Frank Urbaniok: "Die Schattenseiten der Migration": Fördern und Fordern in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag, 03. August 2025 · 34:00
Prof. Dr. med. Frank Urbaniok ist als international führender Experte der forensischen Psychiatrie und Psychologie mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt- und Sexualstraftaten tätig.
Forensik ist ein Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht werden.
Link zu Amazon:
Im Klappentext zu diesem Buch lesen wir (Zitat):
"Das ist das Buch der Stunde. Die schonungslose Analyse einer verfehlten Migrationspolitik von einem der renommiertesten forensischen Psychiater im deutschsprachigen Raum. Frank Urbaniok, der sich in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit mit tausenden von Gewalt- und Sexualstraftätern intensiv auseinandergesetzt hat , legt erstmals für Deutschland, Österreich und die Schweiz die drastischen Kriminalitätsquoten bestimmter Herkunftsländer dar. Und er zeigt auf, wie versucht wird, diese Fakten in der öffentlichen Diskussion zu verschleiern. Mit der Präzision des Wissenschaftlers und der Erzählweise des Beobachters menschlicher Abgründe präsentiert Urbaniok ein überzeugendes Konzept für die Lösung der Migrationskrise, die immer mehr zu einer Schicksalsfrage für unsere Gesellschaft wird. Seine politisch unabhängige Position und seine Expertise als Forensiker erlauben ihm dabei einen Gesamtblick und Schlussfolgerungen, die weit über übliche Analysen hinausgehen. Urbaniok fordert eine umfassende Migrationswende: Integrationsbemühungen zu forcieren, aber gleichzeitig die drängenden Migrationsprobleme wirksam zu bekämpfen sind keine Gegensätze, sondern sich ergänzende Elemente einer intelligenten Migrationspolitik. Die Vernünftigen müssen sich der Probleme annehmen, weil andernfalls radikale Kräfte profitieren und viele Bürger und Bürgerinnen das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verlieren. Urbanioks Buch bietet dafür die Grundlage. Denn es beschreibt nicht nur faktenbasiert die Schattenseiten der Migration und ihre Gründe, sondern zeigt auch die notwendigen Lösungen auf."
"Das ist das Buch der Stunde. Die schonungslose Analyse einer verfehlten Migrationspolitik von einem der renommiertesten forensischen Psychiater im deutschsprachigen Raum. Frank Urbaniok, der sich in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit mit tausenden von Gewalt- und Sexualstraftätern intensiv auseinandergesetzt hat , legt erstmals für Deutschland, Österreich und die Schweiz die drastischen Kriminalitätsquoten bestimmter Herkunftsländer dar. Und er zeigt auf, wie versucht wird, diese Fakten in der öffentlichen Diskussion zu verschleiern. Mit der Präzision des Wissenschaftlers und der Erzählweise des Beobachters menschlicher Abgründe präsentiert Urbaniok ein überzeugendes Konzept für die Lösung der Migrationskrise, die immer mehr zu einer Schicksalsfrage für unsere Gesellschaft wird. Seine politisch unabhängige Position und seine Expertise als Forensiker erlauben ihm dabei einen Gesamtblick und Schlussfolgerungen, die weit über übliche Analysen hinausgehen. Urbaniok fordert eine umfassende Migrationswende: Integrationsbemühungen zu forcieren, aber gleichzeitig die drängenden Migrationsprobleme wirksam zu bekämpfen sind keine Gegensätze, sondern sich ergänzende Elemente einer intelligenten Migrationspolitik. Die Vernünftigen müssen sich der Probleme annehmen, weil andernfalls radikale Kräfte profitieren und viele Bürger und Bürgerinnen das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verlieren. Urbanioks Buch bietet dafür die Grundlage. Denn es beschreibt nicht nur faktenbasiert die Schattenseiten der Migration und ihre Gründe, sondern zeigt auch die notwendigen Lösungen auf."
Zitat Ende.
Wie also mit Menschen umgehen, die einerseits Asylrecht genießen und die gleichzeitig schwerstkriminell aufgefallen sind?
Dazu hatte ich am 15. März 2025 einen Aufsatz geschrieben mit dem Titel:
"Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?"
"Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?"
Link und Quellenangabe:
Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen? Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?
Überblick über Prof. Dr. med. Frank Urbaniok
bei Amazon:
"Prof. Dr. med. Frank Urbaniok gilt als international führender Forensischer Psychiater mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt- und Sexualstraftaten. Mit FOTRES entwickelte er ein eigenes diagnostisches System für die Risikobeurteilung von Straftätern. Urbaniok ist als Psychotherapeut, Gutachter, Supervisor, Buchautor und Berater für Unternehmen und Führungspersonen tätig."
bei Wikipedia:
"Frank Wolfgang Johannes Urbaniok (* 16. Oktober 1962 in Köln) ist ein deutsch-schweizerischer forensischer Psychiater. Er war in den Jahren 1997 bis 2018 Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.
Berufliche Entwicklung
Frank Urbaniok wuchs in einer Arbeiterfamilie auf,[1] studierte Medizin erst in Münster, dann in Düsseldorf und schloss im Jahr 1989 mit dem Staatsexamen ab. Er war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. Von 1989 bis 1995 war er in der Rheinischen Landesklinik Langenfeld in Nordrhein-Westfalen tätig. 1990 promovierte er in Münster, und 1993 erlangte er den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie. Von 1992 bis 1995 war er am Aufbau einer Modellstation für die Behandlung von persönlichkeitsgestörten Sexualstraftätern (Langenfelder Modell) beteiligt und prägte den Begriff des „deliktorientierten Arbeitens“ mit. Im Jahr 1995 zog er nach Zürich, wo er 1997 Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich wurde.[2] Im Jahr 2007 wurde er an der Universität Zürich habilitiert. Im Oktober 2010 wurde er zum Honorarprofessor der Universität Konstanz ernannt.[3]
Das Evaluations-System FOTRES
Urbaniok ist als Psychotherapeut, Gutachter und Supervisor tätig, sein Arbeitsschwerpunkt sind Sexual- und Gewaltstraftaten. Er entwickelte mit dem FOTRES (Forensisch Operationalisiertes Therapie- und Risiko-Evaluations-System) ein eigenes Instrument für Risikobeurteilungen bei Straftätern, das mittlerweile in verschiedenen Ländern zum Einsatz kommt. Das Evaluations-System FOTRES wird in Fachkreisen auch kritisiert. Besonders prägnant äußert sich Mario Gmür, der in der NZZ im Jahr 2009 schreibt: „Ein solcher Kriterienapparat ist allenfalls als Orientierungshilfe und Gedächtnisstütze bei der Einschätzung der Rückfallgefahr nützlich und legitim, jedoch keinesfalls für die abschliessende Einzelfallbeurteilung. Dass die Warnung vor solcher Vermessenheit in der Prognosebeurteilung nicht unbegründet ist, zeigt zum Beispiel die von Urbaniok suggerierte fast hundertprozentige Treffsicherheit moderner Prognoseinstrumente für Hochrisikotäter.“[4]
Öffentliche Wahrnehmung
Urbaniok kommt häufig, vor allem in den Medien der Schweiz, zu Wort. Unter anderem setzt er sich für eine verstärkte Berücksichtigung präventiver Aspekte in der Rechtsprechung ein und sprach sich in diesem Zusammenhang für eine gesetzliche Verankerung eines Präventionsprinzips aus.[5] In der öffentlichen Wahrnehmung wird er öfters als Hardliner bezeichnet, welcher Straftäter auch dann lebenslänglich verwahrt sehen will, wenn diese ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben.[6] Vor allem von Vertretern der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wurde ihm wiederholt vorgehalten, er stelle in seiner Arbeit die Täter und nicht das Opfer in den Mittelpunkt.[7]
Im Februar 2012 wurde in einem Artikel der Zeitung Der Sonntag berichtet, Urbaniok erziele durch eine eigene Firma, die unter anderem das von ihm entwickelte Prognoseinstrument FOTRES vertreibe, jährliche Gewinne von etwa 35.000 Franken. In diesem Zusammenhang wurde ihm vorgehalten, dass seine Arbeit als Chefarzt des PPD Zürich durch diese unternehmerische Tätigkeit möglicherweise beeinflusst werde und dass hierdurch auch seine Unabhängigkeit gefährdet sein könne.[8] Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich erklärte hierzu, Urbanioks Nebentätigkeiten seien unbedenklich, solange sie transparent seien.[9]
Späteres Leben
Aufgrund seiner Bauchspeicheldrüsenkrebs-Erkrankung zog Urbaniok sich 2016 aus der Öffentlichkeit zurück und trat per Ende Juli 2018, nach 21 Jahren, von seinem Amt als Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich zurück.[10][11] Heute ist er in kleinerem Pensum als selbständiger Gutachter und Supervisor tätig.
Urbaniok ist deutsch-schweizerischer Doppelbürger.
Sein Buch bietet eine provokante, faktenbasierte Auseinandersetzung mit Migration in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Inhalt und Schwerpunkt
1.) Kriminalstatistik und Herkunftsländer
Urbaniok gibt erstmals auf Basis umfangreicher Daten Kriminalitätsquoten nach Nationalität, u.a. aus afrikanischen, arabischen oder osteuropäischen Herkunftsländern, deutlich über dem Durchschnitt. Er argumentiert, dass diese Auffälligkeiten über typische soziodemografische Faktoren hinausgehen und mit kulturspezifischen Prägungen zu tun haben – z. B. Gewaltverständnis oder Rollenmuster, die er als längerfristige Ursache sieht.
2.) Desinformation & Mainstream-Debatte
Ein eigenes Kapitel mit dem Titel „Desinformation“ befasst sich mit dem „Vernebeln“ der Statistik durch Medien oder politisch korrekte Perspektiven – sprich, wie öffentliche Diskurse die Probleme bewusst kleinreden.
3.) Kritik der Migrationspolitik
Urbaniok übt heftige Kritik am Asylsystem, das er als ineffizient und bürokratisch empfindet. Er nennt fehlende Transparenz und mangelnden Schutz der Bürger sowie ein Versagen der Behörden beim Umgang mit Gewalt- und Sexualstraftaten unter Migranten.
4.) 17 konkrete Maßnahmen
Der Autor schlägt 17 politisch brisante Maßnahmen vor, darunter:
- Abschaffung des individuellen Asylrechts zugunsten eines Kontingentsystems,
- striktere Integrationsanforderungen,
- erleichterte Ausbürgerung oder Abschiebung von straffälligen Migranten,
- Sanktionen für Herkunftsländer,
- Sprach- und Ausbildungsprogramme zur Integration
Urbaniok will nicht gegen Migration argumentieren – im Gegenteil: Es gehe um eine „intelligente Migration“, die sowohl Chancen als auch Risiken erkennt und auf Fakten basiert politische Lösungen bietet. Er sieht Migration als Schicksalsfrage für Europa und fordert pragmatische Lösungsansätze und eine klare Debatte ohne Tabus.
In einer Sendung bei "Sternstunde Philosophie | SRF Kultur" vom 14. April 2025 fasst Prof. Dr. med. Frank Urbaniok die 17 Maßnahmen wie folgt zusammen (vgl. Min. ca. 46:45 bis ca. 48:40):
Es gehe - so Urbaniok - um ein FÖRDERN und um ein FORDERN.
1.) Beim Fördern gehe es vor allem um das Fördern von Menschen mit Potential, z. B. beim Spracherwerb (hier: der deutschen Sprache) und der schnelleren Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Zertifikaten.
Als Beispiel wird vom Moderator erwähnt ein studierter Arzt aus Syrien, der dann bei Mc Donalds arbeitet.
2.) Beim Fordern drehe es sich vor allem um integrationsunwilligen Migranten. Urbaniok nennt dabei "Hardcore-Kriterien" der Integration, die als Ausschlusskriterien gelten müssen. Diese Hardcore-Werte sind (für ihn):
a) Schwerkriminalität
b) Extremismus
c) Parallelkulturen
Diesen integrationsunwilligen Migranten müsse man mit Repression begegnen.
Der Staat habe eine Fürsorgepflicht seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.
Wenn nun innerhalb der Kriminalitätsstatistik in signifikanter Weise unter bestimmten Gruppen von Ausländern vermehrte Delikte auftauchen, dann müsse der Staat und seine Regierung reagieren. Dies sei in der Verkehrspolitik Gang und Gäbe.
Link zur Sendung vom 14. April 2025:
Kurzer Exkurs I:
"Bundesregierung schiebt Straftäter nach Afghanistan ab" vom 18. Juli 2025
"Mehr als 80 Personen sind von der Bundesregierung in einem Flugzeug nach Afghanistan abgeschoben worden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Abschiebeflug scharf."
Zitat Ende.
Laut Bundesinnenministerium waren schwere und schwerste Straftäter an Bord. Zu dem von ihnen begangenen Straftaten zählen nach offiziellen Angaben u. a.:
- Sexualstraftaten
- Mord- und Totschlagsdelikte
- Körperverletzungsdelikte
- schwere Brandstiftung
kritisieren den Abschiebeflug scharf. Amnesty International etwa erklärte, die menschenrechtliche Lage in Afghanistan sei katastrophal. Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwinden-Lassen und Folter seien dort an der Tagesordnung.
Tagesschau schreibt zu diesem Vorgang am 31. Juli 2025 (Zitat):
"Abschiebung nach Afghanistan aus der Psychiatrie. Im Abschiebeflug nach Afghanistan, der Mitte Juli von Leipzig aus startete, saßen auch Personen, die in Psychiatrien untergebracht waren. Pro Asyl übt scharfe Kritik."
"Abschiebung nach Afghanistan aus der Psychiatrie. Im Abschiebeflug nach Afghanistan, der Mitte Juli von Leipzig aus startete, saßen auch Personen, die in Psychiatrien untergebracht waren. Pro Asyl übt scharfe Kritik."
Zitat Ende.
Exkurs Ende I.
Exkurs II:
Wie also mit Menschen umgehen, die einerseits Asylrecht genießen und die gleichzeitig schwerstkriminell aufgefallen sind?
Dazu hatte ich am 15. März 2025 einen Aufsatz geschrieben mit dem Titel:
"Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?"
"Inklusion oder die Frage der Schuldunfähigkeit, der Krankheitseinsicht und der Unterziehung einer Behandlung von psychisch kranken Menschen: Wie sollte ein gutes, gerechtes und realistisches gesellschaftliches Miteinander aussehen und gestaltet sein?"
Link und Quellenangabe:
Wie wollen wir als Bürgerinnen und Bürger mit sog. "schuldunfähigen" Vergewaltigern und Mördern umgehen? Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?
"Was müsste staatlicherseits unternommen werden, um tragische Gewaltdelikte psychisch kranker Menschen einzuschränken?
Schizophrenie gilt auch heute noch immer als schwere psychische Erkrankung.
Von der sog. Krankheit "Schizophrenie" kann jeder Mensch betroffen sein: niemand ist davor gefeit, diese Krankheit nicht bekommen zu können.
"Ein Wahn ist grundsätzlich nichts anderes als eine felsenfeste Überzeugung, die ein Mensch auch dann nicht aufgibt, wenn alle anderen anderer Meinung sind. Auch Menschen mit starken politischen und religiösen Überzeugungen haben manchmal Überzeugungen, von denen sie nicht abzubringen sind. Im Unterschied dazu haben Menschen mit einer schizophrenen Erkrankung jedoch Überzeugungen, an denen sie auch festhalten, wenn es unbestreitbare Beweise gibt, dass sie gar nicht stimmen können, und leiden außerdem unter weiteren Symptomen der psychischen Erkrankung. Sie leben phasenweise in einer anderen Welt. Sie hören Stimmen oder sehen Dinge, die kein anderer hört oder sieht. Häufig erleben sie sich als verfolgt oder gesteuert und haben deshalb große Angst."
Link und Quellenangabe:
"Die Schizophrenie ist eine Form psychotischer Erkrankungen: Dazu zählen schwere psychische Störungen, bei denen sich die Wahrnehmung der Realität deutlich verändert. Charakteristische Merkmale einer Psychose sind Wahnvorstellungen, zum Beispiel überwacht zu werden, oder Halluzinationen. Manche Betroffene hören Stimmen, die ihnen Befehle erteilen. Auch formale Denkstörungen sind typisch. Darunter versteht man etwa plötzlich einschießende Gedanken, die mit der aktuellen Situation nichts zu tun haben und sich nicht unterdrücken lassen. Wie viele Menschen haben Schizophrenie? Rund 7 von 1000 Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Schizophrenie. Allerdings variiert diese Rate von Region zu Region und hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sind Männer etwa anderthalbmal so oft betroffen wie Frauen. Städter erkranken – im Vergleich zu Menschen, die auf dem Land leben – häufiger. Das gilt auch für Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status. Besonders gefährdet sind Migrantinnen und Migranten. Sie tragen verschiedenen Studien zufolge ein zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko. Möglicherweise spielen dabei belastende Erfahrungen im Kontext der Migration eine Rolle, zum Beispiel Diskriminierung oder fehlende soziale Unterstützung. Auch mit dem Geburtszeitpunkt scheint es einen Zusammenhang zu geben: Wer im späten Winter oder Frühling zur Welt kommt, ist etwas gefährdeter als Sommer- oder Herbstkinder. Der Grund dafür ist nicht bekannt. Ein möglicher Faktor ist jedoch der geringere Vitamin-D-Spiegel der werdenden Mütter in den sonnenarmen Monaten."
Link und Quellangabe:
Symptome der Schizophrenie gibt es wahrscheinlich seit Menschengedenken.
Gibt es aber heutzutage mehr Schizophrenie-erkrankte Menschen als in früheren Zeiten?
Dies kann ich derzeit nicht einschätzen. Ich fand keine verwertbare Information im Internet.
Auch in der Bibel (Evangelium nach Markus Kapitel 5) wird ein an Schizophrenie leidender Mensch beschrieben (Zitat aus Mk. 5):
"Als er aus dem Boot stieg, lief ihm sogleich von den Gräbern her ein Mensch entgegen, der von einem unreinen Geist besessen war. 3 Er hauste in den Grabstätten. Nicht einmal mit einer Kette konnte man ihn bändigen. 4 Schon oft hatte man ihn mit Fußfesseln und Ketten gebunden, aber er hatte die Ketten zerrissen und die Fußfesseln durchgescheuert; niemand konnte ihn bezwingen. 5 Bei Tag und Nacht schrie er unaufhörlich in den Grabstätten und auf den Bergen und schlug sich mit Steinen."
Zitat Ende.
Die Geschichte der Psychiatrie befasst sich mit der historischen Entwicklung des wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und medizinischen Umgangs mit geistig-seelischen Erkrankungen. Die Psychiatriegeschichte kann in drei große Epochen gegliedert werden. Vom Altertum[1] bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dominierte die Beschreibung und Behandlung des Wahnsinns. Psychiatriegeschichte im engeren Sinn beginnt mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert, als Bemühungen zur systematischen Versorgung der Kranken einsetzen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Psychiatrie zur akademischen Wissenschaft entwickelt.
Christian August Fürchtegott Hayner (1775–1837) und Ernst Gottlob Pienitz (1777–1853) konzipierten die Idee einer reinen Pflegeanstalt für als unheilbar geltende Irren. Der Narrenturm, errichtet 1784 in Wien, gilt als weltweit erste Psychiatrische Klinik.
Vgl. Wikipedia, Art. "Geschichte der Psychiatrie", Aufruf vom 15. März 2025.
Link und Quellenangabe:
"In die Zeit des Nationalsozialismus fällt das dunkelste Kapitel der deutschen Psychiatrie: Mindestens 250.000 psychisch Kranke und Behinderte fielen dem sogenannten Euthanasieprogramm zum Opfer. Psychiater waren maßgeblich an der Zwangssterilisierung von bis zu 400.000 vor allem psychisch kranker und geistig behinderter Menschen beteiligt."
Vgl. dazu auch die folgenden Links:
a) in der SZ vom 26. März 2014
b) Lebenshilfe:
c) NDR vom 29. Januar 2024:
d) PDF-Datei bei DGPPN:
Statistisch geht man davon aus, dass aktuell epidemiologisch weltweit 24 Millionen Menschen an Schizophrenie erkrankt sind. Davon leben ca. 800.000 in Deutschland.
Statistisch gesehen, sind 90% der an Schizophrenie erkrankten Menschen unproblematisch für den Rest der Bevölkerung in Bezug auf die Gefährlichkeit, die von diesen kranken Menschen ausgehen könnte.
Es muss allerdings auch gesagt werden, dass 10% statistisch gesehen gefährlich sind im Sinne einer Fremdgefährdung, d. h. Menschen, die an einer Schizophrenie leiden, stellen gesellschaftlich leider zu ca. 10% eine Gefahr für die anderen Menschen dar.
Das würde bedeuten, es gibt derzeit 80.000 Menschen in Deutschland, die an Schizophrenie erkrankt sind und die potentiell eine Gefahr für den Rest der Bevölkerung Deutschlands darstellen.
Seit den 1950-er Jahren gibt es Medikamente, die die Symptome der Schizophrenie unterdrücken, bekämpfen und therapieren sollen, damit ein Integration in die Gesellschaft möglich ist/wird.
Doch wie kann gewährleistet werden, dass Patienten, die an Schizophrenie leiden, auch tatsächlich ihre Medikamente regelmäßig lt. ärztlicher Verordnung sowie eigenständig und selbstverantwortlich einnehmen?
Wenn psychisch kranke Menschen in ihren floriden Symptomen (z. B. bei einem akuten paranoiden Wahn) straffällig werden, werden sich in aller Regel von einem psychiatrischen Gutachter für schuldunfähig eingestuft.
Das Strafrecht Deutschlands beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Schuldunfähigkeit in § 19 und § 20, und die verminderte Schuldfähigkeit in § 21 geregelt. Schuldunfähigkeit wird nur bei 0,3 % aller Straftäter angenommen, verminderte Schuldfähigkeit bei 2 bis 3 % der Straftäter.
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.
Wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht fehlt, aber erheblich vermindert ist, kann eine Strafmilderung nach § 21 StGB stattfinden (wird bei selbst verschuldetem Alkoholrausch aber häufig nicht gewährt[2]).
Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:
- Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen verstanden.
- Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten Erscheinungen, die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren. Hierzu zählen Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit, die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt begangen wird (zum Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein Versuch, derartige Zustände im Fachgebiet der Psychiatrie psychopathologisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille. Diese Richtwerte werden aber im Einzelfall an Konstitution und Trinkverhalten des mutmaßlichen Täters angepasst.
- Als Intelligenzminderung (bis 2020 als Schwachsinn bezeichnet) werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne nachweisbare Ursache bezeichnet. Intelligenzschwächen, die im Zuge einer Demenz entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium zugeordnet. Für die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter anderem auf den Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird im Sinne der ICD zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 69), einer mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.
- Unter das Eingangskriterium einer schweren anderen seelischen Störung (bis 2020 als schwere andere seelische Abartigkeit häufig SASA abgekürzt, genannt) fallen eine ganze Reihe psychiatrischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.
Darf man dabei besonders Flüchtlinge unter die Lupe nehmen?
Wie hoch ist der Anteil an sog. "psychisch Kranken", die gewalttätig sind/werden in Form von Mord, Totschlag und/oder Vergewaltigung?
Sollte man psychisch kranke Flüchtlinge, die erneut straffällig geworden sind z. B. weil sie ihre Medikamente nicht ordnungsgemäß einnehmen, in ihr Herkunftsland abschieben?
Was hat die Politik hierzu bislang unternommen?
Das sind Fragen, die mich derzeit beschäftigen.
Jemanden als schuldunfähig einzustufen bei einem Gewaltdelikt in Zusammenhang mit einer schweren psychischen Erkrankung muss als hohes Privileg eingestuft werden. Ich halte dies nicht für selbstverständlich. Hier ist auch das Recht auf Sicherheit der anderen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Frage ist allerdings, wie es zu einem solchen psychiatrischen Gutachten kommt, dass eine schwere Gewalttat wie Mord oder Vergewaltigung als nicht schuldfähig eingestuft wird; und wenn ich dann zur Kenntnis nehmen muss, was die FAZ am 13. März 2025 veröffentlicht, dann komme ich schon ganz schön ins Stocken und ins Zweifeln:
"Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"
"Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg will zurück"
Zitat aus FAZ:
"Nach seiner Abschiebung nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr nach Deutschland. Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der Abschiebung eine Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die Ablehnung durch das Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt Einspruch ein, wie das Justizministerium mitteilte. Über diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.
"Nach seiner Abschiebung nach Afghanistan bemüht sich ein verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis um seine Rückkehr nach Deutschland. Der Anwalt des Mannes habe nur wenige Monate nach der Abschiebung eine Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Gegen die Ablehnung durch das Tübinger Regierungspräsidium legte der Anwalt Einspruch ein, wie das Justizministerium mitteilte. Über diesen Einspruch sei noch nicht entschieden worden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Der Sachstand ist unverändert.“ Zuvor hatten mehrere andere Medien berichtet. Der Mann hatte vor seiner Abschiebung in Illerkirchberg gelebt und im Jahr 2019 im dortigen Flüchtlingsheim mit drei weiteren Tätern ein damals 14 Jahre altes Mädchen in die Unterkunft gelockt und über mehrere Stunden vergewaltigt. Das Mädchen war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.
Nach Angaben des Justizministeriums war der afghanische Staatsbürger, den die Justiz als „rückfallgefährdeten Sexualstraftäter“ einstuft, im August 2024 in seine Heimat abgeschoben worden. Laut Justizministerium darf er für sechs Jahre nicht nach Deutschland einreisen. „Das bedeutet, dass dagegen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und der Betroffene ab dem Zeitpunkt der Abschiebung für sechs Jahre nicht mehr ins Bundesgebiet einreisen darf“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Nach früheren Angaben der Behörde erwartete die Freundin des Mannes damals in Deutschland ein Kind.
Die Vergewaltigung in Illerkirchberg hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis musste ihn die Gemeinde wieder aufnehmen. Sie forderte ebenso wie der Landkreis vehement die Abschiebung des Mannes. Dafür setzte sich auch das Justizministerium Baden-Württemberg ein. Der Bund hatte Abschiebungen nach Afghanistan aber wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021 ausgesetzt."
Zitat Ende.
Link und Quellenangabe:
Mit anderen Worten:
Weil die Sicherheitslage in Afghanistan problematisch ist, sind Abschiebungen dorthin seit 2021 ausgesetzt, weswegen solche Straftäter dann anscheinend hier in Deutschland bleiben dürfen.
Es ist aus meiner Sicht auf der einen nachvollziehbar, auf der anderen Seite aber gleichzeitig auch problematisch und tragisch für die tatsächlichen und potentiellen Opfer, wenn Straftäter von Gewaltdelikten psychisch kranker Menschen als schuldunfähig eingestuft werden.
In den folgenden Abschnitten führe ich einige Beispiele an, wo psychisch kranke Straftäter als schuldunfähig eingestuft wurden:
"2019 stößt ein Flüchtling aus Eritrea einen achtjährigen Jungen in Frankfurt vor den Zug. Die Mutter konnte sich in Sicherheit bringen, der Sohn wurde von dem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.
"Der Täter, ein in der Schweiz wohnhafter Flüchtling aus Eritrea, wurde festgenommen. Das Landgericht Frankfurt am Main bewertete die Tat als Mord und versuchten Mord, eine Strafe wurde jedoch nicht verhängt, da er wegen der psychischen Krankheit paranoide Schizophrenie schuldunfähig sei."
Link und Quellenangabe:
"Ein Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in Ludwigshafen-Oggersheim unvermittelt angegriffen und getötet. Am Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen hat er nun Revision eingelegt. "Der 27-Jährige hatte noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe "nur über seine Leiche" in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das bedeutet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter gefolgt, der den Prozess von Anfang an mitverfolgt hatte. Am Ende war er zu der Überzeugung gekommen, dass der 27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Zur Tatzeit sei er deshalb schuldunfähig gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, "auch wenn das für viele schmerzhaft ist", so die Richterin."
Link und Quellenangabe:
"Er überfiel nachts in Grünau eine 19-jährige Frau und nötigte sie zu sexuellen Handlungen, wurde kurz danach gefasst und wegen Vergewaltigung angeklagt. Doch inzwischen stellte sich heraus: Mohammad A. (22) kann wegen einer psychischen Erkrankung für seine brutale Tat nicht bestraft werden. Am Freitag entschied das Landgericht Leipzig nun, wie es stattdessen mit dem jungen Mann weitergeht. Rund neun Monate nach einem nächtlichen Übergriff an der Grünauer Allee im Leipzig, bei dem eine junge Frau (19) zu sexuellen Handlungen genötigt wurde, schickte das Landgericht Leipzig den Verantwortlichen am Freitag auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus: Wegen einer schizoaffektiven Störung gilt der 22-jährige Mohammad A. als schuldunfähig und muss daher nicht in den regulären Strafvollzug."
Link und Quellenangabe:
"Wiesloch (Baden-Württemberg) – Ärzte hatten Messer-Killer Ahmad N. (33) in der PZN-Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie zuletzt „Therapiefortschritte“ bescheinigt – doch bei einem von Pflegekräften begleiteten Freigang auf dem Klinik-Gelände flüchtete der verurteilte und schizophrene Gewalttäter, erstach Zufalls-Opfer Lisa S. (30) in einem Geschäft."
Link und Quellenangabe:
"Tödliche Messerattacke: 25-Jähriger wird eingewiesen. Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstagabend der Prozess wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen 21-jährigen Vorarlberger zu Ende gegangen. Der beschuldigte 25-jährige Afghane wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die Geschworenen kamen nach knapp dreistündiger Beratung zur einstimmigen Auffassung, dass der 25-Jährige vor einem Jahr das Opfer mit einem Stich in den Hals getötet hat. Zugleich erklärten sie den Afghanen aufgrund seiner Geisteserkrankung für zurechnungsunfähig. Das Gericht ordnete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an."
Link und Quellenangabe:
"Bei der Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn am Abend des 18. August 2020 befuhr ein Iraker mit einem Pkw die Bundesautobahn 100 und verursachte dabei mutwillig mehrere Kollisionen. Der Tatverdächtige verursachte mit seinem Pkw Kollisionen mit zwei Motorrädern, einem Motorroller und einem Pkw.[1][2][3][4][5] Wegen der Verkeilung mit einem Motorrad endete die Fahrt in der Autobahnausfahrt Alboinstraße im Ortsteil Tempelhof, woraufhin der Fahrer einen Gebetsteppich ausrollte. Beim Eintreffen der Polizei drohte er, Gegenstände in einer Metallkiste zur Explosion zu bringen. Deren Inhalt waren Werkzeuge. Sechs Personen wurden durch die Kollisionen verletzt, drei davon schwer.[6][7] Nach Polizeiangaben handelt es sich bei dem Fahrer um den 30-jährigen irakischen Staatsbürger Sarmad al-Z.,[8] der wegen Delikten wie Körperverletzung polizeibekannt war, jedoch nicht im Staatsschutz-relevanten Bereich.[9] Al-Z. wurde 1990 in Bagdad geboren.[10] Er wohnte 2015 in einem Asylbewerberheim im südfinnischen Vantaa und wanderte Anfang 2016 nach Deutschland ein. In Deutschland erhielt er kein Asyl und wurde bis Dezember 2020 geduldet.[11] Bis Oktober 2019 wohnte er in einem Flüchtlingsheim in Treptow-Köpenick. Dort hatte er Kontakte zu einem radikalislamistischen Gefährder.[10] Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mindestens drei Fällen. Auch wird ermittelt, inwiefern er die Behörden bei der Einreise nach Deutschland über seine Identität getäuscht hat.[12] Es bestand aufgrund von Äußerungen nach der Tat sowie auf der Facebook-Seite des Täters der Verdacht einer islamistischen Motivation.[10][13] „Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es ein islamistisch motivierter Anschlag gewesen“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Der für Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnte die Übernahme des Falles jedoch ab, weil Verbindungen des Mannes zu einer terroristischen Vereinigung nicht nachgewiesen werden konnten.[13] Ein Haftrichter entschied am 19. August 2020 die vorläufige Unterbringung im Maßregelvollzug des Haftkrankenhauses, wo er psychiatrisch behandelt wird.[10][14][15] Eine Polizeiärztin ging bei einer ersten Untersuchung nicht von einer Schuldunfähigkeit aus, der Täter habe „klar“ gewirkt. Bei einer weiteren ärztlichen Begutachtung seien psychische Auffälligkeiten festgestellt worden, trotz derer aber laut der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gezieltes Verhalten möglich sei.[9]"
Link und Quellenangabe:
"Im Prozess zur Würzburger Messerattacke ist das Urteil gefallen: Der 32-jährige Somalier gilt als schuldunfähig. Das Landgericht Würzburg hat eine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet. Nach 15 Verhandlungstagen ist jetzt das Urteil im Prozess zur Messerattacke in Würzburg gefallen: Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-jährige Somalier allein für das Blutbad in der Würzburger Innenstadt verantwortlich ist. Mit einem Messer hatte er am 25. Juni 2021 wahllos Menschen angegriffen. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt. Wegen einer psychischen Erkrankung gilt der Mann allerdings als schuldunfähig."
Link und Quellenangabe:
"In einem Supermarkt in Wangen im Allgäu hat im April ein Mann (sc. ein Syrer) mit einem Messer auf eine Vierjährige eingestochen. Das Gericht ordnete nun an: Der Angreifer muss dauerhaft in eine Psychiatrie. Mehr als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg) steht nun fest: Der Angreifer bleibt auf Dauer im Maßregelvollzug einer psychiatrischen Einrichtung. Der Richter am Landgericht Ravensburg bewertete die Tat als versuchten Mord mit schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher schuldunfähig ist."
Link und Quellenangabe:
Das Problem an dieser Stelle ist:
a) Können solche Straftaten psychisch kranker Menschen im Voraus verhindert werden?
b) Wenn solche Straftäter nun bekannt sind, wie soll mit ihnen verfahren werden?
- Wenn es sich um Flüchtlinge handelt?
- Wenn es sich um deutsche Staatsbürger handelt?
Darf bzw. soll hierbei ein Unterschied gemacht werden?
Heißt:
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen Bürgerinnen und Bürger besteht?
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge abschieden, da die Gefahr der Rückfälligkeit und insofern ein hohes Risikopotential für die anderen Bürgerinnen und Bürger besteht?
Sollte man diese psychisch kranken Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler lebenslang in einer forensischen Klinik (sc. Psychiatrie-Gefängnis) verwahren?
c) Wie soll / kann man gewährleisten, dass jene psychisch kranken Straftäter auch tatsächlich ihre Medikamente einnehmen, damit von dieser Seite her es einigermaßen eingeschränkt werden kann, dass diese Menschen nicht erneut in einem paranoiden Wahn erneut eine Gewalttat begehen?
Vgl. dazu auch meine Blogartikel:
"Das seit 2015 verstärkt importierte Problem: Traumatisierte Flüchtlinge verüben Messerattacken"
Link:
"Angela Merkel hat uns die Messerstecher aus Syrien, Afghanistan und anderen fremden Zivilisationen ins Land geholt - Damit muss nun Schluss sein!"
Link:
So äußerte sich einmal zurecht der bayerische CSU-Politiker, Franz Josef Strauß, wie möglicherweise "schaurige Rituale" in der Politik ablaufen:
Es passiert ein schreckliches Verbrechen! Erster Akt.
Zweiter Akt: Bestürzung. Empörung!
Dritter Akt: Ruf nach harten Maßnahmen!
Vierter Akt: Warnung vor der Überreaktion!
Fünfter Akt: Gar nichts!
Sechster Akt: Übergang zur Tagesordnung!
Es ändert sich wahrscheinlich erst dann etwas, wenn einer jener "Schuldunfähigen" irgendwann einmal einem Angehörigen eines hochrangigen Politikers oder einer hochrangigen Politikerin etwas antun wird.
Erst dann werden diese links-grün-sozialistischen Politiker den Sachverhalt, den Schmerz und die Trauer jener Menschen (z. B. Frauen, die von jenen "Schuldunfähigen vergewaltigt wurden, oder die Angehörigen von Menschen, die öffentlich von jenen "Schuldunfähigen" auf offener Straße mit einem Messer nieder gestochen wurden etc.) verstehen.
Bis dahin ist es wirklich so, wie es seinerzeit Franz Josef Strauß formulierte, nämlich dass seitens der Politik nichts unternommen wird.
Was könnte aber tatsächlich unternommen werden?
Nicht umsonst fordern die Innenminister von Bayern und Thüringen Maßnahmen:
"Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will nach der Messerattacke in Aschaffenburg die Maßstäbe zur Unterbringung von psychisch Kranken auf den Prüfstand stellen."
"Thüringens Innenminister Georg Maier fordert, psychisch auffällige Zugewanderte stärker in den Blick zu nehmen. Er plädiert für verpflichtende Meldewege und Fallbesprechungen."
Es sind also in dieses ganze Konglomerat auch die Psychiater*innen involviert.
Wenn man dem ganzen Problem Herr werden will, muss sichergestellt sein, dass jeder Psychose-Patient eigenverantwortlich oder per Überprüfung seine Medikation einnimmt.
Aber selbst dann ist noch keine 100-prozentige Garantie gegeben, dass nichts (!) passieren kann.
Das ist leider so!
Ende Exkurs II.
Nun las ich heute Morgen in einem Artikel der FAZ mit der Überschrift "„Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt“ vom 03. August 2025 (Autorin ist: Karin Truscheit) erneut die These von Prof. Dr. med. Frank Urbaniok (Zitat):
„Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt. Eine Auswertung des forensischen Psychiaters Frank Urbaniok kommt zu dem Schluss: Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern begehen häufiger Straftaten.“
Zitat Ende.
Leider ist dieser Artikel einer Pay-Wall unterworfen. Ich habe einmal ein einmonatiges Abonnement abgeschlossen, so dass ich diesen FAZ-Artikel komplett lesen kann.
Prof. Urbaniok sagt zunächst, dass Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern stark überrepräsentiert seien. Hierzu zählen Länder wie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Marokko oder auch Syrien. Was das genau bedeutet und wie er zu dieser Einschätzung kommt, wird von ihm erläutert. Er wird in der FAZ zitiert mit: "Man berechnet zunächst die Kriminalitätsquote von Ausländern in Relation zu ihrem Bevölkerungsanteil, als Grundlage nimmt man 100.000 Personen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS, wird das als Tatverdächtigenbelastungszahl bezeichnet." (Zitat Ende.).
Weiterhin stellt die Autorin des FAZ-Artikels die Frage:
"Sie listen Herkunftsstaaten auf, die bei Delikten wie Raub, Körperverletzung oder Sexualstraftaten im Verhältnis zu deutschen Tatverdächtigen extrem überrepräsentiert sind. Welche Länder sind das?"
Urbaniok antwortet:
"Länder aus Osteuropa sowie arabische und afrikanische Staaten. Afghanische Tatverdächtige sind zum Beispiel um 974 Prozent überrepräsentiert bei Sexualdelikten und um 723 Prozent bei der gefährlichen Körperverletzung. Syrer bei der gefährlichen Körperverletzung um 667 Prozent und um 517 Prozent bei den Sexualdelikten. Algerier stehen bei den gefährlichen Körperverletzungen an erster Stelle: Sie sind mit 3443 Prozent überrepräsentiert."
Diese journalistischen Angaben werden bestätigt - zumindest auf journalistischer Ebene - durch folgenden Link:
Karin Truscheit fragt weiter:
"Das klingt kompliziert. Was heißt es genau?"
"Das klingt kompliziert. Was heißt es genau?"
Urbaniok antwortet:
"Nehmen wir an, Tatverdächtige aus einem bestimmten Land weisen bei Sexualstraftaten ein Plus von 150 Prozent auf. Diese Tatverdächtigen treten dann mehr als doppelt so häufig in Erscheinung als deutsche."
Und nun kommt es zur Deutung bzw. zur Erklärung. Karin Truscheit fragt:
"Womit erklären Sie diese hohe Überrepräsentation bei bestimmten Delikten?"
"Womit erklären Sie diese hohe Überrepräsentation bei bestimmten Delikten?"
Urbaniok antwortet:
"Zurückzuführen ist das auf kulturspezifische Prägungen in bestimmten Ländern. Bei bestimmten Gruppen, also Personen aus diesen Ländern, liegt eine höhere Gewaltbereitschaft im Vergleich zu anderen vor. Und diese Gewaltbereitschaft ist kulturell geprägt. Das heißt: Der Einsatz von Gewalt ist in diesen Ländern viel stärker als in anderen Ländern gesellschaftlich legitimiert, um Ziele durchzusetzen. Gewalt wird dort oft mit Männlichkeit und mit Stärke gleichgesetzt. In der Forschung nennt man das „gewaltaffine Männlichkeitsvorstellungen“. Diese Prägungen kann man auch oft noch bei der zweiten oder dritten Generation feststellen, also bei Personen mit Migrationshintergrund.
Truscheit: "Was gehört Ihrer Ansicht nach noch zu diesen Prägungen?"
Urbaniok: "Es können Rollenbilder sein: Frauen werden als untergeordnet angesehen – was dazu beiträgt, auch Gewalt gegen sie anzuwenden. Dazu kommt, dass westliche Werte und der Rechtsstaat abgelehnt werden. Auch extremistische religiöse Vorstellungen können eine Rolle spielen."
Zusammenfassend sagt Prof. Dr. med. Frank Urbaniok demnach:
Als Begründungen für die kulturell bedingte erhöhte Gewaltbereitschaft kommen in Frage:
Als Begründungen für die kulturell bedingte erhöhte Gewaltbereitschaft kommen in Frage:
1.) Männer aus diesen o. g. Ländern haben eine gewaltaffine Männlichkeitsvorstellung.
2.) Männer aus diesen o. g. Ländern betrachten Frauen als untergeordnet, so dass die Schwelle sinkt, Gewalt gegen sie anzuwenden.
3.) Westliche Werte und der Rechtsstaat werden abgelehnt.
4.) Auch extremistische, religiöse Werte können eine Rolle spielen.
Einen Link zu einer statistischen Darstellung über die Anzahl der ausländischen Straftatverdächtigen in Deutschland nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2024 zeigt, dass Menschen aus Syrien an erster Stelle stehen - gefolgt von Menschen aus der Türkei, Rumänien, Ukraine, Afghanistan.
Link und Quellenangabe:
Eine weitere Statistik "Anteil der ausländischen gerichtlich Verurteilten in Deutschland von 2013 bis 2023" zeigt, wie sich der Anteil der ausländisch Verurteilten im Verlauf der Jahre 2013 bis 2023 entwickelt hat. Er hat sich kontinuierlich in einem signifikanten Ausmaß erhöht.
2013 noch bei 24,5 % betrug der Anteil der ausländischen gerichtlich Verurteilten in Deutschland bereits 38,9 Prozent.
Link und Quellenangabe:
Zitat zu dieser Statistik:
"Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen gerichtlich Verurteilten in Deutschland 38,9 Prozent. Damit erreichte der Ausländeranteil bei den Verurteilten einen erneuten Höchststand, nachdem er schon in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen war. Bei der Interpretation sollten der steigende Ausländeranteil in Deutschland, soziodemografische Unterschiede zwischen deutscher und nicht-deutscher Bevölkerung sowie der Eingang nicht in Deutschland wohnhafter Personen berücksichtigt werden.
Was sind Verurteilte?
Verurteilte sind laut Quelle Straffällige, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest und / oder Geldstrafe verhängt worden ist oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe und / oder Maßnahmen geahndet wurde. Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln; sie können nebeneinander angeordnet werden."
Zitat Ende.
Natürlich hat dieser Anstieg der Ausländerkriminalität mit der Asyl- und Migrationspolitik zu tun.
Deswegen ist das Buch von Prof. Dr. Frank Urbaniok und sein Konzept für eine Asyl- und Migrationspolitik in der Tat aktueller als jemals zuvor.
Zu einer anderen Einschätzung gelangt der "Mediendienst Integration". Auf die Frage "Führt Migration zu mehr Kriminalität?" antwortet die Seite: "Migration nach Deutschland hat die Kriminalität in den letzten 20 Jahren nicht erhöht: Die Zahl der Straftaten ging in der Tendenz zurück, gleichzeitig lebten immer mehr Ausländer*innen in Deutschland – die Zahl der Ausländer stieg seit 2005 um über 70 Prozent."
Dazu fragte ich gerade die KI (Chat GPT):
"Ist die Kriminalität unter Ausländern und Flüchtlingen in den letzten zehn Jahren angestiegen?"
Die KI antwortete:
"Überblick: Kriminalität unter Ausländern und Geflüchteten (2014–2024)
Entwicklung über die letzten zehn Jahre
- Bis circa 2019/2020 ging die absolute Zahl der Straftaten (ohne ausländerrechtliche Delikte) zurück: von rund 6,3 Mio. (2005) auf etwa 5,3 Mio. Fälle (2019). Auch Gewalttaten sanken in diesem Zeitraum um etwa 15 %.
- In den letzten Jahren, vor allem ab 2022/2023, stiegen insgesamt die Kriminalitätszahlen wieder leicht an – allerdings immer noch unterhalb der Werte der frühen 2000er Jahre.
Tatverdächtige mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
- Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger (ohne ausländerrechtliche Verstöße) stieg von etwa 19 % (2009) kontinuierlich auf 34,4 % (2023) und lag 2024 bei 35,4 %.
- Der Anteil entspricht bzw. übersteigt den Bevölkerungsanteil von Ausländern (ca. 16–22 %).
- Bei den „Zuwanderern“ (Asylbewerber, Schutzberechtigte, u. Ä.) lag der Anteil im Zeitraum 2018–2022 zwischen 7,1 % und 8,8 % der Tatverdächtigen.
Studienlage: Zusammenhang mit Migration?
- Eine ausführliche Analyse des ifo‑Instituts (2018–2023) zeigt: In Landkreisen mit zunehmendem Ausländeranteil stieg die Kriminalitätsrate nicht – auch nicht bei Schutzsuchenden. Der Zusammenhang erklärt sich demnach durch Alter, Geschlecht und Wohnort, nicht durch Herkunft reuters.com+4tagesschau.de+4spektrum.de+4.
- Eine Studie des ZEW Mannheim (2015–2016) zeigt nur geringfügig verzögert leichte Anstiege in manchen Gebieten, aber insgesamt keinen signifikanten Impuls durch Flüchtlingszuzug zew.de.
- Der Mediendienst Integration betont: Trotz stärkerer Präsenz von Zuwanderern in den Zahlen gibt es langfristig keinen nachweisbaren Verbindung zwischen Migration und Kriminalitätssteigerung.
Es ging Herrn Prof. Dr. Frank Urbaniok scheinbar auch nicht darum zu sagen, dass die Kriminalität unter Ausländern und Geflüchteten gestiegen sei, sondern seine Forschungsergebnisse bezogen sich darauf festgestellt zu haben, dass Ausländer aus bestimmten Herkunftsländern häufiger Straftaten begehen. Dabei fielen Prof. Dr. med. Urbaniok vor allem Menschen aus Algerien auf.
Nicht ohne Grund erwähnt Prof. Dr. Frank Urbaniok demnach die von ihm selbst sog. "Hardcore-Kriterien" im Zusammenhang mit den von ihm geforderten Prinzipien des Förderns und Forderns in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.
Fazit:
Rein quantitativ mag es zutreffend sein, dass die Ausländerkriminalität nicht signifikant angestiegen ist.
Aber wir stellen scheinbar in Anlehnung an Prof. Dr. Frank Urbaniok eine andere Qualität unter geflüchteten Menschen fest, die durch o. g. Gründe erklärt werden können.
So heißt es abschließend in dem FAZ-Artikel als Antwort auf die Frage von Karin Truscheit:
"Was schreiben Ihnen die Leute?"
"Was schreiben Ihnen die Leute?"
"Sie stellen vieles infrage: Warum müssen Krankenhäuser Sicherheitsdienste einstellen? Warum gibt es an den Schulen so viele Probleme? Im öffentlichen Nahverkehr und in Schwimmbädern? Ich denke, wenn man die Probleme noch nicht einmal klar benennen darf, dann haben radikale Kräfte es leicht. Wenn wir nicht darauf vertrauen, dass die meisten Menschen mit Fakten umgehen können, verspielen wir das wichtigste Kapital, das uns als Demokratie von autoritären Staaten unterscheidet. Deshalb muss man sich in der Mitte der Gesellschaft mit den Fakten auseinandersetzen, so unangenehm sie auch sind. Das Thema ist eine Schicksalsfrage. Sie ist entscheidend für die politischen Entwicklungen, vor allem in Deutschland."
Interessant ist sicherlich auch das folgende Ergebnis seiner Forschungsarbeit:
"Gibt es auch Herkunftsstaaten, deren Kriminalitätsquote geringer ist als die der Deutschen?", so fragt Karin Truscheit.
"Gibt es auch Herkunftsstaaten, deren Kriminalitätsquote geringer ist als die der Deutschen?", so fragt Karin Truscheit.
Urbaniok antwortet:
"Ja, das sind vor allem Länder aus Ost- und Südostasien, zum Beispiel auch Indien. Ebenso muslimisch geprägte Länder wie Malaysia und Indonesien."
"Ja, das sind vor allem Länder aus Ost- und Südostasien, zum Beispiel auch Indien. Ebenso muslimisch geprägte Länder wie Malaysia und Indonesien."
Rainer Langlitz
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