Der Machthunger des Christentums

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Der Machthunger des Christentums

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Montag 07 Sep 2020

Der Machthunger des Christentums

- Muss man sich schämen, Christ zu sein? -


Dass der Vatikan politisch gesehen eher rechts der Mitte einzuordnen ist, muss nicht besonders erörtert werden.

 
Verwundert es Sie, liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle, dass ich in Bezug auf den Vatikan von einer politischen Einstellung spreche? Wenn Sie mit „ja“ an dieser Stelle geantwortet haben, dann sehen Sie womöglich die Kirche durch eine „rosarote Brille“. Das „nein“ als Antwort auf diese Frage ist selbstverständlich.

 
Womit fingen die perfiden Machenschaften des Vatikan an?

 
Werfen wir einen Blick in die Kirchengeschichte!

1.) Konstantin der Große und Karl der Große
2.) die Pippinische Schenkung
3.) Investiturstreit und Kreuzzug
4.) cuius regio eius religio und der Westfälische Friede von 1648
5.) die Christianisierung Südamerikas im Zuge des Kolonialismus
6.) das Reichskonkordat der Kirche mit dem Diktator und Massenmörder Adolf Hitler
7.) das Konkordat mit dem spanischen Diktator Francisco Franco (1892 – 1975) und der Kinderraub
8.) die Masse an Gold und Geld



Zu den Punkten 1 bis 8 im Einzelnen:


Konstantin der Große und Karl der Große:

1.) „in hoc signo vinces“, so soll Konstantin der Große gehört haben. Übersetzt heißt dies: „In diesem Zeichen wirst du siegen!“ – gemeint ist das Kreuzzeichen. Angeblich soll Konstantin der Große ein Ruf von höherer Ebene wahrgenommen haben innerhalb der Schlacht bei der Milvischen Brücke gegen seinen Rivalen Maxentius im Jahre 312 n. Chr. Der Bischof und Kirchenschriftsteller Eusebius von Caesarea ist Verfasser einer Biographie Kaiser Konstantins (Vita Constantini). In dieser berichtet er von dieser Schlacht im Jahr 312 (Vita Constantini I 28–30). Konstantin und sein Heer hätten zu Mittag ein Kreuz aus Licht über der Sonne mit den Worten „Ἐν τούτῳ νίκα“ (En toutō nika) gesehen. Dieses Zeichen sei Konstantin lange nicht verständlich gewesen, weshalb ihm in der Nacht vor der Schlacht Jesus Christus mit dem gesehenen Zeichen im Traum erschienen sei, ihm erklärte, dass er das Zeichen gegen seine Feinde einsetzen solle, und seine Verwendung als Schutz- und Siegeszeichen angewiesen habe. Eusebius berichtet weiter, dass Konstantin daraufhin befohlen habe, das Labarum als Feldzeichen zu verwenden (vergleiche Christusmonogramm)."

 

 
Zitat aus Wikipedia, Art. Konstantin der Große, Aufruf vom 07.09.2020:

 
"Folgenreich war seine Regierungszeit vor allem aufgrund der von ihm eingeleiteten konstantinischen Wende, mit der der Aufstieg des Christentums zur wichtigsten Religion im Imperium Romanum begann. Seit 313 garantierte die Mailänder Vereinbarung im ganzen Reich die Religionsfreiheit, womit sie auch das noch einige Jahre zuvor verfolgte Christentum erlaubte. In der Folgezeit privilegierte Konstantin das Christentum. 325 berief er das Erste Konzil von Nicäa ein, um innerchristliche Streitigkeiten (arianischer Streit) beizulegen. Im Inneren trieb Konstantin mehrere Reformen voran, die das Reich während der weiteren Spätantike prägten."
 
Mit Konstantin dem Großen gewann das Christentum großen politischen Einfluss auf die Weltgeschichte. Unter seiner Herrschaft wurde das Christentum zur Staatsreligion: Christen wurden privilegiert. Das Christentum erlebte damit nach der Epoche der Christenverfolgung einen enormen Wandel zugunsten von mehr politischem Einfluss auf der Weltbühne.

 
Unter Karl dem Großen wurde die Zwangstaufe angewandt als Machtmittel der Christianisierung (Missionierung durch die Christen).
 
 
 
Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, wie sehr die christliche Kirche mit der weltlichen Macht kollaboriert bzw. um die Macht ringt. Dass es dabei mit dem Ziel des Machtausbaus der Kirche zur Zusammenarbeit mit Kaisern, Königen, Fürsten und Diktatoren gekommen ist im Laufe der Kirchengeschichte, steht außer Frage.

Was finden wir vor?

 

 
Der Kirchenstaat (lateinisch: Dicio Pontificia oder Status Pontificius, italienisch: Stato della Chiesa oder Stato Pontificio) war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinsche Schenkung (auch Pippinische Schenkung) aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstand und nach wechselvoller Geschichte letztlich bis zum 6. Oktober 1870 bestand, als nach einer Volksabstimmung der Anschluss des Kirchenstaats an das Königreich Italien proklamiert wurde (vgl. Risorgimento).

 
Seit den Lateranverträgen von 1929, in denen die staatliche Souveränität des Vatikans als weltlicher Sitz des Papstes durch die italienische Regierung anerkannt wurde, gilt die Vatikanstadt in Rom als verbliebener Nachfolgestaat des Kirchenstaats.“
 
(zitiert aus Wikipedia, Art. Kirchenstaat, Aufruf vom 07.09.2020.)


 

 
3.1) Investiturstreit:

 
Unter dem noch nicht 6-jährigen Kaiser Heinrich IV. (1056 – 1106) als Nachfolger von Kaiser Heinrich III., der im Alter von 39 Jahren unerwartet gestorben war, wurde das deutsche Königtum stark geschwächt. Das Papsttum nutzte diese Schwäche aus, um seine Macht auszubauen. Die Kirche versuchte, sich vom Einfluss des deutschen Königtums freizumachen und die Papstwahl gegen jede weltliche Einwirkung zu sichern. Schon bei der ersten Papstwahl nach dem Tod Heinrichs III. wurde die Feindseligkeit des Papsttums gegen das deutsche Königtum deutlich. Diese Feindseligkeit des Papsttums wird durch zwei Fakten deutlich. 1057 wählte die Kirche Friedrich von Lothringen zum Papst (Stephanus IX.). Friedrich war der Bruder von Gottfried von Lothringen. Gottfried war der ärgste Feind des deutschen Königtums. Daran wird die Rivalität zwischen Papsttum und Königtum deutlich. Bei dieser Papstwahl wurde das Recht des Königs, den Papst vor (!) der Wahl zu bezeichnen, außer Acht gelassen. Die Bestätigung der Wahl zum neuen Papst wurde erst nachträglich eingeholt. Dies führte infolge zum Investiturstreit mit der Frage: Welchen Einfluss hat die Weltlichkeit bei der Papstwahl? Es ging dabei um die Amtseinsetzung von Geistlichen durch die weltliche Macht (Laieninvestitur). Abschluss dieses Streites war 1122 im Wormser Konkordat. Beim Wormser Konkordat (völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und einem Staat) akzeptierte Kaiser Heinrich V. den Anspruch der Kirche auf die Investitur mit Ring und Stab, den Symbolen für die geistliche Ehe mit der Kirche und das priesterliche Hirtentum. Die Bischöfe wurden durch die Domkapitel gewählt. Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt und der Gewählte dann mit den Hoheitsrechten, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter als weltlichem Investitursymbol belehnt werden solle („Zepterlehen“). Mit dem Wormser Konkordat wurde damit ein Staatsvertrag zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II beschlossen, mit dem sich darauf verständigt wurde, dass der Kaiser dem Papst in weltlichen Dingen temporaliter übergeordnet, geistlich spiritualiter aber untergeordnet war. Hierbei wird die Exkommunizierungsmacht der Papstkirche wirksam. Gemäß Wikipedia lassen sich drei große Epochen der Exkommunikation einteilen:

 
 
      • die erste Epoche umfasste die Zeit bis zur beginnenden Entfaltung der Rechtskirche, deren Aufstieg unter Papst Gregor VII. (1073–1085), einem der umstrittendsten Päpste der Kirchengeschichte, einsetzte.
     
      • die zweite Epoche war eine Phase der exzessiven Verrechtlichung, sie wurde begleitet von heftigen Auseinandersetzungen mit der weltlichen Gewalt; es ist die Zeit der amtskirchlichen Krisen durch Schisma und Reformation (Kampf des Protestantismus gegen den Katholizismus).
     
      • die dritte Epoche setzte mit dem Konzil von Trient (1545–1563) ein und reichte bis in die Gegenwart.
 


3.2) Kreuzzüge

 
Auch die Kreuzzüge des Mittelalters stellen einen enormen und gewichtigen Versuch der Papstkirche dar, ihre Macht im Verbund mit der weltlichen Herrschaft (unter Heinrich IV., Heinrich V., Konrad III., Friedrich I. Barbarossa und unter Friedrich II.) auszubauen.
 

Wikipedia, Art. Kreuzzug, Aufruf vom 07.09.2020:

 
„Die Kreuzzüge waren von der Lateinischen Kirche sanktionierte, strategisch, religiös und wirtschaftlich motivierte Kriege zwischen 1095/99 und dem 13. Jahrhundert. In diesem engeren Sinne bezeichnet der Begriff die Orientkreuzzüge, die sich gegen die muslimischen Staaten im Nahen Osten richteten.

 
Im 13. Jh. wurde der Begriff für Kreuzzüge (wie peregrinatio) auch auf andere militärische Aktionen ausgeweitet, deren Ziel nicht das Heilige Land war (crux cismarina). In diesem erweiterten Sinne werden auch die Feldzüge gegen nicht christianisierte Völker wie Wenden, Finnen und Balten, gegen Ketzer wie die Albigenser und gegen die Ostkirche dazu gezählt.
 
Vereinzelt haben Päpste sogar zu Kreuzzügen gegen christliche politische Gegner aufgerufen.“
 
 
„Zwischen 1096 und 1291 fanden auf Betreiben der Päpste sieben Kreuzzüge ins »Heilige Land« Palästina statt, die nach Schätzung des Schriftstellers Hans Wollschläger (»Die bewaffneten Wallfahrten nach Jerusalem«) insgesamt bis zu 22 Millionen Menschen das Leben kostete. Nach anderen Schätzungen waren es weniger, sie sprechen von Hunderttausenden von Ermordeten, was die Verbrechen nicht weniger grausam macht.

Bei der Eroberung Jerusalems (1099) wurden etwa 70 000 Juden und Muslime im Blutrausch von den Katholiken umgebracht – die gesamte Einwohnerschaft der Stadt. Die noch vor Blut triefenden Ritter gingen anschließend »vor Freude weinend … hin, um das Grab unseres Erlösers zu verehren, und entledigten sich ihm gegenüber ihrer Dankesschuld« – so ein Augenzeuge. (Die Kreuzzüge in Augenzeugenberichten, dtv-Taschenbuch, 1971, S. 101).“

 


 
 

 
Infolge der Reformation Luthers entstand der Protestantismus parallel zum Katholizismus. Der Protestantismus versuchte, seine Macht auszubauen, während der Katholizismus diesen Machtausbau zu verhindern versuchte. Hinter beiden Gruppierungen standen jeweils weltliche Herrscher. Beide Gruppen (Protestanten und Katholiken) standen in kriegerischen Auseinandersetzungen zueinander, die 1555 zu einem Reichs- und Religionsfrieden fanden. Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Cuius regio, eius religio besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.  

 
Der sog. „Fenstersturz zu Prag“ im Jahr 1618 löste erneut eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Protestantismus und Katholizismus aus, die mit dem Westfälischen Frieden von 1648 ihren Abschluss fand. Hierbei wird deutlich, mit welcher Gewalt die katholisch geprägten weltlichen Herrscher gegen die Reformation Luthers vorgingen und inwieweit das Mitspracherecht bzw. der Herrschaftsanspruch des Katholizismus im Vordergrund standen.
 
 


5.) die Christianisierung Südamerikas im Zuge des Kolonialismus:

 
Auch die Christianisierung stellt einen Machtausbau der Papstkirche dar. Die Papstkirche erlaubte den europäischen Kolonialmächten seit dem 15. Jahrhundert christliche Missionierung bzw. Christianisierung. Mit der päpstlichen Bulle „Inter caetera“ (Anfangsworte dreier päpstlicher Urkunden des 15. Jahrhunderts) waren den Spaniern 1493 beispielsweise die Rechte an neuen Ländern in Amerika zugebilligt worden, denen sie den katholischen Glauben bringen sollten. In der Bulle Inter caetera vom 3. Mai 1493 übertrug Papst Alexander VI. den derzeitigen und zukünftigen Herrschern von Kastilien und Leon die Länder, die von Christoph Kolumbus entdeckt worden waren. Im Zuge der von der katholischen Kirche unterstützten Kolonialisierung Südamerikas wurden Ureinwohner millionenfach versklavt, ermordet oder durch eingeschleppte Krankheiten getötet.
 
 


6.) das Reichskonkordat der Kirche mit dem Diktator und Massenmörder Adolf Hitler:

 
Am 20. Juli 1933 ging die röm.-kath. Kirche unter dem Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (ein hoch konservativer, antikommunistisch eingestellter Kirchenfürst, ab 1939 Papst Pius XII) und Vizekanzler Franz von Papen (ein reaktionärer ehemaliger Politiker der katholischen Zentrumspartei) in Rom das Reichskonkordat zwischen dem Vatikan und Hitler-Deutschland ein, nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt worden war. Dieser Staatskirchenvertrag, der weiterhin gültig ist, regelt(e) das Verhältnis zwischen dem Hitler-Reich unter den Nationalsozialisten und der römisch-katholischen Kirche. Die wesentlichen Vereinbarungen des Konkordats sind:

 
 
    • Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion (Artikel 1)
     
    • Fortbestand des Bayerischen Konkordats von 1924, des Preußischen Konkordats von 1929 und des Badischen Konkordats von 1932 (Artikel 2)
     
    • Ein Botschafter des Deutschen Reiches wird beim Heiligen Stuhl residieren, ein päpstlicher Gesandter in der Hauptstadt des Reiches. (Artikel 3)
     
    • freie Korrespondenz zwischen dem Heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken (Artikel 4)
     
    • Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte (Artikel 5)
     
    • Kleriker und Ordensleute sind frei von der Verpflichtung zur Übernahme öffentlicher Ämter (Artikel 6)
     
    • Anerkennung des Nihil obstat durch den Staat (Artikel 7)
     
    • keine Zwangsvollstreckung in das Amtseinkommen der Geistlichen (Artikel 8)
     
    • Schutz der „Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit“ und damit u. a. des Beichtgeheimnisses (Artikel 9)
     
    • Geistliche Kleidung darf nur von Geistlichen getragen werden. Strafbewehrt wie der Missbrauch militärischer Uniformen (Artikel 10)
     
    • Bestandssicherung für die Diözesanorganisation und -zirkumskription und Regelung bei Neubildungen oder Änderungen (Artikel 11)
     
    • Regelung zur Einrichtung oder Umwandlung kirchlicher Ämter (Artikel 12)
     
    • Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 13)
     
    • Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern (Schlussprotokoll zu Artikel 13)
     
    • Recht der Kirche zur freien Besetzung ihrer Ämter, aber staatliches Vetorecht (Politische Klausel) für neu ernannte Bischöfe, Ausdehnung des Bischofswahlrechts der Domkapitel nach dem Modell des Badischen Konkordats auf die Diözesen Mainz, Rottenburg und Meißen, wissenschaftliche Hochschulbildung als Voraussetzung für das geistliche Amt (Artikel 14)
     
    • Regelungen zu Orden und religiösen Genossenschaften, insbesondere zur (deutschen) Staatsangehörigkeit der Geistlichen Ordensobere (Artikel 15)
     
    • Treueeid der Bischöfe „in die Hand des Reichsstatthalters“: „Vor Gott und auf die Heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande… Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“ (Artikel 16)
     
    • Schutz von Eigentum, Vermögen, Rechten und gottesdienstlichen Gebäuden (Artikel 17)
     
    • Staatsleistungen an die Kirche können nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden. (Artikel 18)
     
    • Garantie der katholisch-theologischen Fakultäten (Artikel 19)
     
    • Selbstbestimmungsrecht der Kirche hinsichtlich der Ausbildung des Klerus (Artikel 20)
     
    • Katholischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. (Artikel 21)
     
    • Katholische Religionslehrer dürfen nur mit Zustimmung des Bischofs eingestellt werden. (Artikel 22)
     
    • Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen (Artikel 23)
     
    • Lehrer an kath. Volksschulen müssen der kath. Kirche angehören und den Erfordernissen der kath. Bekenntnisschule entsprechen; Einrichtung von Einrichtungen zur Ausbildung katholischer Lehrer (Artikel 24)
     
    • Gründung und Führung von Privatschulen durch Orden und religiöse Kongregationen (Artikel 25)
     
    • Erlaubnis zur kirchlichen Trauung vor der Ziviltrauung in Todesgefahr und „Fällen sittlichen Notstandes“ (Artikel 26)
     
    • Garantie der unabhängigen (exemten) Militärseelsorge unter Leitung des Armeebischofs (Artikel 27)
     
    • Zulassung bzw. Einrichtung der Seelsorge in „Krankenhäusern, Strafanstalten und sonstigen Häusern der öffentlichen Hand“ (Artikel 28)
     
    • Behandlung kath. Angehöriger „einer nichtdeutschen völkischen Minderheit“ wie die der „Angehörigen deutscher Abstammung und Sprache“ im Staat dieser Minderheit (Artikel 29)
     
    • Verpflichtung, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen „im Anschluß an den Hauptgottesdienst […] für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes“ zu beten (Artikel 30)
     
    • Katholische Vereinigungen dürfen nur innerhalb staatlicher Verbände tätig werden, außerhalb davon nur für rein religiöse, rein kulturelle und karitative Aufgaben. Welche Verbände das sind, wird später vereinbart. Staatliche Verbände werden religiöses Verhalten nicht behindern. (Artikel 31)
     
    • Der Heilige Stuhl erlässt Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und „Tätigkeit für solche Parteien“ ausschließen. (Artikel 32)
     
    • Das Reich wird für nicht-katholische Konfessionen gleichartige Regelungen treffen. (Schlussprotokoll zu Artikel 32)


 
Inhalt des Geheimanhangs

 
„Im Falle einer Umbildung des gegenwärtigen deutschen Wehrsystems im Sinne der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht wird die Heranziehung von Priestern und anderen Mitgliedern des Welt- und Ordensklerus zur Leistung der Militärdienstpflicht im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl nach Maßgabe etwa folgender Leitgedanken geregelt werden:

 
a) Die in kirchlichen Anstalten befindlichen Studenten der Philosophie und Theologie, welche sich auf das Priestertum vorbereiten, sind vom Militärdienst und den darauf vorbereitenden Übungen befreit, ausgenommen im Fall der allgemeinen Mobilisierung.
 
b) Im Fall einer allgemeinen Mobilisierung sind die Geistlichen, die in der Diözesanverwaltung oder in der Militärseelsorge beschäftigt sind, von der Gestellung frei. Als solche gelten die Ordinarien, die Mitglieder der Ordinariate, die Vorsteher der Seminare und kirchlichen Konvikte, die Seminarprofessoren, die Pfarrer, Kuraten, Rektoren, Koadjutoren und die Geistlichen, welche dauernd einer Kirche mit öffentlichem Gottesdienst vorstehen.
 
c) Die übrigen Geistlichen treten, falls sie tauglich erklärt werden, in die Wehrmacht des Staates ein, um unter der kirchlichen Jurisdiktion des Armeebischofs sich der Seelsorge bei den Truppen zu widmen, falls sie nicht zum Sanitätsdienst eingezogen werden.
 
d) Die übrigen Kleriker in sacris oder Ordensleute, die noch nicht Priester sind, sind dem Sanitätsdienst zuzuteilen. Dasselbe soll im Rahmen des Möglichen mit den unter a) erwähnten Priesteramtskandidaten geschehen, die noch nicht die höheren Weihen erhalten haben.“

 
Wikipedia, Art. Reichskonkordat, Aufruf vom 07.09.2020


 
 
7.) das Konkordat mit dem spanischen Diktator Francisco Franco (1892 – 1975) und der Kinderraub:

Wikipedia, Art. Bebé robado, Aufruf vom 07.09.2020:

 
"In der Zeit des Franco-Faschismus etablierte sich eine von der römisch-katholischen Kirche und anderen Institutionen teilweise gestützte Praxis, Neugeborene unmittelbar nach ihrer Geburt ihren leiblichen Müttern zu entziehen und an systemtreue Familien zu verkaufen. Ihre Herkunft wurde verschleiert. Die Aufarbeitung dieser jahrzehntelangen Verbrechen begann in Spanien erst in den 2000er Jahren. Das Regime des ultrakatholischen Franquismus begünstigte den verbrecherischen Babyhandel. Bereits in den 1930er und 1940er Jahren nahmen spanische Falangisten republikanischen Frauen in Gefängnissen ihre Kinder ab und gaben sie an regimetreue Familien. In den 1960er und 1970er Jahren änderte sich nach Beobachtung der Journalisten Montserrat Armengou und Ricard Belis das Motiv der Täter: aus der politischen wurde eine "moralische" Repression. Die Täter des systematischen Kinderraubs seien alle sehr gut mit den Eliten des Franquistischen Spaniens vernetzt gewesen. Die weitgehend gegen Strafverfolgung immunen Institutionen der röm.-katholischen Kirche, das Militär und der Opus Dei seien für den Kinderraub wesentlich gewesen.
 
Im faschistisch-falangistischen Spanien waren kinderreiche Familien angesehener, als kinderlose Paare. Alleinerziehende Mütter waren selten und trugen ein gesellschaftliches Stigma. Eine unverheiratete Frau wurde nach spanischem Recht erst mit 26 Jahren volljährig. Ein weiterer begünstigender Umstand war das Ley de Parto Anόnimo, das Gesetz zur anonymen Geburt. Mit dem Gesetz sollten angeblich unverheiratete Mütter vor gesellschaftlicher Stigmatisierung geschützt werden. Das Gesetz begünstigte stark den systematischen Kinderhandel im großen Maßstab. Das Gesetz wurde in Spanien erst im Jahr 1997 geändert.
 
In den 1980er und 1990er Jahren entwickelten sich aus dem ehemals faschistisch-ultrakatholischen Schema ein für die Täter lukrativer Menschenhandel.

 
Der Raub Neugeborener lief in spanischen Krankenhäusern immer wieder nach dem gleichen Schema ab. Nach der Geburt im Krankenhaus sagte man der Mutter, ihr Kind sei tot. Zweifelte sie an dem Tod ihres Kindes kurz nach der Entbindung, zeigte man ihr einen toten Säugling. Diese Kinderleiche wurde im Krankenhaus San Ramón in Madrid als "Beweisstück" in einem Gefrierschrank aufbewahrt und immer wieder aufgetaut. In einem Nebenraum der Klinik wartete bereits die künftige Adoptivmutter. Viele der Adoptivmütter wurden in dem Glauben gehalten, die Adoption sei von der leiblichen Mutter gewollt. Formell trug der Arzt unmittelbar die Adoptiveltern in die Geburtsurkunde ein, womit keine wirkliche Adoption stattgefunden hatte. Die Adoptiveltern stammten meist aus anderen Regionen Spaniens, was die spätere Ermittlung erschweren sollte.

 
Medial besonders bekannt wurde die jahrzehntelange Praxis des Madrider Gynäkologen Eduardo Vela in der der Klinik San Ramon. 1981 wurde in 70 Prozent der in der Klinik dokumentierten Geburten "Mutter unbekannt" gemäß dem Ley de Parto Anόnimo, angegeben. Zwar sind Fälle geraubter Neugeborener in ganz Spanien dokumentiert, die meisten illegalen Adoptionen fanden laut ANADIR jedoch in Madrid, im Baskenland, in Katalonien und Andalusien statt.

 
Wesentliche Beteiligte der mafiösen Strukturen waren römisch-katholische Geistliche und Ordensfrauen, Rechtsanwälte, Hebammen, Krankenpfleger und Ärzte. Die höchste bekannte Summe, die für einen Säugling gezahlt wurde, betrug drei Millionen Peseten (ca. 18.000 Euro). Offizielle Zahlen von ihren Müttern illegal oder unter Druck entzogenen Neugeborenen existieren nicht. In der Betroffenenorganisation ANADIR schlossen sich bis 2012, 2000 Opfer von Zwangsadoptionen zusammen."

Man geht von bis zu 300.000 Fällen aus, in denen Mütter ihrer Babys beraubt wurden.

 
 
 


8.) die Masse an Gold und Geld:

 
„Das Instituto per le Opere di Religione (IOR; deutsch: „Institut für die religiösen Werke“), wie das päpstliche Geldhaus offiziell heißt, weist für 2012 einen Gewinn von 86,6 Millionen Euro aus. […] Für uns interessant ist der Goldbesitz. Laut Geschäftsbericht hielt das IOR „Gold, Medaillen und edle Münzen“ im Wert von 41,3 Millionen Euro. Mit diesem Betrag könnte man sich zum derzeitigen Kurs rund 1,3 Tonnen Gold kaufen.

 
In der Vatikanbank ist nur ein Bruchteil des päpstlichen Vermögens konzentriert. Sie arbeitet unabhängig von den anderen Stellen der Güterverwaltung des Papstes. Das Goldvermögen des Heiligen Stuhls wurde vom World Magazine in den Neunzigerjahren einmal auf mehrere Milliarden geschätzt. Große Teile des Goldes sollen sich in Tresoren der New Yorker Fed, der Bank of England und der Schweizerischen Nationalbank befinden. Laut aktuellen Presseberichten haben Prüfer bei der Vatikanbank jede Menge mutmaßlicher Schwarzgeldkonten entdeckt.“

 
 

„Deutsche Goldreserven […] umfassten am 31. Dezember 2017 3.373.662,4079 kg Feingold in physischen Beständen (Goldbarren). Ausgewiesen wurden diese Goldbestände in der Bilanz der Bundesbank mit 117.347 Mio. Euro. […] Die Goldreserven der Bundesbank sind seit dem Ende der 1960er Jahre die zweitgrößten der Welt. Nur die Vereinigten Staaten haben noch größere Goldreserven.“

 
Wikipedia, Art. Deutsche Goldreserven, Aufruf vom07.09.2020.
 
 
Fazit:

 
Genau genommen erlebe ich die Kirche nicht erst problematisch mit Konstantin dem Großen.

 
Wenn man in die Bibel schaut und dort das fünfte Kapitel der Apostelgeschichte sich zu Gemüte führt, wird man nachlesen können, wie geldgierig bereits die Person, die Petrus genannt wird, ist. "Petrus" ist hier in dieser Perikope (Apostelgeschichte 5) derartig wütend über jemanden, der die Verkaufserlöse für einen Acker nicht ordnungsgemäß darlegt, so dass diese Person stirbt - man könnte vermuten, dass jene Person ("Hananias") an einem Herzinfarkt stirbt. Lesen Sie aber selbst diese Geschichte:

 
„1 Ein Mann aber mit Namen Hananias, mit Saphira, seiner Frau, verkaufte ein Gut 2 und schaffte von dem Kaufpreis beiseite, wovon auch die Frau wusste; und er brachte einen Teil und legte ihn nieder zu den Füßen der Apostel. 3 Petrus aber sprach: Hananias, warum hat der Satan dein Herz erfüllt, dass du den Heiligen Geist belogen und von dem Kaufpreis des Feldes beiseite geschafft hast? 4 Blieb es nicht dein, wenn es unverkauft blieb, und war es nicht, nachdem es verkauft war, in deiner Verfügung? Warum hast du dir diese Tat in deinem Herzen vorgenommen? Nicht Menschen hast du belogen, sondern Gott. 5 Als aber Hananias diese Worte hörte, fiel er hin und verschied. Und es kam große Furcht über alle, die es hörten. 6 Die jungen Männer aber standen auf, hüllten ihn ein, trugen ihn hinaus und begruben ihn. 7 Es geschah aber nach Verlauf von etwa drei Stunden, dass seine Frau hereinkam, ohne zu wissen, was geschehen war. 8 Petrus aber antwortete ihr: Sag mir, ob ihr für so viel das Feld verkauft habt? Sie aber sprach: Ja, für so viel. 9 Petrus aber sprach zu ihr: Warum seid ihr übereingekommen, den Geist des Herrn zu versuchen? Siehe, die Füße derer, die deinen Mann begraben haben, sind an der Tür, und sie werden dich hinaustragen. 10 Sie fiel aber sofort zu seinen Füßen nieder und verschied. Und als die jungen Männer hereinkamen, fanden sie sie tot; und sie trugen sie hinaus und begruben sie bei ihrem Mann. 11 Und es kam große Furcht über die ganze Gemeinde und über alle, welche dies hörten.“

 

 
 
Bereits hier wird die Bedeutung des Geldes als Ursache von Streit und Machtkämpfen deutlich.

 
Ich kann nur sagen: perfide, skandalös und eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, die sich im Lauf der Kirchengeschichte verewigt hat. Wie macht- und geldhungrig doch viele Menschen sind...

 
Schämt man sich da nicht, (noch) "Christ" bzw. Mitglied der Kirche zu sein?


Rainer Langlitz


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