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Impfen sollte ausschließlich auf einer individuellen Entscheidung basieren und in keinem Fall verpflichtend sein

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Impfen sollte ausschließlich auf einer individuellen Entscheidung basieren und in keinem Fall verpflichtend sein

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Gesundheit · Freitag, 30. Mai 2025 · Lesezeit 5:15
Tags: ImpfungindividuelleEntscheidungImpfpflichtSelbstschutzFremdschutzfreiwilligeBasisAngstvorInfektionGesundheitsrechtImpfdebatte
Impfen muss eine individuelle Entscheidung bleiben. Eine Gleichmacherei findet oft in autoritären Staaten statt.

Ich kenne einige Leute, die sagen:

"Wenn ich es heute nochmals zu entscheiden hätte, würde ich mich nicht mehr gegen COVID-19 impfen lassen."

Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, muss (!) dem Individuum frei überlassen werden.
 
Es darf m. E. kein Druck von Seiten des Staates ausgeübt werden.

Der Staat darf zwar Empfehlungen abgeben, aber keine Pflicht zur Impfung oder gar einen Zwang auferlegen.

Und selbst das Argument, das Gesundheitssystem könnte überlastet sein, darf in einer funktionierenden Demokratie keine (!) Rolle spielen, denn lt. unserem Grundgesetz ist gem. Art. 1 die Würde des Menschen, und zwar die Würde des einzelnen Menschen, unantastbar. Dazu hatte auch das Bundesverfassungsgericht bereits zu Zeiten der Frage eines Terroraktes im Zusammenhang mit dem Abschuss eines Flugzeugs geurteilt:

"FLUGZEUGABSCHUSS-LEBEN GEGEN LEBEN"


In diesem Artikel heißt es (Zitat):

"Der Schutz der Menschenwürde besteht vollumfänglich und bis zum Ende des Lebens. Eine Lebensverkürzung kann bereits ausreichend sein, um die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG zu verletzen."

Zitat Ende.

D. h. auf eine Impfpflicht übertragen, Solidarität beim Impfen im Sinne einer Verpflichtung beim Impfen würde auch sehr wahrscheinlich dem Art. 1 des Grundgesetzes widersprechen. Mit anderen Worten:
 
Da die mRNA-Impfstoffe - wie jedes andere Medikament auch - in keiner Weise garantieren können bzw. konnten, keinen Impfschaden zu erleiden, widerspricht aus Sicht unseres Grundgesetzes der Art. 1 unseres Grundgesetzes einer Impfpflicht.

Interessanterweise hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2022 bei der Beurteilung der Masernimpfpflicht anders geurteilt:

Die Masernimpfpflicht lt. Infektionsschutzgesetz gehe mit unserem Grundgesetz konform.


Nun gut! Zum Thema "Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19" musste das Bundesverfassungsgericht noch nicht urteilen, da der Bundestag kein Gesetz dazu verabschieden konnte, obwohl div. Gesetzesanträge zur Abstimmung eingebracht worden waren.

Ein Argument könnte allerdings sein, dass die mRNA-Impftechnologie noch nicht sehr ausgereift ist und dass dementgegen bei der Maserimpfpflicht ja immer noch - Gott sei Dank - keine mRNA-Impftechnologie angewandt wird, d. h. der Impfstoff gegen Masern basiert nämlich nicht auf der mRNA-Technologie.

Mit anderen Worten:
 
Bei der Impfung gegen Masern gibt es deutlich weniger Komplikationen!

Nichtsdestotrotz ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus meiner Sicht nicht unproblematisch, da es "Leben gegen Leben" abwägt, denn wer garantiert dem Kind und dessen Familie, dass kein (!) IMPFSCHADEN bei einer MMR-Impfung erfolgt? Niemand kann dies garantieren. Und genau deswegen widersprecht m. E. eine Masernimpfpflicht gegen Art. 1 des Grundgesetzes.

Wer es für richtig erachtet, wird seine Kinder doch freiwillig gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) impfen lassen.

Wenn jedoch bestimmte Eltern es für bedenklich erachten oder gar gesundheitsgefährdend, ihr Kind gegen MMR impfen zu lassen, es aber trotzdem zur Pflicht wird, ist das m. E. ein schwerer Eingriff in Grundrechte.

LTO hatte darüber ausführlich berichtet:


Ein Impfstoff soll ja gerade einen Selbstschutz beinhalten.

Warum reicht es dann nicht aus, dass auf freiwilliger Basis bei einer bestehenden Angst vor einer Infektion geimpft wird?

Insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes höchst problematisch!

Leider - muss ich sagen - wird nun auch auch der Auftrag des Osnabrücker Verwaltungsgerichts an das  Bundesverfassungsgericht,  die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 zu beurteilen, vom Bundesverfassungsgericht selbst zurückgewiesen.
 
Auch diese Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes halte ich für problematisch wenn nicht sogar für skandalös!


Es muss aus meiner Sicht bei einer individuellen Impfentscheidung bleiben.

Wenn eine Impfung angeblich hinsichtlich eines Selbst- und Fremdschutzes wirksam sein soll, dann ist die geimpfte Person geschützt, und sie schützt gleichzeitig auch jemand Anderen vor einer Ansteckung. Das sind das gewünschte und geforderte Prinzip und der geforderte Anspruch an einen Impfstoff.

Wenn die Impfstoffe diesen Selbst- und Fremdschutz allerdings nicht (!) garantieren können, dann ist der Impfstoff aufgrund mangelnder Wirksamkeit nicht (!) gut. Eine Impfung darf dann aus diesem Grund schon nicht zur Pflicht werden.

Bei den COVID-19-Impfstoffen wurde ein hoher Selbstschutz propagiert, weswegen viele Menschen sich impfen ließen. Tatsächlich sollten lt. RKI-Protokolle erst "Post-Marketing" (d.h. erst nach (!) der Durchführung des Impfexperimentes) maßgebliche Erkenntnisse hinsichtlich der Impfung (Wirksamkeit und Komplikationen) erhoben werden.

Impfungen sind und bleiben medizinisch, politisch und gesellschaftlich eine heikle und widersprüchliche Angelegenheit.
 
Finanziell gesehen sind Impfungen eindeutig:
 
Sie bescheren der Pharmaindustrie volle Kassen!

Derzeit würde sicherlich niemand aus den Reihen der Politiker*innen auf die Idee kommen, zweifelhafte Medikamente zur Einnahme durch den Patienten verpflichtend zu machen.
 
Welchen Nutzen Impfungen tatsächlich haben, wird in der Wissenschaft weiterhin zurecht kontrovers und keineswegs eindeutig gesehen!

Und genau deswegen muss das Impfen in jeder Hinsicht freiwillig bleiben.

Impfen muss auf einer individuellen Impfentscheidung basieren!

Eine Gleichmacherei findet oft in autoritären Staaten statt.

Wenn sich unser Staat natürlich als autoritärer Staat ähnlich einer DDR-II entpuppen möchte, dann sollten die Bürger*innen dies zur Kenntnis nehmen und dagegen vorgehen. Die DDR-I ist schon einmal dem Untergang geweiht gewesen und auch dann realiter untergegangen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand es gut finden könnte, wenn Zustände wie in der ehemaligen DDR wieder zurück kommen würden.

Die Skepsis gegen das Impfen ist berechtigt.

Und nochmals:

Wenn gesagt wird, dass eine Impfung einen Selbstschutz (sc. vor einer möglichen Infektion bzw. vor einer Krankheit) gewährt, dann darf zwar der Staat eine Impfempfehlung dafür herausgeben (was ich gut fände), eine Verpflichtung dazu darf der Staat allerdings nicht aussprechen.

Der  Verfassungsrechtler, Univ.-Prof- Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler kam  bereits am 06. März 2022 in folgender Zusammenfassung innerhalb seines  Gutachtens, das sich mit der Frage beschäftigte, ob die  einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2, die  ab dem 15. März vom Bundestag für die Beschäftigten im Gesundheits- und  Pflegewesen beschlossen war, mit der Verfassung vereinbar sei, zu  folgendem Ergebnis (Zitat):

" [...] dass diese Impfpflicht gegen zahlreiche Normen des Grundgesetzes verstößt und deshalb verfassungswidrig ist."

Zitat Ende.


Über folgenden Link können die wichtigsten Argumente des Gutachtens von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler eingesehen werden:


Die Frage bleibt offen, ob das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zukunft erneut über die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird entscheiden müssen.

Rainer Langlitz


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