Befehle erteilen. Auch formale Denkstörungen sind typisch. Darunter versteht man etwa plötzlich einschießende Gedanken, die mit der aktuellen Situation nichts zu tun haben und sich nicht unterdrücken lassen. Wie viele Menschen haben Schizophrenie? Rund 7 von 1000 Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Schizophrenie. Allerdings variiert diese Rate von Region zu Region und hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sind Männer etwa anderthalbmal so oft betroffen wie Frauen. Städter erkranken – im Vergleich zu Menschen, die auf dem Land leben – häufiger. Das gilt auch für Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status. Besonders gefährdet sind Migrantinnen und Migranten. Sie tragen verschiedenen Studien zufolge ein zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko. Möglicherweise spielen dabei belastende Erfahrungen im Kontext der Migration eine Rolle, zum Beispiel Diskriminierung oder fehlende soziale Unterstützung. Auch mit dem Geburtszeitpunkt scheint es einen Zusammenhang zu geben: Wer im späten Winter oder Frühling zur Welt kommt, ist etwas gefährdeter als Sommer- oder Herbstkinder. Der Grund dafür ist nicht bekannt. Ein möglicher Faktor ist jedoch der geringere Vitamin-D-Spiegel der werdenden Mütter in den sonnenarmen Monaten."
Link und Quellangabe:
Symptome der Schizophrenie gibt es wahrscheinlich seit Menschengedenken.
Gibt es aber heutzutage mehr Schizophrenie-erkrankte Menschen als in früheren Zeiten?
Dies kann ich derzeit nicht einschätzen. Ich fand keine verwertbare Information im Internet.
Auch in der Bibel (Evangelium nach Markus Kapitel 5) wird ein an Schizophrenie leidender Mensch beschrieben (Zitat aus Mk. 5):
"Als er aus dem Boot stieg, lief ihm sogleich von den Gräbern her ein Mensch entgegen, der von einem unreinen Geist besessen war. 3 Er hauste in den Grabstätten. Nicht einmal mit einer Kette konnte man ihn bändigen. 4 Schon oft hatte man ihn mit Fußfesseln und Ketten gebunden, aber er hatte die Ketten zerrissen und die Fußfesseln durchgescheuert; niemand konnte ihn bezwingen. 5 Bei Tag und Nacht schrie er unaufhörlich in den Grabstätten und auf den Bergen und schlug sich mit Steinen."
Zitat Ende.
Die Geschichte der Psychiatrie befasst sich mit der historischen Entwicklung des wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und medizinischen Umgangs mit geistig-seelischen Erkrankungen. Die Psychiatriegeschichte kann in drei große Epochen gegliedert werden. Vom Altertum[1] bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dominierte die Beschreibung und Behandlung des Wahnsinns. Psychiatriegeschichte im engeren Sinn beginnt mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert, als Bemühungen zur systematischen Versorgung der Kranken einsetzen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Psychiatrie zur akademischen Wissenschaft entwickelt.
Christian August Fürchtegott Hayner (1775–1837) und Ernst Gottlob Pienitz (1777–1853) konzipierten die Idee einer reinen Pflegeanstalt für als unheilbar geltende Irren. Der Narrenturm, errichtet 1784 in Wien, gilt als weltweit erste Psychiatrische Klinik.
Vgl. Wikipedia, Art. "Geschichte der Psychiatrie", Aufruf vom 15. März 2025.
"In die Zeit des Nationalsozialismus fällt das dunkelste Kapitel der deutschen Psychiatrie: Mindestens 250.000 psychisch Kranke und Behinderte fielen dem sogenannten Euthanasieprogramm zum Opfer. Psychiater waren maßgeblich an der Zwangssterilisierung von bis zu 400.000 vor allem psychisch kranker und geistig behinderter Menschen beteiligt."
Vgl. dazu auch die folgenden Links:
a) in der SZ vom 26. März 2014
b) Lebenshilfe:
c) NDR vom 29. Januar 2024:
d) PDF-Datei bei DGPPN:
Statistisch geht man davon aus, dass aktuell epidemiologisch weltweit 24 Millionen Menschen an Schizophrenie erkrankt sind. Davon leben ca. 800.000 in Deutschland.
Statistisch gesehen, sind 90% der an Schizophrenie erkrankten Menschen unproblematisch für den Rest der Bevölkerung in Bezug auf die Gefährlichkeit, die von diesen kranken Menschen ausgehen könnte.
Es muss allerdings auch gesagt werden, dass 10% statistisch gesehen gefährlich sind im Sinne einer Fremdgefährdung, d. h. Menschen, die an einer Schizophrenie leiden, stellen gesellschaftlich leider zu ca. 10% eine Gefahr für die anderen Menschen dar.
Das würde bedeuten, es gibt derzeit 80.000 Menschen in Deutschland, die an Schizophrenie erkrankt sind und die potentiell eine Gefahr für den Rest der Bevölkerung Deutschlands darstellen.
Seit den 1950-er Jahren gibt es Medikamente, die die Symptome der Schizophrenie unterdrücken, bekämpfen und therapieren sollen, damit ein Integration in die Gesellschaft möglich ist/wird.
Doch wie kann gewährleistet werden, dass Patienten, die an Schizophrenie leiden, auch tatsächlich ihre Medikamente regelmäßig lt. ärztlicher Verordnung sowie eigenständig und selbstverantwortlich einnehmen?
Wenn psychisch kranke Menschen in ihren floriden Symptomen (z. B. bei einem akuten paranoiden Wahn) straffällig werden, werden sich in aller Regel von einem psychiatrischen Gutachter für schuldunfähig eingestuft.
Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Schuldunfähigkeit in § 19 und § 20, und die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 geregelt. Schuldunfähigkeit wird nur bei 0,3 % aller Straftäter angenommen, verminderte Schuldfähigkeit bei 2 bis 3 % der Straftäter.
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.
Wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht fehlt, aber erheblich vermindert ist, kann eine Strafmilderung nach § 21 StGB stattfinden (wird bei selbst verschuldetem Alkoholrausch aber häufig nicht gewährt[2]).
Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:
- Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen verstanden.
- Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten Erscheinungen, die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren. Hierzu zählen Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit, die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt begangen wird (zum Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein Versuch, derartige Zustände im Fachgebiet der Psychiatrie psychopathologisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille. Diese Richtwerte werden aber im Einzelfall an Konstitution und Trinkverhalten des mutmaßlichen Täters angepasst.
- Als Intelligenzminderung (bis 2020 als Schwachsinn bezeichnet) werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne nachweisbare Ursache bezeichnet. Intelligenzschwächen, die im Zuge einer Demenz entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium zugeordnet. Für die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter anderem auf den Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird im Sinne der ICD zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 69), einer mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.
- Unter das Eingangskriterium einer schweren anderen seelischen Störung (bis 2020 als schwere andere seelische Abartigkeit häufig SASA abgekürzt, genannt) fallen eine ganze Reihe psychiatrischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.
Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?
Wie hoch ist der Anteil an sog. "psychisch Kranken", die gewalttätig sind/werden in Form von Mord, Totschlag und/oder Vergewaltigung?
Sollte man psychisch kranke Flüchtlinge, die erneut straffällig geworden sind z. B. weil sie ihre Medikamente nicht ordnungsgemäß einnehmen, in ihr Herkunftsland abschieben?
Was hat die Politik hierzu bislang unternommen?
Das sind Fragen, die mich derzeit beschäftigen.
Jemanden als schuldunfähig einzustufen bei einem Gewaltdelikt in Zusammenhang mit einer schweren psychischen Erkrankung muss als hohes Privileg eingestuft werden. Ich halte dies nicht für selbstverständlich. Hier ist auch das Recht auf Sicherheit der anderen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Frage ist allerdings, wie es zu einem solchen psychiatrischen Gutachten kommt, dass eine schwere Gewalttat wie Mord oder Vergewaltigung als nicht schuldfähig eingestuft wird; und wenn ich dann zur Kenntnis nehmen muss, was die FAZ am 13. März 2025 veröffentlicht, dann komme ich schon ganz schön ins Stocken und ins Zweifeln:
"Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"
"Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"
Zitat aus FAZ:
"Nach seiner Abschiebung nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr nach Deutschland. Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der Abschiebung eine Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die Ablehnung durch das Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt Einspruch ein, wie das Justizministerium mitteilte. Über diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.
"Nach seiner Abschiebung nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr nach Deutschland. Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der Abschiebung eine Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die Ablehnung durch das Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt Einspruch ein, wie das Justizministerium mitteilte. Über diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.
Nach Angaben des Justizministeriums war der afghanische Staatsbürger, den die Justiz als „rückfallgefährdeten Sexualstraftäter“ einstuft, im August 2024 in seine Heimat abgeschoben worden. Laut Justizministerium darf er für sechs Jahre nicht nach Deutschland einreisen. „Das bedeutet, dass dagegen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und der Betroffene ab dem Zeitpunkt der Abschiebung für sechs Jahre nicht mehr ins Bundesgebiet einreisen darf“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Nach früheren Angaben der Behörde erwartete die Freundin des Mannes damals in Deutschland ein Kind.
Die Vergewaltigung in Illerkirchberg hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis musste ihn die Gemeinde wieder aufnehmen. Sie forderte ebenso wie der Landkreis vehement die Abschiebung des Mannes. Dafür setzte sich auch das Justizministerium Baden-Württemberg ein. Der Bund hatte Abschiebungen nach Afghanistan aber wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021 ausgesetzt."
Zitat Ende.
Link und Quellenangabe:
Mit anderen Worten:
Weil die Sicherheitslage in Afghanistan problematisch ist, sind Abschiebungen dorthin seit 2021 ausgesetzt, weswegen solche Straftäter dann anscheinend hier in Deutschland bleiben dürfen.
Es ist aus meiner Sicht auf der einen nachvollziehbar, auf der anderen Seite aber gleichzeitig auch problematisch und tragisch für die tatsächlichen und potentiellen Opfer, wenn Straftäter von Gewaltdelikten psychisch kranker Menschen als schuldunfähig eingestuft werden.
In den folgenden Abschnitten führe ich einige Beispiele an, wo psychisch kranke Straftäter als schuldunfähig eingestuft wurden:
"2019 stößt ein Flüchtling aus Eritrea einen achtjährigen Jungen in Frankfurt vor den Zug. Die Mutter konnte sich in Sicherheit bringen, der Sohn wurde von dem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.
"Der Täter, ein in der Schweiz wohnhafter Flüchtling aus Eritrea, wurde festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main bewertete die Tat als Mord und versuchten Mord, eine Strafe wurde jedoch nicht verhängt, da er wegen der psychischen Krankheit paranoide Schizophrenie schuldunfähig sei."
Link und Quellenangabe:
"Ein Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in Ludwigshafen-Oggersheim unvermittelt angegriffen und getötet. Am Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen hat er nun Revision eingelegt. "Der 27-Jährige hatte noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe "nur über seine Leiche" in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das bedeutet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter gefolgt, der den Prozess von Anfang an mitverfolgt hatte. Am Ende war er zu der Überzeugung gekommen, dass der 27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Zur Tatzeit sei er deshalb schuldunfähig gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, "auch wenn das für viele schmerzhaft ist", so die Richterin."
Link und Quellenangabe:
"Er überfiel nachts in Grünau eine 19-jährige Frau und nötigte sie zu sexuellen Handlungen, wurde kurz danach gefasst und wegen Vergewaltigung angeklagt. Doch inzwischen stellte sich heraus: Mohammad A. (22) kann wegen einer psychischen Erkrankung für seine brutale Tat nicht bestraft werden. Am Freitag entschied das Landgericht Leipzig nun, wie es stattdessen mit dem jungen Mann weitergeht. Rund neun Monate nach einem nächtlichen Übergriff an der Grünauer Allee im Leipzig, bei dem eine junge Frau (19) zu sexuellen Handlungen genötigt wurde, schickte das Landgericht Leipzig den Verantwortlichen am Freitag auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus: Wegen einer schizoaffektiven Störung gilt der 22-jährige Mohammad A. als schuldunfähig und muss daher nicht in den regulären Strafvollzug."
Link und Quellenangabe:
"Wiesloch (Baden-Württemberg) – Ärzte hatten Messer-Killer Ahmad N. (33) in der PZN-Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie zuletzt „Therapiefortschritte“ bescheinigt – doch bei einem von Pflegekräften begleiteten Freigang auf dem Klinik-Gelände flüchtete der verurteilte und schizophrene Gewalttäter, erstach Zufalls-Opfer Lisa S. (30) in einem Geschäft."
Link und Quellenangabe:
"Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen. Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstagabend der Prozess wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger zu Ende gegangen. Der beschuldigte 25-jährige Afghane wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die Geschworenen kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen Auffassung, dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich in den Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an."
Link und Quellenangabe:
"Bei der Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn am Abend des 18. August 2020 befuhr ein Iraker mit einem Pkw die Bundesautobahn 100 und verursachte dabei mutwillig mehrere Kollisionen. Der Tatverdächtige verursachte mit seinem Pkw Kollisionen mit zwei Motorrädern, einem Motorroller und einem Pkw.[1][2][3][4][5] Wegen der Verkeilung mit einem Motorrad endete die Fahrt in der Autobahnausfahrt Alboinstraße im Ortsteil Tempelhof, woraufhin der Fahrer einen Gebetsteppich ausrollte. Beim Eintreffen der Polizei drohte er, Gegenstände in einer Metallkiste zur Explosion zu bringen. Deren Inhalt waren Werkzeuge. Sechs Personen wurden durch die Kollisionen verletzt, drei davon schwer.[6][7] Nach Polizeiangaben handelt es sich bei dem Fahrer um den 30-jährigen irakischen Staatsbürger Sarmad al-Z.,[8] der wegen Delikten wie Körperverletzung polizeibekannt war, jedoch nicht im Staatsschutz-relevanten Bereich.[9] Al-Z. wurde 1990 in Bagdad geboren.[10] Er wohnte 2015 in einem Asylbewerberheim im südfinnischen Vantaa und wanderte Anfang 2016 nach Deutschland ein. In Deutschland erhielt er kein Asyl und wurde bis Dezember 2020 geduldet.[11] Bis Oktober 2019 wohnte er in einem Flüchtlingsheim in Treptow-Köpenick. Dort hatte er Kontakte zu einem radikalislamistischen Gefährder.[10] Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mindestens drei Fällen. Auch wird ermittelt, inwiefern er die Behörden bei der Einreise nach Deutschland über seine Identität getäuscht hat.[12] Es bestand aufgrund von Äußerungen nach der Tat sowie auf der Facebook-Seite des Täters der Verdacht einer islamistischen Motivation.[10][13] „Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es ein islamistisch motivierter Anschlag gewesen“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Der für Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnte die Übernahme des Falles jedoch ab, weil Verbindungen des Mannes zu einer terroristischen Vereinigung nicht nachgewiesen werden konnten.[13] Ein Haftrichter entschied am 19. August 2020 die vorläufige Unterbringung im Maßregelvollzug des Haftkrankenhauses, wo er psychiatrisch behandelt wird.[10][14][15] Eine Polizeiärztin ging bei einer ersten Untersuchung nicht von einer Schuldunfähigkeit aus, der Täter habe „klar“ gewirkt. Bei einer weiteren ärztlichen Begutachtung seien psychische Auffälligkeiten festgestellt worden, trotz derer aber laut der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gezieltes Verhalten möglich sei.[9]"
Link und Quellenangabe:
"Im Prozess zur Würzburger Messerattacke ist das Urteil gefallen: Der 32-jährige Somalier gilt als schuldunfähig. Das Landgericht Würzburg hat eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet. Nach 15 Verhandlungstagen ist jetzt das Urteil im Prozess zur Messerattacke in Würzburg gefallen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann allerdings als schuldunfähig."
Link und Quellenangabe:
"In einem Supermarkt in Wangen im Allgäu hat im April ein Mann (sc. ein Syrer) mit einem Messer auf eine Vierjährige eingestochen. Das Gericht ordnete nun an: Der Angreifer muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Mehr als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) steht nun fest: Der Angreifer bleibt auf Dauer im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Einrichtung. Der Richter am Landgericht Ravensburg bewertete die Tat als versuchten Mord mit schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher schuldunfähig ist."
Link und Quellenangabe:
Das Problem an dieser Stelle ist:
a) Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden?
b) Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden?
- Wenn es sich um Flüchtlinge handelt?
- Wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt?
Darf bzw. soll hierbei ein Unterschied gemacht werden?
Heißt:
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen Bürgerinnen und Bürger besteht?
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen Bürgerinnen und Bürger besteht?
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler lebenslang in einer forensischen Klinik (sc. Psychiatrie-Gefängnis) verwahren?
c) Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?
Vgl. dazu auch meine Blogartikel:
"Das seit 2015 verstärkt importierte Problem: Traumatisierte Flüchtlinge verüben Messerattacken"
Link:
"Angela Merkel hat uns die Messerstecher aus Syrien, Afghanistan und anderen fremden Zivilisationen ins Land geholt - Damit muss nun Schluss sein!"
Link:
So äußerte sich einmal zurecht der bayerische CSU-Politiker, Franz Josef Strauß, wie möglicherweise "schaurige Rituale" in der Politik ablaufen:
Es passiert ein schreckliches Verbrechen! Erster Akt.
Zweiter Akt: Bestürzung. Empörung!
Dritter Akt: Ruf nach harten Maßnahmen!
Vierter Akt: Warnung vor der Überreaktion!
Fünfter Akt: Gar nichts!
Sechster Akt: Übergang zur Tagesordnung!
Es ändert sich wahrscheinlich erst dann etwas, wenn einer jener "Schuldunfähigen" irgendwann einmal einem Angehörigen eines hochrangigen Politikers oder einer hochrangigen Politikerin etwas antun wird.
Erst dann werden diese links-grün-sozialistischen Politiker den Sachverhalt, den Schmerz und die Trauer jener Menschen (z. B. Frauen, die von jenen "Schuldunfähigen vergewaltigt wurden, oder die Angehörigen von Menschen, die öffentlich von jenen "Schuldunfähigen" auf offener Straße mit einem Messer nieder gestochen wurden etc.) verstehen.
Bis dahin ist es wirklich so, wie es seinerzeit Franz Josef Strauß formulierte, nämlich dass seitens der Politik nichts unternommen wird.
Was könnte aber tatsächlich unternommen werden?
Nicht umsonst fordern die Innenminister von Bayern und Thüringen Maßnahmen:
"Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will nach der Messerattacke in Aschaffenburg die Maßstäbe zur Unterbringung von psychisch Kranken auf den Prüfstand stellen."
"Thüringens Innenminister Georg Maier fordert, psychisch auffällige Zugewanderte stärker in den Blick zu nehmen. Er plädiert für verpflichtende Meldewege und Fallbesprechungen."
Es sind also in dieses ganze Konglomerat auch die Psychiater*innen involviert.
Wenn man dem ganzen Problem Herr werden will, muss sichergestellt sein, dass jeder Psychose-Patient eigenverantwortlich oder per Überprüfung seine Medikation einnimmt.
Aber selbst dann ist noch keine 100-prozentige Garantie gegeben, dass nichts (!) passieren kann.
Das ist leider so!
Schlussteil:
Eine 100-prozentige Sicherheit wird es niemals (!) geben (können) - genauso, wie es niemals eine 100 %-ige Form der Inklusion geben wird.
Vgl. dazu erneut meinen Blogartikel vom 14. Juli 2021 mit dem Titel:
Zitat:
Wir haben gesehen, "dass besonders im Integritäts- bzw. Kriminalitätsbereich eine absolute Inklusion scheinbar nicht denkbar ist. Kann eine Gesellschaft bestimmte Kriminelle wie z. B. Triebtäter in die Gesellschaft zu 100 % inkludierend behandeln? Wir schaffen es ja nicht einmal derzeit in der Corona-Krise Impfbefürworter bzw. Impfgegner im Sinne der Inklusion zu behandeln: eher geht es bei dem Thema „COVID-19-Impfung“ um Exklusion oder Separation.
Inklusion scheint demnach ein frommer Wunsch zu sein – allenfalls kann man sich einer 100 % - igen Inklusion annähern; erreichen wird man sie niemals zu 100%.
Dennoch sind wir besonders im soziologischen Bereich der Gesundheit große Schritte der Inklusion gegangen: sowohl im Bereich von Schulen als auch im Bereich der Arbeitswelt wurden körperlich, geistig und/oder psychisch kranke bzw. behinderte Menschen integriert und sogar inkludiert. Wir kennen den Begriff des Integrationsfachdienstes (IFD). Wir sprechen nun sogar von Inklusionsbeauftragten, Inklusionsbetrieben und Inklusionsschulen.
Exklusion scheint mir in Verbindung mit Bestrafung zu stehen.
Separation erscheint mir als Begriff der Diskriminierung – allerdings sowohl negativ als auch positiv, denn wir müssen hin und wieder das eine vom anderen trennen. Trennung ist ein notwendiges Lebensprinzip: Wir haben eine Vorstellung davon,
a) was gut bzw. böse ist.
b) wer uns sympathisch oder unsympathisch ist.
c) ob wir eher Fleisch oder vegetarisch essen möchten.
d) welche politische Partei uns eher zusagt.
Integration verbinde ich mit dem Prinzip der Toleranz.
Inklusion deutet auf Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung hin.
Das Prinzip der égalité (Gleichheit, Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung) scheint demnach mit Integration bzw. Inklusion einherzugehen. Tatsächlich ist dieses Prinzip nicht auf alle soziologischen Bereiche anwendbar.
Die Todesstrafe für Schwerstkriminelle wie z. B. Mörder anzuwenden, ist gleichbedeutend mit dem Prinzip der Exekution. Das Verhängen der Todesstrafe ist immer noch in einigen arabischen Ländern oder auch in einigen Bundesstaaten der USA vorhanden, während die meisten Länder Mörder mit dem Prinzip der Exklusion bzw. der Separation (Gefängnis) behandeln. Andere kriminelle Delikte (z. B. schwere Steuerhinterziehung) dagegen werden integrierend bis hin zu inkludierend behandelt, d. h. bestimmte kriminelle Taten werden gesellschaftlich zwar nicht gerne gesehen, aber die Täter werden dennoch oftmals wieder gesellschaftlich integriert (toleriert) bzw. wieder in die Gesellschaft inkludiert und damit als „normal“ gesehen.
Besonders Mörder können aus ethischen Gründen aus meiner Sicht nicht (!) gemäß dem Aspekt der Inklusion, sondern müssen eher gemäß dem Aspekt der Exklusion bzw. gemäß dem Aspekt der Separation behandelt werden.
Es sollte also gezeigt werden, dass besonders vom Aspekt der Ethik keine 100 % - ige Inklusion möglich ist bzw. nicht möglich zu sein scheint.
Rainer Langlitz
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