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Frank Urbaniok: "Die Schattenseiten der Migration": Fördern und Fordern in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

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Frank Urbaniok: "Die Schattenseiten der Migration": Fördern und Fordern in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag, 03. August 2025 · Lesezeit 34:00
Prof. Dr. med. Frank Urbaniok ist als international führender Experte der forensischen Psychiatrie und  Psychologie mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt- und Sexualstraftaten tätig.

Forensik ist ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden.

In seinem Buch "Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen", erschienen am 17. April 2025 im VOIMA Verlag, mit 282 Seiten stellt der Autor Prof. Dr. med. Frank Urbaniok, geb. 1962 in Köln, u. a. 17 konkrete Maßnahmen der Asyl- und Migrationspolitik vor.

Link zu Amazon:


Im Klappentext zu diesem Buch lesen wir (Zitat):

"Das ist das Buch der Stunde. Die schonungslose Analyse einer  verfehlten Migrationspolitik von einem der renommiertesten forensischen  Psychiater im deutschsprachigen Raum. Frank Urbaniok, der sich in seiner  jahrzehntelangen Tätigkeit mit tausenden von Gewalt- und  Sexualstraftätern intensiv auseinandergesetzt hat , legt erstmals für  Deutschland, Österreich und die Schweiz die drastischen  Kriminalitätsquoten bestimmter Herkunftsländer dar. Und er zeigt auf,  wie versucht wird, diese Fakten in der öffentlichen Diskussion zu  verschleiern. Mit der Präzision des Wissenschaftlers und der Erzählweise  des Beobachters menschlicher Abgründe präsentiert Urbaniok ein  überzeugendes Konzept für die Lösung der Migrationskrise, die immer mehr  zu einer Schicksalsfrage für unsere Gesellschaft wird. Seine politisch  unabhängige Position und seine Expertise als Forensiker erlauben ihm  dabei einen Gesamtblick und Schlussfolgerungen, die weit über übliche  Analysen hinausgehen. Urbaniok fordert eine umfassende Migrationswende:  Integrationsbemühungen zu forcieren, aber gleichzeitig die drängenden  Migrationsprobleme wirksam zu bekämpfen sind keine Gegensätze, sondern  sich ergänzende Elemente einer intelligenten Migrationspolitik. Die  Vernünftigen müssen sich der Probleme annehmen, weil andernfalls  radikale Kräfte profitieren und viele Bürger und Bürgerinnen das  Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verlieren. Urbanioks  Buch bietet dafür die Grundlage. Denn es beschreibt nicht nur  faktenbasiert die Schattenseiten der Migration und ihre Gründe, sondern  zeigt auch die notwendigen Lösungen auf."

Zitat Ende.

Wie also mit Menschen umgehen, die einerseits Asylrecht genießen und die gleichzeitig schwerstkriminell aufgefallen sind?

Dazu hatte ich am 15. März 2025 einen Aufsatz geschrieben mit dem Titel:

"Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?"

Link und Quellenangabe:


Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen? Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?

Überblick über Prof. Dr. med. Frank Urbaniok

bei Amazon:

"Prof. Dr. med. Frank Urbaniok gilt als international führender  Forensischer Psychiater mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt- und  Sexualstraftaten. Mit FOTRES entwickelte er ein eigenes diagnostisches  System für die Risikobeurteilung von Straftätern. Urbaniok ist als  Psychotherapeut, Gutachter, Supervisor, Buchautor und Berater für  Unternehmen und Führungspersonen tätig."

bei Wikipedia:

"Frank Wolfgang Johannes Urbaniok (* 16. Oktober 1962 in Köln) ist ein deutsch-schweizerischer forensischer Psychiater. Er war in den Jahren 1997 bis 2018 Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.

 
Berufliche Entwicklung
Frank Urbaniok wuchs in einer Arbeiterfamilie auf,[1] studierte Medizin erst in Münster, dann in Düsseldorf und schloss im Jahr 1989 mit dem Staatsexamen ab. Er war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. Von 1989 bis 1995 war er in der Rheinischen Landesklinik Langenfeld in Nordrhein-Westfalen tätig. 1990 promovierte er in Münster, und 1993 erlangte er den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie. Von 1992 bis 1995 war er am Aufbau einer Modellstation für die Behandlung von persönlichkeitsgestörten Sexualstraftätern (Langenfelder Modell) beteiligt und prägte den Begriff des „deliktorientierten Arbeitens“ mit. Im Jahr 1995 zog er nach Zürich, wo er 1997 Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich wurde.[2] Im Jahr 2007 wurde er an der Universität Zürich habilitiert. Im Oktober 2010 wurde er zum Honorarprofessor der Universität Konstanz ernannt.[3]

Das Evaluations-System FOTRES
Urbaniok ist als Psychotherapeut, Gutachter und Supervisor tätig, sein Arbeitsschwerpunkt sind Sexual- und Gewaltstraftaten.  Er entwickelte mit dem FOTRES (Forensisch Operationalisiertes Therapie-  und Risiko-Evaluations-System) ein eigenes Instrument für  Risikobeurteilungen bei Straftätern, das mittlerweile in verschiedenen  Ländern zum Einsatz kommt. Das Evaluations-System FOTRES wird in Fachkreisen auch kritisiert. Besonders prägnant äußert sich Mario Gmür, der in der NZZ  im Jahr 2009 schreibt: „Ein solcher Kriterienapparat ist allenfalls als  Orientierungshilfe und Gedächtnisstütze bei der Einschätzung der  Rückfallgefahr nützlich und legitim, jedoch keinesfalls für die  abschliessende Einzelfallbeurteilung. Dass die Warnung vor solcher  Vermessenheit in der Prognosebeurteilung nicht unbegründet ist, zeigt  zum Beispiel die von Urbaniok suggerierte fast hundertprozentige  Treffsicherheit moderner Prognoseinstrumente für Hochrisikotäter.“[4]

Öffentliche Wahrnehmung
Urbaniok  kommt häufig, vor allem in den Medien der Schweiz, zu Wort. Unter  anderem setzt er sich für eine verstärkte Berücksichtigung präventiver  Aspekte in der Rechtsprechung ein und sprach sich in diesem Zusammenhang  für eine gesetzliche Verankerung eines Präventionsprinzips aus.[5] In der öffentlichen Wahrnehmung wird er öfters als Hardliner bezeichnet, welcher Straftäter auch dann lebenslänglich verwahrt sehen will, wenn diese ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben.[6] Vor allem von Vertretern der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wurde ihm wiederholt vorgehalten, er stelle in seiner Arbeit die Täter und nicht das Opfer in den Mittelpunkt.[7]
Im Februar 2012 wurde in einem Artikel der Zeitung Der Sonntag  berichtet, Urbaniok erziele durch eine eigene Firma, die unter anderem  das von ihm entwickelte Prognoseinstrument FOTRES vertreibe, jährliche  Gewinne von etwa 35.000 Franken. In diesem Zusammenhang wurde ihm  vorgehalten, dass seine Arbeit als Chefarzt des PPD Zürich durch diese  unternehmerische Tätigkeit möglicherweise beeinflusst werde und dass  hierdurch auch seine Unabhängigkeit gefährdet sein könne.[8]  Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich erklärte hierzu, Urbanioks  Nebentätigkeiten seien unbedenklich, solange sie transparent seien.[9]

Späteres Leben
Aufgrund seiner Bauchspeicheldrüsenkrebs-Erkrankung  zog Urbaniok sich 2016 aus der Öffentlichkeit zurück und trat per Ende  Juli 2018, nach 21 Jahren, von seinem Amt als Chefarzt des  Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich zurück.[10][11] Heute ist er in kleinerem Pensum als selbständiger Gutachter und Supervisor tätig.

Urbaniok ist deutsch-schweizerischer Doppelbürger.

Sein Buch bietet eine provokante, faktenbasierte Auseinandersetzung mit Migration in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Inhalt und Schwerpunkt

1.) Kriminalstatistik und Herkunftsländer
Urbaniok gibt erstmals auf Basis umfangreicher Daten Kriminalitätsquoten nach Nationalität, u.a. aus afrikanischen, arabischen oder osteuropäischen Herkunftsländern, deutlich über dem Durchschnitt. Er argumentiert, dass diese Auffälligkeiten über typische soziodemografische Faktoren hinausgehen und mit kulturspezifischen Prägungen zu tun haben – z. B. Gewaltverständnis oder Rollenmuster, die er als längerfristige Ursache sieht.

2.) Desinformation & Mainstream-Debatte
Ein eigenes Kapitel mit dem Titel „Desinformation“ befasst sich mit dem „Vernebeln“ der Statistik durch Medien oder politisch korrekte Perspektiven – sprich, wie öffentliche Diskurse die Probleme bewusst kleinreden.

3.) Kritik der Migrationspolitik
Urbaniok übt heftige Kritik am Asylsystem, das er als ineffizient und bürokratisch empfindet. Er nennt fehlende Transparenz und mangelnden Schutz der Bürger sowie ein Versagen der Behörden beim Umgang mit Gewalt- und Sexualstraftaten unter Migranten.

4.) 17 konkrete Maßnahmen
Der Autor schlägt 17 politisch brisante Maßnahmen vor, darunter:
  • Abschaffung des individuellen Asylrechts zugunsten eines Kontingentsystems,
  • striktere Integrationsanforderungen,
  • erleichterte Ausbürgerung oder Abschiebung von straffälligen Migranten,
  • Sanktionen für Herkunftsländer,
  • Sprach- und Ausbildungsprogramme zur Integration

Urbaniok will nicht gegen Migration argumentieren – im Gegenteil: Es gehe um eine „intelligente Migration“, die sowohl Chancen als auch Risiken erkennt und auf Fakten basiert politische Lösungen bietet. Er sieht Migration als Schicksalsfrage für Europa und fordert pragmatische Lösungsansätze und eine klare Debatte ohne Tabus.

In einer Sendung bei "Sternstunde Philosophie | SRF Kultur" vom 14. April 2025 fasst Prof. Dr. med. Frank Urbaniok die 17 Maßnahmen wie folgt zusammen (vgl. Min. ca. 46:45 bis ca. 48:40):

Es gehe - so Urbaniok - um ein FÖRDERN und um ein FORDERN.

1.) Beim Fördern gehe es vor allem um das Fördern von Menschen mit Potential, z. B. beim Spracherwerb (hier: der deutschen Sprache) und der schnelleren Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Zertifikaten.

Als Beispiel wird vom Moderator erwähnt ein studierter Arzt aus Syrien, der dann bei Mc Donalds arbeitet.

2.) Beim Fordern drehe es sich vor allem um integrationsunwilligen Migranten. Urbaniok nennt dabei "Hardcore-Kriterien" der Integration, die als Ausschlusskriterien gelten müssen. Diese Hardcore-Werte sind (für ihn):

a) Schwerkriminalität
b) Extremismus
c) Parallelkulturen

Diesen integrationsunwilligen Migranten müsse man mit Repression begegnen.

Der Staat habe eine Fürsorgepflicht seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

Wenn nun innerhalb der Kriminalitätsstatistik in signifikanter Weise unter bestimmten Gruppen von Ausländern vermehrte Delikte auftauchen, dann müsse der Staat und seine Regierung reagieren. Dies sei in der Verkehrspolitik Gang und Gäbe.

Link zur Sendung vom 14. April 2025:


Kurzer Exkurs I:

"Bundesregierung schiebt Straftäter nach Afghanistan ab" vom 18. Juli 2025


"Mehr als 80 Personen sind von der Bundesregierung in einem Flugzeug nach Afghanistan abgeschoben worden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Abschiebeflug scharf."

Zitat Ende.

Laut Bundesinnenministerium waren schwere und schwerste Straftäter an Bord. Zu dem von ihnen begangenen Straftaten zählen nach offiziellen Angaben u. a.:

  • Sexualstraftaten
  • Mord- und Totschlagsdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • schwere Brandstiftung

kritisieren den Abschiebeflug scharf. Amnesty International etwa erklärte, die menschenrechtliche Lage in Afghanistan sei katastrophal. Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwinden-Lassen und Folter seien dort an der Tagesordnung.


Tagesschau schreibt zu diesem Vorgang am 31. Juli 2025 (Zitat):

"Abschiebung nach Afghanistan aus der Psychiatrie. Im Abschiebeflug nach Afghanistan, der Mitte Juli von  Leipzig aus startete, saßen auch Personen, die in Psychiatrien  untergebracht waren. Pro Asyl übt scharfe Kritik."

Zitat Ende.

Exkurs Ende I.



Exkurs II:

Wie also mit Menschen umgehen, die einerseits Asylrecht genießen und die gleichzeitig schwerstkriminell aufgefallen sind?

Dazu hatte ich am 15. März 2025 einen Aufsatz geschrieben mit dem Titel:

"
Inklusion oder die Frage  der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer  Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes,  gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und  gestaltet sein?"

Link und Quellenangabe:


Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen? Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?

"Was müsste staatlicherseits unternommen werden, um tragische Gewaltdelikte psychisch kranker Menschen einzuschränken?

Schizophrenie gilt auch heute noch immer als schwere psychische Erkrankung.

Von  der sog. Krankheit "Schizophrenie" kann jeder Mensch betroffen sein: niemand ist davor gefeit, diese Krankheit nicht bekommen zu können.

"Ein Wahn ist grundsätzlich nichts anderes als eine felsenfeste Überzeugung, die ein Mensch auch dann nicht aufgibt, wenn alle anderen anderer Meinung sind. Auch Menschen mit starken politischen und religiösen Überzeugungen haben manchmal Überzeugungen, von denen sie nicht abzubringen sind. Im Unterschied dazu haben Menschen mit einer schizophrenen Erkrankung jedoch Überzeugungen, an denen sie auch festhalten, wenn es unbestreitbare Beweise gibt, dass sie gar nicht stimmen können, und leiden außerdem unter weiteren Symptomen der psychischen Erkrankung. Sie leben phasenweise in einer anderen Welt. Sie hören Stimmen oder sehen Dinge, die kein anderer hört oder sieht. Häufig erleben sie sich als verfolgt oder gesteuert und haben deshalb große Angst."

Link und Quellenangabe:


"Die  Schizophrenie ist eine Form psychotischer Erkrankungen: Dazu zählen  schwere psychische Störungen, bei denen sich die Wahrnehmung der  Realität deutlich verändert.  Charakteristische Merkmale einer Psychose sind Wahnvorstellungen, zum  Beispiel überwacht zu werden, oder  Halluzinationen. Manche Betroffene hören Stimmen, die ihnen Befehle  erteilen. Auch  formale Denkstörungen sind typisch. Darunter versteht  man etwa plötzlich  einschießende Gedanken, die mit der aktuellen  Situation nichts zu tun  haben und sich nicht unterdrücken lassen. Wie viele Menschen haben Schizophrenie? Rund 7 von 1000 Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Schizophrenie.   Allerdings variiert diese Rate von Region zu Region und hängt von   verschiedenen Faktoren ab. So sind Männer etwa anderthalbmal so oft   betroffen wie Frauen. Städter  erkranken – im Vergleich zu Menschen,  die auf dem Land leben –  häufiger. Das gilt auch für Personen mit einem  niedrigen  sozioökonomischen Status. Besonders  gefährdet sind Migrantinnen  und Migranten. Sie tragen verschiedenen  Studien zufolge ein zwei- bis  dreifach erhöhtes Risiko. Möglicherweise  spielen dabei belastende  Erfahrungen im Kontext der Migration eine  Rolle, zum Beispiel  Diskriminierung oder fehlende soziale  Unterstützung. Auch mit dem  Geburtszeitpunkt scheint es einen  Zusammenhang zu geben: Wer im späten  Winter oder Frühling zur Welt  kommt, ist etwas gefährdeter als Sommer-  oder Herbstkinder. Der Grund  dafür ist nicht bekannt. Ein möglicher  Faktor ist jedoch der geringere  Vitamin-D-Spiegel der werdenden Mütter  in den sonnenarmen Monaten."

Link und Quellangabe:


Symptome der Schizophrenie gibt es wahrscheinlich seit Menschengedenken.

Gibt es aber heutzutage mehr Schizophrenie-erkrankte Menschen als in früheren Zeiten?

Dies kann ich derzeit nicht einschätzen. Ich fand keine verwertbare Information im Internet.

Auch in der Bibel (Evangelium nach Markus Kapitel 5) wird ein an Schizophrenie leidender Mensch beschrieben (Zitat aus Mk. 5):

"Als   er aus dem Boot stieg, lief ihm sogleich von den Gräbern her ein  Mensch  entgegen, der von einem unreinen Geist besessen war. 3Er hauste in den Grabstätten. Nicht einmal mit einer Kette konnte man ihn bändigen. 4Schon   oft hatte man ihn mit Fußfesseln und Ketten gebunden, aber er hatte  die  Ketten zerrissen und die Fußfesseln durchgescheuert; niemand konnte  ihn  bezwingen. 5Bei Tag und Nacht schrie er unaufhörlich in den Grabstätten und auf den Bergen und schlug sich mit Steinen."

Zitat Ende.

Die Geschichte der Psychiatrie  befasst sich mit der historischen Entwicklung des wissenschaftlichen,  gesellschaftlichen und medizinischen Umgangs mit geistig-seelischen  Erkrankungen. Die Psychiatriegeschichte kann in drei große Epochen  gegliedert werden. Vom Altertum[1] bis zum Ende des 18.  Jahrhunderts dominierte die Beschreibung und Behandlung des Wahnsinns.  Psychiatriegeschichte im engeren Sinn beginnt mit der Aufklärung  im 18.  Jahrhundert, als Bemühungen zur systematischen Versorgung der  Kranken  einsetzen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die  Psychiatrie  zur akademischen Wissenschaft entwickelt.

Christian   August Fürchtegott Hayner (1775–1837) und Ernst Gottlob Pienitz   (1777–1853) konzipierten die Idee einer reinen Pflegeanstalt für als   unheilbar geltende Irren. Der Narrenturm, errichtet 1784 in Wien, gilt als weltweit erste Psychiatrische Klinik.

Vgl. Wikipedia, Art. "Geschichte der Psychiatrie", Aufruf vom 15. März 2025.

Link und Quellenangabe:


"In  die Zeit des Nationalsozialismus fällt das dunkelste Kapitel der   deutschen Psychiatrie: Mindestens 250.000 psychisch Kranke und   Behinderte fielen dem sogenannten Euthanasieprogramm zum Opfer.   Psychiater waren maßgeblich an der Zwangssterilisierung von bis zu   400.000 vor allem psychisch kranker und geistig behinderter Menschen   beteiligt."


Vgl. dazu auch die folgenden Links:

a) in der SZ vom 26. März 2014

b) Lebenshilfe:

c) NDR vom 29. Januar 2024:

d) PDF-Datei bei DGPPN:

Statistisch  geht man davon aus, dass aktuell epidemiologisch weltweit 24 Millionen  Menschen an Schizophrenie erkrankt sind. Davon leben ca. 800.000 in  Deutschland.


Statistisch  gesehen, sind 90% der an Schizophrenie erkrankten Menschen  unproblematisch für den Rest der Bevölkerung in Bezug auf die  Gefährlichkeit, die von diesen kranken Menschen ausgehen könnte.

Es  muss allerdings auch gesagt werden, dass 10% statistisch gesehen  gefährlich sind im Sinne einer Fremdgefährdung, d. h. Menschen, die an  einer Schizophrenie leiden, stellen gesellschaftlich leider zu ca. 10%  eine Gefahr für die anderen Menschen dar.

Das  würde bedeuten, es gibt derzeit 80.000 Menschen in Deutschland, die an  Schizophrenie erkrankt sind und die potentiell eine Gefahr für den Rest  der Bevölkerung Deutschlands darstellen.

Seit  den 1950-er Jahren gibt es Medikamente, die die Symptome der  Schizophrenie unterdrücken, bekämpfen und therapieren sollen, damit ein  Integration in die Gesellschaft möglich ist/wird.

Doch  wie kann gewährleistet werden, dass Patienten, die an Schizophrenie  leiden, auch tatsächlich ihre Medikamente regelmäßig lt. ärztlicher  Verordnung sowie eigenständig und selbstverantwortlich einnehmen?

Wenn  psychisch kranke Menschen in ihren floriden Symptomen (z. B. bei einem  akuten paranoiden Wahn) straffällig werden, werden sich in aller Regel  von einem psychiatrischen Gutachter für schuldunfähig eingestuft.

Das  Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild  des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne  Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine  culpa“). Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Schuldunfähigkeit in § 19 und § 20, und die verminderte Schuldfähigkeit in § 21   geregelt. Schuldunfähigkeit wird nur bei 0,3 % aller Straftäter  angenommen,  verminderte Schuldfähigkeit bei 2 bis 3 % der Straftäter.

Nach  § 20  StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer   krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden   Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer   schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat   einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann   also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns   erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten   psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“)   einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder   Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und   Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die   Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.

Wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht fehlt, aber erheblich vermindert ist, kann eine Strafmilderung nach § 21 StGB stattfinden (wird bei selbst verschuldetem Alkoholrausch aber häufig nicht gewährt[2]).

Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:

  1. Unter einer krankhaften seelischen Störung  werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch  psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen  verstanden.
  2. Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten  Erscheinungen,  die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen  darstellen, die keine  Störung von psychopathologischer Relevanz  konstituieren. Hierzu zählen  Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit,  speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit,  die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt  begangen wird (zum  Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein  Versuch, derartige  Zustände im Fachgebiet der Psychiatrie  psychopathologisch  diagnostizierbar zu machen, besteht in der  Klassifizierung als akute  Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration  zum Tatzeitpunkt ist  ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer  tiefgreifenden  Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen  eine  verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab  2,2  Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit   angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im   Allgemeinen erst ab 3,3 Promille. Diese Richtwerte werden aber im   Einzelfall an Konstitution und Trinkverhalten des mutmaßlichen Täters   angepasst.
  3. Als Intelligenzminderung (bis 2020 als Schwachsinn  bezeichnet)  werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne  nachweisbare Ursache bezeichnet. Intelligenzschwächen, die im Zuge einer  Demenz  entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium  zugeordnet. Für  die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter  anderem auf den  Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird im  Sinne der  ICD zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 69),  einer  mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren   geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen   Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.
  4. Unter das Eingangskriterium einer schweren anderen seelischen Störung (bis 2020 als schwere andere seelische Abartigkeit häufig SASA  abgekürzt, genannt) fallen eine ganze Reihe psychiatrischer Diagnosen.  Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der  Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene  Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.

Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen?

Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?

Wie  hoch ist der Anteil an sog. "psychisch Kranken", die gewalttätig  sind/werden in Form von Mord, Totschlag und/oder Vergewaltigung?

Sollte  man psychisch kranke Flüchtlinge, die erneut straffällig geworden sind  z. B. weil sie ihre Medikamente nicht ordnungsgemäß einnehmen, in ihr  Herkunftsland abschieben?

Was hat die Politik hierzu bislang unternommen?

Das sind Fragen, die mich derzeit beschäftigen.

Jemanden  als schuldunfähig einzustufen bei einem Gewaltdelikt in Zusammenhang  mit einer schweren psychischen Erkrankung muss als hohes Privileg  eingestuft werden. Ich halte dies nicht für selbstverständlich. Hier ist  auch das Recht auf Sicherheit der anderen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Frage ist allerdings, wie es zu einem solchen  psychiatrischen Gutachten kommt, dass eine schwere Gewalttat wie Mord  oder Vergewaltigung als nicht schuldfähig eingestuft wird; und wenn ich  dann zur Kenntnis nehmen muss, was die FAZ am 13. März 2025  veröffentlicht, dann komme ich schon ganz schön ins Stocken und ins  Zweifeln:

"Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"

Zitat aus FAZ:

"Nach  seiner Abschiebung  nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter  Vergewaltiger aus Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr  nach Deutschland.  Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der  Abschiebung eine  Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots  beantragt, teilte das  Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die  Ablehnung durch das  Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt  Einspruch ein, wie das  Justizministerium mitteilte. Über   diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten   mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung   in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim   mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die   Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen   war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.

Nach   Angaben des Justizministeriums war der afghanische Staatsbürger, den   die Justiz als „rückfallgefährdeten Sexualstraftäter“ einstuft, im   August 2024 in seine Heimat abgeschoben worden. Laut Justizministerium   darf er für sechs Jahre nicht nach Deutschland einreisen. „Das bedeutet,  dass dagegen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können  und der  Betroffene ab dem Zeitpunkt der Abschiebung für sechs Jahre  nicht mehr  ins Bundesgebiet einreisen darf“, teilte der  Ministeriumssprecher mit.  Nach früheren Angaben der Behörde erwartete  die Freundin des Mannes  damals in Deutschland ein Kind.

Die Vergewaltigung in Illerkirchberg hatte bundesweit für Aufsehen  gesorgt. Nach der Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis musste ihn die Gemeinde wieder aufnehmen. Sie forderte ebenso wie der Landkreis vehement die Abschiebung des Mannes. Dafür setzte sich auch das Justizministerium Baden-Württemberg ein. Der Bund hatte Abschiebungen nach Afghanistan aber wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021 ausgesetzt."

Zitat Ende.

Link und Quellenangabe:


Mit anderen Worten:

Weil  die Sicherheitslage in Afghanistan problematisch ist, sind  Abschiebungen dorthin seit 2021 ausgesetzt, weswegen solche Straftäter  dann anscheinend hier in Deutschland bleiben dürfen.

Es  ist aus meiner Sicht auf der einen nachvollziehbar, auf der anderen  Seite aber gleichzeitig auch problematisch und tragisch für die  tatsächlichen und potentiellen Opfer, wenn Straftäter von Gewaltdelikten  psychisch kranker Menschen als schuldunfähig eingestuft werden.

In den folgenden Abschnitten führe ich einige Beispiele an, wo psychisch kranke Straftäter als schuldunfähig eingestuft wurden:

"2019   stößt ein Flüchtling aus Eritrea einen achtjährigen Jungen in  Frankfurt  vor den Zug.  Die Mutter konnte sich in Sicherheit bringen,  der Sohn  wurde von dem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.

"Der Täter, ein in der Schweiz wohnhafter Flüchtling aus Eritrea, wurde festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main bewertete die Tat als Mord und versuchten Mord, eine Strafe wurde jedoch nicht verhängt, da er wegen der psychischen Krankheit paranoide Schizophrenie schuldunfähig sei."

Link und Quellenangabe:



"Ein Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in Ludwigshafen-Oggersheim unvermittelt angegriffen und getötet. Am  Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen hat er nun Revision eingelegt. "Der  27-Jährige hatte noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe "nur über seine  Leiche" in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts  hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das  bedeutet, das  Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die  Richterin am  Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem  psychiatrischen Gutachter gefolgt, der den Prozess von Anfang an mitverfolgt hatte. Am Ende war er zu der Überzeugung gekommen, dass der 27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Zur Tatzeit sei er deshalb schuldunfähig gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, "auch wenn das für viele schmerzhaft ist", so die Richterin."

Link und Quellenangabe:



"Er   überfiel nachts in Grünau eine 19-jährige Frau und nötigte sie zu   sexuellen Handlungen, wurde kurz danach gefasst und wegen  Vergewaltigung  angeklagt. Doch inzwischen stellte sich heraus: Mohammad  A. (22) kann  wegen einer psychischen Erkrankung für seine brutale Tat  nicht bestraft  werden. Am Freitag entschied das Landgericht Leipzig  nun, wie es  stattdessen mit dem jungen Mann weitergeht. Rund  neun  Monate nach einem nächtlichen Übergriff an der Grünauer Allee im Leipzig, bei dem eine junge Frau (19) zu sexuellen Handlungen genötigt   wurde, schickte das Landgericht Leipzig den Verantwortlichen am Freitag   auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in ein psychiatrisches  Krankenhaus: Wegen einer schizoaffektiven Störung gilt der 22-jährige  Mohammad A. als schuldunfähig und muss daher nicht in den regulären Strafvollzug."

Link und Quellenangabe:



"Wiesloch   (Baden-Württemberg) – Ärzte hatten Messer-Killer Ahmad N. (33) in der   PZN-Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie zuletzt   „Therapiefortschritte“ bescheinigt – doch bei einem von Pflegekräften   begleiteten Freigang auf dem Klinik-Gelände flüchtete der verurteilte   und schizophrene Gewalttäter, erstach Zufalls-Opfer Lisa S. (30) in   einem Geschäft."

Link und Quellenangabe:



"Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen. Am   Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstagabend der Prozess wegen einer   tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger zu Ende   gegangen. Der beschuldigte 25-jährige Afghane wird in eine Anstalt für  geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die  Geschworenen  kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen  Auffassung,  dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich  in den  Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund  seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete  daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher  an."

Link und Quellenangabe:



"Bei   der Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn am Abend des 18. August   2020 befuhr ein Iraker mit einem Pkw die Bundesautobahn 100 und   verursachte dabei mutwillig mehrere Kollisionen. Der   Tatverdächtige verursachte mit seinem Pkw Kollisionen mit zwei   Motorrädern, einem Motorroller und einem Pkw.[1][2][3][4][5] Wegen der   Verkeilung mit einem Motorrad endete die Fahrt in der Autobahnausfahrt   Alboinstraße im Ortsteil Tempelhof, woraufhin der Fahrer einen  Gebetsteppich ausrollte. Beim Eintreffen der Polizei drohte er,   Gegenstände in einer Metallkiste zur Explosion zu bringen. Deren Inhalt   waren Werkzeuge. Sechs Personen wurden durch die Kollisionen verletzt, drei davon schwer.[6][7] Nach   Polizeiangaben handelt es sich bei dem Fahrer um den 30-jährigen   irakischen Staatsbürger Sarmad al-Z.,[8] der wegen Delikten wie  Körperverletzung polizeibekannt war, jedoch nicht im   Staatsschutz-relevanten Bereich.[9] Al-Z. wurde 1990 in Bagdad   geboren.[10] Er wohnte 2015 in einem Asylbewerberheim im südfinnischen  Vantaa und wanderte Anfang 2016 nach Deutschland ein. In Deutschland erhielt er kein Asyl und wurde bis Dezember 2020 geduldet.[11] Bis   Oktober 2019 wohnte er in einem Flüchtlingsheim in Treptow-Köpenick.   Dort hatte er Kontakte zu einem radikalislamistischen Gefährder.[10]  Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten  Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mindestens  drei  Fällen. Auch wird ermittelt, inwiefern er die Behörden bei der Einreise nach Deutschland über seine Identität getäuscht hat.[12] Es bestand aufgrund von Äußerungen nach der Tat sowie auf der Facebook-Seite des Täters der Verdacht einer islamistischen Motivation.[10][13] „Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es ein   islamistisch motivierter Anschlag gewesen“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Der für Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnte die Übernahme des Falles jedoch ab, weil Verbindungen des Mannes zu einer terroristischen   Vereinigung nicht nachgewiesen werden konnten.[13] Ein   Haftrichter entschied am 19. August 2020 die vorläufige Unterbringung   im Maßregelvollzug des Haftkrankenhauses, wo er psychiatrisch behandelt wird.[10][14][15] Eine Polizeiärztin ging bei einer ersten  Untersuchung  nicht von einer Schuldunfähigkeit aus, der Täter habe  „klar“ gewirkt. Bei einer weiteren ärztlichen Begutachtung seien psychische Auffälligkeiten festgestellt worden, trotz derer aber laut  der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gezieltes Verhalten  möglich  sei.[9]"

Link und Quellenangabe:



"Im   Prozess zur Würzburger Messerattacke ist das Urteil gefallen: Der   32-jährige Somalier gilt als schuldunfähig. Das Landgericht Würzburg  hat  eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie   angeordnet. Nach  15 Verhandlungstagen  ist jetzt das Urteil im Prozess zur Messerattacke  in Würzburg gefallen:  Für die tödliche Messerattacke auf arglose  Passanten schickt das  Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann  unbefristet in eine  Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter,  Thomas Schuster, am  Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Das  Gericht sah es  als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für  das Blutbad  in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem  Messer hatte  er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei  Frauen starben,  neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen  Erkrankung gilt  der Mann allerdings als schuldunfähig."

Link und Quellenangabe:



"In   einem Supermarkt in Wangen im Allgäu hat im April ein Mann (sc. ein   Syrer) mit einem Messer auf eine Vierjährige eingestochen. Das Gericht   ordnete nun an: Der Angreifer muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Mehr   als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in   Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) steht nun fest: Der Angreifer   bleibt auf Dauer im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Einrichtung.   Der Richter am Landgericht Ravensburg bewertete die Tat als versuchten   Mord mit schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass  der  Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher  schuldunfähig ist."

Link und Quellenangabe:


Das Problem an dieser Stelle ist:

a) Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden?

b) Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden?

- Wenn es sich um Flüchtlinge handelt?
- Wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt?

Darf bzw. soll hierbei ein Unterschied gemacht werden?

Heißt:

Sollte  man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der  Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen  Bürgerinnen und Bürger besteht?

Sollte man  diese psychisch kranken Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler  lebenslang in einer forensischen Klinik (sc. Psychiatrie-Gefängnis)  verwahren?

c) Wie soll / kann man  gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich  ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen  eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem  paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?

Vgl. dazu auch meine Blogartikel:

"Das seit 2015 verstärkt importierte Problem: Traumatisierte Flüchtlinge verüben Messerattacken"

Link:


"Angela  Merkel hat uns  die Messerstecher aus Syrien, Afghanistan und anderen  fremden  Zivilisationen ins Land geholt - Damit muss nun Schluss sein!"

Link:


So  äußerte sich einmal zurecht der bayerische CSU-Politiker, Franz  Josef  Strauß, wie möglicherweise "schaurige Rituale" in der Politik  ablaufen:

Es passiert ein schreckliches Verbrechen! Erster Akt.

Zweiter Akt: Bestürzung. Empörung!

Dritter Akt: Ruf nach harten Maßnahmen!

Vierter Akt: Warnung vor der Überreaktion!

Fünfter Akt: Gar nichts!

Sechster Akt: Übergang zur Tagesordnung!


Es  ändert sich wahrscheinlich erst dann etwas, wenn einer jener  "Schuldunfähigen" irgendwann einmal einem Angehörigen eines hochrangigen  Politikers oder einer hochrangigen Politikerin etwas antun wird.

Erst  dann werden diese links-grün-sozialistischen Politiker den Sachverhalt,  den Schmerz und die Trauer jener Menschen (z. B.  Frauen, die von jenen  "Schuldunfähigen vergewaltigt wurden, oder die Angehörigen von  Menschen, die öffentlich von jenen "Schuldunfähigen" auf offener Straße  mit einem Messer nieder gestochen wurden etc.) verstehen.

Bis  dahin ist es wirklich so, wie es seinerzeit Franz Josef Strauß  formulierte, nämlich dass seitens der Politik nichts unternommen wird.

Was könnte aber tatsächlich unternommen werden?

Nicht umsonst fordern die Innenminister von Bayern und Thüringen Maßnahmen:

"Bayerns    Innenminister Joachim Herrmann will nach der Messerattacke in    Aschaffenburg die Maßstäbe zur Unterbringung von psychisch Kranken auf    den Prüfstand stellen."


"Thüringens    Innenminister Georg Maier fordert, psychisch auffällige Zugewanderte    stärker in den Blick zu nehmen. Er plädiert für verpflichtende   Meldewege  und Fallbesprechungen."


Es sind also in dieses ganze Konglomerat auch die Psychiater*innen involviert.

Wenn  man dem ganzen Problem Herr werden will, muss sichergestellt sein, dass  jeder Psychose-Patient eigenverantwortlich oder per Überprüfung seine  Medikation einnimmt.

Aber selbst dann ist noch keine 100-prozentige Garantie gegeben, dass nichts (!) passieren kann.

Das ist leider so!

Ende Exkurs II.



Nun las ich heute Morgen in einem Artikel der FAZ mit der Überschrift "„Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt“ vom 03. August 2025 (Autorin ist: Karin Truscheit) erneut die These von Prof. Dr. med. Frank Urbaniok (Zitat):

„Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt. Eine Auswertung des forensischen Psychiaters Frank Urbaniok kommt zu dem  Schluss: Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern begehen häufiger  Straftaten.

Zitat Ende.

Leider ist dieser Artikel einer Pay-Wall unterworfen. Ich habe einmal ein einmonatiges Abonnement abgeschlossen, so dass ich diesen FAZ-Artikel komplett lesen kann.

Prof. Urbaniok sagt zunächst, dass Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern stark überrepräsentiert seien. Hierzu zählen Länder wie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Marokko oder auch Syrien. Was das genau bedeutet und wie er zu dieser Einschätzung kommt, wird von ihm erläutert. Er wird in der FAZ zitiert mit: "Man berechnet zunächst die Kriminalitätsquote von Ausländern in Relation zu ih­rem Bevölkerungsanteil, als Grundlage nimmt man 100.000 Personen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS, wird das als Tatverdächtigenbelastungszahl bezeichnet." (Zitat Ende.).

Weiterhin stellt die Autorin des FAZ-Artikels die Frage:

"Sie listen Herkunftsstaaten auf, die bei Delikten wie Raub, Körperverletzung oder Sexualstraftaten im Verhältnis zu deutschen Tatverdächtigen extrem überrepräsentiert sind. Welche Länder sind das?"

Urbaniok antwortet:

"Länder aus Osteuropa sowie arabische und afrikanische Staaten. Afghanische Tatverdächtige sind zum Beispiel um 974 Prozent überrepräsentiert bei Sexualdelikten und um 723 Prozent bei der gefährlichen Körperverletzung. Syrer bei der gefährlichen Körperverletzung um 667 Prozent und um 517 Prozent bei den Sexualdelikten. Algerier stehen bei den gefährlichen Körperverletzungen an erster Stelle: Sie sind mit 3443 Prozent über­repräsentiert."

Diese journalistischen Angaben werden bestätigt - zumindest auf journalistischer Ebene - durch folgenden Link:


Karin Truscheit fragt weiter:

"Das klingt kompliziert. Was heißt es genau?"

Urbaniok antwortet:
 
"Nehmen wir an, Tatverdächtige aus einem bestimmten Land weisen bei Sexualstraftaten ein Plus von 150 Prozent auf. Diese Tatverdächtigen treten dann mehr als doppelt so häufig in Erscheinung als deutsche."

Und nun kommt es zur Deutung bzw. zur Erklärung. Karin Truscheit fragt:

"Womit erklären Sie diese hohe Überrepräsentation bei bestimmten Delikten?"

Urbaniok antwortet:

"Zurückzuführen ist das auf kulturspezi­fische Prägungen in bestimmten Ländern. Bei bestimmten Gruppen, also Personen aus diesen Ländern, liegt eine höhere Gewaltbereitschaft im Vergleich zu anderen vor. Und diese Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt. Das heißt: Der Einsatz von Gewalt ist in diesen Ländern viel stärker als in anderen Ländern gesellschaftlich legitimiert, um Ziele durchzusetzen. Gewalt wird dort oft mit Männlichkeit und mit Stärke gleichgesetzt. In der Forschung nennt man das „gewaltaffine Männlichkeitsvorstellungen“. Diese Prägungen kann man auch oft noch bei der zweiten oder dritten Generation feststellen, also bei Personen mit Migrationshintergrund.

Truscheit: "Was gehört Ihrer Ansicht nach noch zu diesen Prägungen?"
 
Urbaniok: "Es können Rollenbilder sein: Frauen werden als untergeordnet angesehen – was dazu beiträgt, auch Gewalt gegen sie an­zuwenden. Dazu kommt, dass westliche Werte und der Rechtsstaat abgelehnt ­werden. Auch extremistische religiöse Vorstellungen können eine Rolle spielen."

Zusammenfassend sagt Prof. Dr. med. Frank Urbaniok demnach:

Als Begründungen für die kulturell bedingte erhöhte Gewaltbereitschaft kommen in Frage:

1.) Männer aus diesen o. g. Ländern haben eine gewaltaffine Männlichkeitsvorstellung.

2.) Männer aus diesen o. g. Ländern betrachten Frauen als untergeordnet, so dass die Schwelle sinkt, Gewalt gegen sie anzuwenden.

3.) Westliche Werte und der Rechtsstaat werden abgelehnt.

4.) Auch extremistische, religiöse Werte können eine Rolle spielen.


Einen Link zu einer statistischen Darstellung über die Anzahl der ausländischen Straftatverdächtigen in Deutschland nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2024 zeigt, dass Menschen aus Syrien an erster Stelle stehen - gefolgt von Menschen aus der Türkei, Rumänien, Ukraine, Afghanistan.


Eine weitere Statistik "Anteil der ausländischen gerichtlich Verurteilten in Deutschland von 2013 bis 2023" zeigt, wie sich der Anteil der ausländisch Verurteilten im Verlauf der Jahre 2013 bis 2023 entwickelt hat. Er hat sich kontinuierlich in einem signifikanten Ausmaß erhöht.

2013 noch bei 24,5 % betrug der Anteil der ausländischen gerichtlich Verurteilten in Deutschland  bereits 38,9 Prozent.

Link und Quellenangabe:

Zitat zu dieser Statistik:

"
Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen gerichtlich  Verurteilten in Deutschland 38,9 Prozent. Damit erreichte der  Ausländeranteil bei den Verurteilten einen erneuten Höchststand, nachdem  er schon in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen war. Bei der  Interpretation sollten der steigende Ausländeranteil in Deutschland,  soziodemografische Unterschiede zwischen deutscher und nicht-deutscher  Bevölkerung sowie der Eingang nicht in Deutschland wohnhafter Personen  berücksichtigt werden.

Was sind Verurteilte?
Verurteilte sind laut Quelle Straffällige, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest und / oder Geldstrafe verhängt worden ist oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht  mit Jugendstrafe und / oder Maßnahmen geahndet wurde. Maßnahmen im  Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind Zuchtmittel und  Erziehungsmaßregeln; sie können nebeneinander angeordnet werden."

Zitat Ende.

Natürlich hat dieser Anstieg der Ausländerkriminalität mit der Asyl- und Migrationspolitik zu tun.

Deswegen ist das Buch von Prof. Dr. Frank Urbaniok und sein Konzept für eine Asyl- und Migrationspolitik in der Tat aktueller als jemals zuvor.

Zu einer anderen Einschätzung gelangt der "Mediendienst Integration". Auf die Frage "Führt Migration zu mehr Kriminalität?" antwortet die Seite: "Migration nach Deutschland hat die  Kriminalität in den letzten 20 Jahren nicht erhöht: Die Zahl der  Straftaten ging in der Tendenz zurück, gleichzeitig lebten immer mehr  Ausländer*innen in Deutschland – die Zahl der Ausländer stieg seit 2005  um über 70 Prozent."


Dazu fragte ich gerade die KI (Chat GPT):

"Ist die Kriminalität unter Ausländern und Flüchtlingen in den letzten zehn Jahren angestiegen?"

Die KI antwortete:

"Überblick: Kriminalität unter Ausländern und Geflüchteten (2014–2024)

Entwicklung über die letzten zehn Jahre
  • Bis circa 2019/2020 ging die absolute Zahl der Straftaten (ohne ausländerrechtliche Delikte) zurück: von rund 6,3 Mio. (2005) auf etwa 5,3 Mio. Fälle (2019). Auch Gewalttaten sanken in diesem Zeitraum um etwa 15 %.
  • In den letzten Jahren, vor allem ab 2022/2023, stiegen insgesamt die Kriminalitätszahlen wieder leicht an – allerdings immer noch unterhalb der Werte der frühen 2000er Jahre.

Tatverdächtige mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
  • Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger (ohne ausländerrechtliche Verstöße) stieg von etwa 19 % (2009) kontinuierlich auf 34,4 % (2023) und lag 2024 bei 35,4 %.
  • Der Anteil entspricht bzw. übersteigt den Bevölkerungsanteil von Ausländern (ca. 16–22  %).
  • Bei den „Zuwanderern“ (Asylbewerber, Schutzberechtigte, u. Ä.) lag der Anteil im Zeitraum 2018–2022 zwischen 7,1 % und 8,8  % der Tatverdächtigen.

Studienlage: Zusammenhang mit Migration?
  • Eine ausführliche Analyse des ifo‑Instituts (2018–2023) zeigt: In Landkreisen mit zunehmendem Ausländeranteil stieg die Kriminalitätsrate nicht – auch nicht bei Schutzsuchenden. Der Zusammenhang erklärt sich demnach durch Alter, Geschlecht und Wohnort, nicht durch Herkunft reuters.com+4tagesschau.de+4spektrum.de+4.
  • Eine Studie des ZEW Mannheim (2015–2016) zeigt nur geringfügig verzögert leichte Anstiege in manchen Gebieten, aber insgesamt keinen signifikanten Impuls durch Flüchtlingszuzug zew.de.
  • Der Mediendienst Integration betont: Trotz stärkerer Präsenz von Zuwanderern in den Zahlen gibt es langfristig keinen nachweisbaren Verbindung zwischen Migration und Kriminalitätssteigerung.

Es ging Herrn Prof. Dr. Frank Urbaniok scheinbar auch nicht darum zu sagen, dass die Kriminalität unter Ausländern und Geflüchteten gestiegen sei, sondern seine Forschungsergebnisse bezogen sich darauf festgestellt zu haben, dass Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern häufiger Straftaten begehen. Dabei fielen Prof. Dr. med. Urbaniok vor allem Menschen aus Algerien auf.

Nicht ohne Grund erwähnt Prof. Dr. Frank Urbaniok demnach die von ihm selbst sog. "Hardcore-Kriterien" im Zusammenhang mit den von ihm geforderten Prinzipien des Förderns und Forderns in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.

Fazit:

Rein quantitativ mag es zutreffend sein, dass die Ausländerkriminalität nicht signifikant angestiegen ist.

Aber wir stellen scheinbar in Anlehnung an Prof. Dr. Frank Urbaniok eine andere Qualität unter geflüchteten Menschen fest, die durch o. g. Gründe erklärt werden können.

So heißt es abschließend in dem FAZ-Artikel als Antwort auf die Frage von Karin Truscheit:

"Was schreiben Ihnen die Leute?"

"Sie stellen vieles infrage: Warum müssen Krankenhäuser Sicherheitsdienste ein­stellen? Warum gibt es an den Schulen so viele Probleme? Im öffentlichen Nahverkehr und in Schwimmbädern? Ich denke, wenn man die Probleme noch nicht einmal klar benennen darf, dann haben radikale Kräfte es leicht. Wenn wir nicht darauf vertrauen, dass die meisten Menschen mit Fakten umgehen können, verspielen wir das wichtigste Kapital, das uns als Demokratie von autoritären Staaten unterscheidet. Deshalb muss man sich in der Mitte der Gesellschaft mit den Fakten auseinan­der­setzen, so unangenehm sie auch sind. Das Thema ist eine Schicksalsfrage. Sie ist entscheidend für die politischen Entwicklungen, vor allem in Deutschland."

Interessant ist sicherlich auch das folgende Ergebnis seiner Forschungsarbeit:

"Gibt es auch Herkunftsstaaten, deren ­Kriminalitätsquote geringer ist als die der Deutschen?", so fragt Karin Truscheit.

Urbaniok antwortet:

"Ja, das sind vor allem Länder aus Ost- und Südostasien, zum Beispiel auch Indien. Ebenso muslimisch geprägte Länder wie Malaysia und Indonesien."

Rainer Langlitz


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