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BAG WfbM und Werkstatträte Deutschland überreichen politischen Appell für bessere Einkommensbedingungen in Werkstätten - Mein Schreiben an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas vom 12. März 2026

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BAG WfbM und Werkstatträte Deutschland überreichen politischen Appell für bessere Einkommensbedingungen in Werkstätten - Mein Schreiben an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas vom 12. März 2026

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Donnerstag, 12. März 2026 · Lesezeit 7:00
Der Werkstattlohn für Menschen mit Behinderungen steht seit Jahren im Mittelpunkt sozialpolitischer Debatten.

Trotz ihrer täglichen Arbeit erhalten viele Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen nur ein sehr geringes Entgelt, das kaum zur eigenständigen Existenzsicherung beiträgt.

Die Diskussion über eine Reform des Werkstattentgelts hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Auch auf dem Fachkongress „You can! – Inklusion im Arbeitsleben“ im März 2026 wurde erneut betont, dass die derzeitigen Entgeltstrukturen in Werkstätten für behinderte Menschen grundlegende Veränderungen benötigen.

Diese Debatte wirft die Frage auf, wie Arbeit von Menschen mit Behinderungen künftig gerechter anerkannt werden kann.

Die Reform des Werkstattentgelts ist seit Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Trotz zahlreicher Studien, Vorschläge von Verbänden und intensiver Debatten wurde unter der Bundesregierung aus Ampelkoalition (Dezember 2021 bis November 2024) keine grundlegende Reform des Entgeltsystems in Werkstätten für behinderte Menschen umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Forderung nach einer fairen und existenzsichernden Entlohnung für Werkstattbeschäftigte weiter an Bedeutung.

Deswegen habe ich mich gerade dazu entschlossen, mich in einem Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, zu wenden, um mich dafür einzusetzen, die Reformvorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) zeitnah umzusetzen und das Entgeltsystem grundlegend zu verbessern.

Links:

Vorschläge der BAG WfbM für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem



"Wir verdienen mehr" - Kampagne der Werkstatträte Deutschland




Mein Schreiben vom 12. März 2026 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bärbel Bas,

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, leisten täglich wertvolle Arbeit und tragen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. Dennoch liegt ihr durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt derzeit nur bei wenigen hundert Euro und damit deutlich unter einem existenzsichernden Einkommen.

Das derzeitige Entgeltsystem steht seit Jahren in der Kritik. Es gilt als intransparent, strukturell unzureichend und führt dazu, dass viele Werkstattbeschäftigte dauerhaft auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat deshalb konkrete Vorschläge für eine Reform des Entgeltsystems vorgelegt. Ziel ist ein auskömmliches, transparentes und nachhaltiges Einkommen für Werkstattbeschäftigte – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Im Rahmen der Tagung „You can! – Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben“ vom 11. bis 13. März 2026 in Leipzig wurde erneut deutlich, dass eine Reform des Werkstattentgelts dringend notwendig ist. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Selbstvertretung und Praxis betonten dort übereinstimmend, dass die derzeitige Entlohnung den Anforderungen an eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben nicht gerecht wird und strukturelle Veränderungen erforderlich sind.

Zu den zentralen Reformansätzen der BAG WfbM gehören insbesondere:

· die Einführung eines staatlich finanzierten Grundeinkommens bzw. Basisentgelts für Werkstattbeschäftigte,

· eine klare und transparente Entgeltstruktur,

· die Sicherstellung, dass Verbesserungen beim Entgelt tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen,

sowie eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

· die Reform des Werkstattentgelts prioritär voranzutreiben,

· die Vorschläge der BAG WfbM in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen,

· ein Entgeltsystem zu schaffen, das Menschen mit Behinderungen ein existenzsicherndes Einkommen und echte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,

und

· eine zeitnahe Umsetzung der Reform sicherzustellen.

Die Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten ist nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit, der Anerkennung von Arbeit und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Ich bitte das Bundesministerium daher, die notwendigen gesetzlichen Schritte einzuleiten und gemeinsam mit den beteiligten Akteuren eine zukunftsfähige Reform des Entgeltsystems in Werkstätten umzusetzen.

Über eine Rückmeldung zu meinem Schreiben und zur weiteren Entwicklung der Werkstattlohn-Reform würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Langlitz

- Ende des Aufforderungsschreibens an Bundesministerin Bärbel Bas -



Resümee:

Die Diskussion über eine Reform des Werkstattentgelts hat eine lange Vorgeschichte. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wurden in Deutschland vor allem in den 1960er- und 1970er-Jahren aufgebaut, um Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich war. Die rechtlichen Grundlagen wurden später im Sozialgesetzbuch verankert, heute insbesondere im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Das Entgeltsystem in Werkstätten besteht traditionell aus mehreren Bestandteilen: einem gesetzlich festgelegten Grundbetrag, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag sowie einem Arbeitsförderungsgeld, das vom Bund finanziert wird. Trotz verschiedener Anpassungen blieb das durchschnittliche monatliche Einkommen der Werkstattbeschäftigten über Jahrzehnte hinweg sehr niedrig.

Mit der zunehmenden Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat, geriet das System stärker in die Kritik. Verbände, Selbstvertretungsorganisationen und Wissenschaft wiesen darauf hin, dass die Entlohnung in Werkstätten häufig nicht dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und angemessene Anerkennung von Arbeit entspricht.

Ein wichtiger Schritt in der politischen Debatte war die Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das zwischen 2017 und 2023 schrittweise umgesetzt wurde. Zwar stärkte das Gesetz verschiedene Rechte von Menschen mit Behinderungen und eröffnete neue Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, doch das grundlegende Entgeltsystem der Werkstätten blieb weitgehend unverändert.

In den letzten Jahren hat sich die Reformdebatte weiter intensiviert. Studien zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems sowie Vorschläge verschiedener Akteure – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) – haben konkrete Modelle für eine Neuordnung vorgelegt. Ziel ist es, ein transparenteres und deutlich höheres Einkommen für Werkstattbeschäftigte zu ermöglichen und gleichzeitig die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken.

Vor diesem Hintergrund steht die Politik heute vor der Aufgabe, das bestehende System grundlegend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Das obige Schreiben an die Bundesministerin soll deutlich machen, dass die Frage des Werkstattlohns nicht länger aufgeschoben werden darf. Eine Reform des Entgeltsystems ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit von Menschen mit Behinderungen angemessen anzuerkennen und ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig zu verbessern.

Die Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen bieten hierfür eine konkrete Grundlage. Entscheidend wird jedoch sein, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen und die notwendigen Veränderungen tatsächlich umsetzen.

Nur wenn Arbeit auch fair entlohnt wird, kann von echter Teilhabe am Arbeitsleben gesprochen werden. Die Reform des Werkstattlohns ist daher nicht nur eine sozialpolitische Maßnahme, sondern auch ein wichtiges Signal für mehr Inklusion, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Anerkennung.


Chronologische Entwicklung der Diskussion um den Werkstattlohn

  • 1960er–1970er Jahre
    Aufbau von Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

  • 1974
    Verabschiedung des Schwerbehindertengesetz. Werkstätten werden rechtlich stärker geregelt und als Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verankert.

  • 2001
    Einführung des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Regelungen zu Werkstätten werden systematisch in das Rehabilitations- und Teilhaberecht integriert.

  • 2007–2009
    Deutschland unterzeichnet und ratifiziert die UN-Behindertenrechtskonvention. Dadurch gewinnt die Diskussion über gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und angemessene Entlohnung deutlich an Bedeutung.

  • 2016
    Beschluss des Bundesteilhabegesetz (BTHG) zur Weiterentwicklung des Teilhaberechts. Es stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen und schafft neue Instrumente der Arbeitsmarktintegration, verändert jedoch das Werkstattentgeltsystem nur begrenzt.

  • 2017–2023
    Stufenweise Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Parallel wächst die politische Debatte über die Höhe des Werkstattlohns.

  • 2023
    Veröffentlichung einer umfassenden Studie zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems in Werkstätten, die verschiedene Reformmodelle untersucht.

  • 2024–2025
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) legt konkrete Vorschläge für eine Reform des Werkstattentgelts vor, unter anderem mit einem staatlich finanzierten Basisentgelt.

  • 2026
    Auf dem Fachkongress „You can! – Inklusion im Arbeitsleben“ in Leipzig wird im März 2026 erneut die dringende Notwendigkeit einer Reform des Werkstattlohns diskutiert.


Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass die politischen Verantwortlichen die Reform des Werkstattentgelts nun mit der notwendigen Priorität vorantreiben. Die vorliegenden Vorschläge und Studien bieten bereits eine solide Grundlage für konkrete gesetzliche Schritte. Entscheidend wird sein, dass die Diskussion nicht weiter vertagt wird, sondern zeitnah zu einer spürbaren Verbesserung für die Beschäftigten in Werkstätten führt. Eine schnelle Umsetzung der Reform wäre ein wichtiges Signal für mehr soziale Gerechtigkeit und eine glaubwürdige Stärkung der Inklusion im Arbeitsleben.

Rainer Langlitz


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