Die AfD, das BfV und das Urteil des VG Köln vom 26. Februar 2026
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Freitag, 27. Februar 2026 · 7:15
Im Moment bin ich zufrieden in Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026. Ich schließe mich dem Kommentar von Iris Seyram (siehe unten) an, wenn sie betont (Zitat):
"Wenn aber eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht gut."
So hat das Verwaltungsgericht Köln mit seinem Urteil vom 26. Februar 2026 vorerst die Hochstufung der AfD zur gesichert extremistischen Bestrebung gestoppt.
In einer Pressemitteilung heißt es auf der Webseite des VG Köln (Zitat):
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen."
Link und Quellenangabe:
In einem Beitrag von LTO lesen wir (Zitat):
"Das VG Köln stoppt vorerst die Hochstufung der AfD zur gesichert extremistischen Bestrebung. Zwar sieht das Gericht verfassungsfeindliche Tendenzen im Wahlprogramm, doch diese prägen laut Beschluss bis jetzt nicht die Gesamtpartei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht (VG) Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das VG Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben (Beschl. v. 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25).
Ausgangspunkt war eine öffentliche Mitteilung des BfV vom 2. Mai 2025. Gestützt auf ein internes Folgegutachten erklärte die Behörde, die AfD werde vom "Verdachtsfall" zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft. Zur Begründung hieß es, ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis präge die Partei und führe zu einer kontinuierlichen Agitation gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen; dies verletze deren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)).
Die AfD reagierte prompt: Klage und Eilantrag folgten am 5. Mai 2025 durch den Anwalt der AfD Christian Conrad (Höcker Rechtsanwälte). Das BfV sagte daraufhin zu, die Partei bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin nur als Verdachtsfall zu behandeln und die Hochstufung nicht öffentlich zu machen (sog. Stillhaltezusage). Im Eilverfahren wälzten Gericht und Beteiligte schließlich umfangreiches Material – die elektronische Akte umfasst inzwischen rund 7.000 Seiten, die beigezogenen BfV-Daten rund 1,5 Terabyte."
Zitat Ende.
Link und Quellenangabe:
Die Tagesthemen berichten am 26. Februar 2026 um 22:15 Uhr über dieses Urteil des VG Köln:
Link und Quellenangabe:
Link und Quellenangabe:
"Willkommen zu unseren Tagesthemen. Schönen guten Abend. Eine private Meinung dazu, was für eine Partei die AfD ist und wofür sie steht, die kann sich jeder bilden, wie er möchte. Eine Behörde allerdings, die muss gut begründen, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Das gilt natürlich auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Im vergangenen Jahr hatten die Verfassungsschützer die gesamte AfD von Verdachtsfall auf gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das kurz vor dem Regierungswechsel bekannt gegeben. Heute hat das zuständige Verwaltungsgericht in Köln dann im vorläufigen Eilverfahren entschieden, es liege keine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass die Partei in ihrer Gesamtheit eine verfassungsfeindliche Grundtendenz habe. Deshalb dürfe die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und bezeichnet werden, zumindest nicht bis zur Entscheidung in der Hauptsache dazu. Über diesen Beschluss und die Reaktionen Kolja Schwartz:
„Auf mehr als 1000 Seiten hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Belege gesammelt. Belege dafür, dass die AfD eine gesichert extremistische Bestrebung sei, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfe. Es sind Beispiele wie diese:
„Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur eine Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben.“ [Hannes Gnauck, AfD Fraktion].
Und:
„schiebe ab millionenfach“, heißt es in einem Computerspiel der inzwischen aufgelösten AfD Jugendorganisation.
„Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse…“ (Dr. Alice Weidel).
Doch diese Belege reichen nicht, um die AfD insgesamt als gesichert extremistische Partei zu führen. Das Verwaltungsgericht Köln hat heute in einem vorläufigen Beschluss entschieden. Der Verfassungsschutz darf die Partei erstmal nicht mehr so bezeichnen.
„Voraussetzung für die Einstufung einer Partei als gesichert extremistische Bestrebung ist die hinreichende Gewissheit, dass sie in ihrer Grundtendenz, also in ihrer Grundausrichtung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt; und das lässt sich gegenwärtig für die AfD nicht feststellen.“ [Michael Ott, Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln].
Zwar gäbe es auch im Bundeswahlprogramm einige Forderungen, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar sein. Diese würden aber noch nicht reichen, um von einer gesichert verfassungsfeindlichen Grundtendenz der Gesamtpartei zu sprechen.
Tino Chrupalla (Bundessprecher der AfD):
„Damit zeigt sich eindeutig, dass unser Rechtsweg und auch unsere Rechtsauffassung richtig war, dass das Gericht diesem auch gefolgt ist und dass man eine Opposition auch auf diesem Wege nicht ausschalten kann.“
Zehn Monate hat das Gericht für das Eilverfahren gebraucht, besonders intensiv geprüft. Doch gegen die Entscheidung ist noch die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. Und das eigentliche Verfahren schließt sich auch noch an. Darauf weist auch der zuständige Innenminister (Alexander Dobrindt, CSU) hin:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Allrechtsverfahren nehmen wir zur Kenntnis. Es gilt das Hauptsache-Verfahren abzuwarten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und dem Hauptsache-Verfahren auch weiter vortragen.“
Die Bundes-AfD wird nun weiter als extremistischer Verdachtsfall geführt.
Auch neue Erkenntnisse kann das Bundesamt für Verfassungsschutz dann noch einbringen und das bisherige Gutachten anfüttern und aktualisieren.
[Ende des Berichts von Kolja Schwartz].
Und zur heutigen Entscheidung im Eilverfahren zur Einstufung der AfD jetzt die Meinung unserer Hauptstadtkorrespondentin Iris Seyram vom Rundfunk Berlin-Brandenburg:
Iris Seyram: „Juristisch ändert die heutige Entscheidung vielleicht noch nicht so viel. Der Verfassungsschutz hatte ohnehin schon zu Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung erklärt, dass er die Hochstufung zunächst aussetzen werde. Aber die Begründung der Kölner, die hat es in sich. Das Gericht hat nämlich mehr oder weniger klar gemacht, dass das tausend-Seiten-lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann. Grundlage, Sie erinnern sich vielleicht, ist genau das Gutachten, das die damalige Noch-Ministerin der SPD Nancy Faeser quasi auf ihrem Weg nach draußen ihrem Nachfolger vor die Tür gelegt hat. Bekannt wurde es rein zufällig an einem ihrer letzten Amtstage. Das Gutachten verantwortet der heutige Präsident des Verfassungsschutzes Sinan Selen. Kritik daran gab es früh. Man wollte mehr Material sammeln. Bitte stellen Sie sich hier kurz das Zirpen einer Grille in einer lauen Sommernacht vor. Genauso viel war von Ergebnissen zu hören. Man fragt sich, ob es vielleicht doch nicht mehr gibt. Ich werde an dieser Stelle nicht die Politik der AfD bewerten. Das müssen Sie als Wähler tun. Wenn aber eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht gut.“
Ging es also bei dem 1000-seitigen Papier des BfV eher darum, "einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen"?
Mit dem Urteil des VG Köln dürfte m. E. auch ein AfD-Verbotsverfahren ad acta zu legen sein. In einem Interview bei WELT vom 05. September 2025 hatte der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler das Bestreben eines möglichen AfD-Verbotsverfahren als "abgrundtiefe antidemokratische Haltung" bezeichnet.
Volker Boehme-Nessler betont in diesem o. g. Interview darüber hinaus seine Zweifel, ob die sozialistische Idee ("Sozialismus") mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die entscheidenden Punkte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nach Boehme-Nessler:
1.) Menschenwürde
2.) Demokratie
3.) Grundrechte
4.) Rechtsstaat(lichkeit)
Link und Quellenangabe zum Interview mit Prof. Volker Boehme-Nessler:
https://www.youtube.com/watch?v=OENtJUD2eX4
Mit dem Urteil des VG Köln dürfte m. E. auch ein AfD-Verbotsverfahren ad acta zu legen sein. In einem Interview bei WELT vom 05. September 2025 hatte der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Nessler das Bestreben eines möglichen AfD-Verbotsverfahren als "abgrundtiefe antidemokratische Haltung" bezeichnet.
Volker Boehme-Nessler betont in diesem o. g. Interview darüber hinaus seine Zweifel, ob die sozialistische Idee ("Sozialismus") mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die entscheidenden Punkte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nach Boehme-Nessler:
1.) Menschenwürde
2.) Demokratie
3.) Grundrechte
4.) Rechtsstaat(lichkeit)
Link und Quellenangabe zum Interview mit Prof. Volker Boehme-Nessler:
https://www.youtube.com/watch?v=OENtJUD2eX4
Rainer Langlitz
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