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August 2025: Umfrageschock für die Union - Bundesregierung 100 Tage im Amt - AfD und Union gleichauf bei 25%

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August 2025: Umfrageschock für die Union - Bundesregierung 100 Tage im Amt - AfD und Union gleichauf bei 25%

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag, 24. August 2025 · Lesezeit 21:30
Die Bewertung der Arbeit der seit Mai 2025 im Amt befindlichen schwarz-roten Bundesregierung unter Union (CDU/CSU) und SPD fällt unterschiedlich aus, wird jedoch überwiegend problematisch und eher negativ gesehen.

Mein persönliches, laienhaftes, vorweg genommenes Fazit:

Ich zähle mich noch nicht zu der Gruppe, die überwiegend unzufrieden mit der schwarz-roten Bundesregierung ist.

Nach drei Jahren einer eher schlechten Arbeit einer Ampelkoalition unter SPD, Grünen und FDP kommt nun langsam eine gewisse Wende in die politische Handlung der neuen Bundesregierung unter Union (CDU/CSU) und SPD.

Fragt man sich, was die seit Anfang Mai 2025 im Amt befindliche schwarz-rote Bundesregierung an konkreten Maßnahmen in ihren ersten 100 Tagen umgesetzt oder angestoßen hat, so kann folgender Überblick gegeben werden:

1. Sofortprogramm & Koalitionsausschuss – Startschuss für Reformen
  • Bereits Ende Mai wurde im ersten Koalitionsausschuss ein 62-Punkte-Programm auf nur vier Seiten verabschiedet – darunter Infrastruktur-Investitionen (500 Mrd. € Sondervermögen), Beschaffungsbeschleunigung für Bundeswehr, Mietpreisbremse, Rentenreform.
  • Parallel entstand ein Sofortprogramm, „prioritär“ umgesetzt, etwa für Planungsvereinfachungen, Infrastruktur, Abschreibungen und ein „Investitions-Booster“.

2. Wirtschafts- und Investitionsimpulse
  • Investitionsanreize für Unternehmen: Degressive Abschreibungen von bis zu 30 % jährlich (2025–2027) für Ausrüstungsinvestitionen.
  • Körperschaftsteuer: Ab 2028 schrittweise Senkung von 15 % auf ~10 %.
  • Energiekostenentlastung:
    • Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026
    • Verlängerung bestehender Strompreiskompensation und Vorbereitung eines Industriestrompreises für energieintensive Firmen.

3. Infrastruktur, Digitalisierung & Bürokratieabbau
  • Sondervermögen für Infrastruktur & Klimaneutralität: 500 Mrd. € über 10–12 Jahre, davon 100 Mrd. € für Länder und Kommunen.
  • Bürokratierückbau: Sofortiges Moratorium für neue Statistikpflichten und Lieferkettengesetze, u. a. Entfall bestimmter Berichtspflichten.

4. Migrationspolitik & innere Sicherheit
  • Grenzkontrollen verstärkt, Asylantragsteller an der Grenze sollen zurückgewiesen werden – umgesetzt durch Innenminister Dobrindt - seit erstem Tag im Amt.
  • Rückführungsoffensive: Aussetzung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter für zwei Jahre und Abschaffung der Turbo-Einbürgerung.

5. Sozialpolitik, Rente & Wohnungsbau
  • Rentenpaket (erster Teil): Stabilisierung des Rentenniveaus, vollständige Mütterrente, Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Aktivrente folgt).
  • Bürgergeld-Reform: Fokus auf Vermittlung, stärkere Sanktionen, leistungsfähige Empfänger sollen zurück in den Arbeitsmarkt.
  • Mietpreisbremse verlängert, begleitet durch ein „Deutschlandpaket“ zur Beschleunigung von Wohnungsbauprozessen.

6. Bildung, Studierende & Wehrdienst
  • BAföG-Anpassung: Wohnkostenpauschale von 380 € auf 440 € ab WS 2026/27; Grundbedarf später an Grundsicherungsniveau angepasst.
  • Wehrdienst: Einführung eines attraktiven, freiwilligen Wehrdienstes statt Wiedereinführung der Wehrpflicht.

7. Digitalisierung & Innovation
  • Hightech-Agenda: Förderprogramme für Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Biotech zur Stärkung Deutschlands als Innovationsstandort.

8. Weitere wichtige Gesetzesbeschlüsse (Stand: 6. August)
  • Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: Digitale Prüfmethoden, Anbindung an polizeiliche Netzwerke.
  • Rentenstabilisierungsgesetz mit Mütterrente und Erziehungszeiten-Gleichstellung – Grundlage für Folgereformen.

Damit ist die schwarz-rote Bundesregierung unter CDU/CSU und SPD nun im August 2025 - wie bereits gesagt - seit ca. 100 Tagen im Amt (ab Anfang Mai 2025 im Amt).

Vgl. dazu auch die Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim 61. Landesparteitag der CDU in Niedersachsen am 23. August 2025 in Osnabrück:


Merz erwähnt in seiner Rede vom 23. August 2025 ca. ab Minute 29:00 auch u. a. den Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots ab Regelaltersgrenze als positive politische Handlung der Bundesregierung.

Dazu kann man bei Deubner Recht und Praxis lesen (Zitat):

"Das Bundesministerium  für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt den Referentenentwurf eines  „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen  Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“1  vorgelegt, mit dem entsprechende Vereinbarungen im  Koalitionsvertragsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 05.05.2025 umgesetzt  werden sollen.
                                                
Die vorgeschlagenen  Vorschriften sollen auch zu Änderungen beim sogenannten  Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und  Befristungsgesetz (TzBfG) beim Abschluss eines befristeten  Arbeitsvertrags führen.
                                               
Dieses Verbot soll  für die Arbeitnehmer aufgehoben werden, welche die Regelaltersgrenze  erreicht haben, um deren Weiterbeschäftigung bei ihrem bisherigen  Arbeitgeber über die Regelaltersgrenze hinaus zu erleichtern.
                                                
1. Absicherung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
                                                
Im Mittelpunkt des  Referentenentwurfs steht die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 %  bis zum Jahr 2031. Konkret bedeutet dies, dass ein Rentner, der 45 Jahre  zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, Anspruch auf eine Altersrente  i.H.v. 48 % des dann gültigen Durchschnittsverdienstes hat.
                                                
Ohne diese Regelung würde diese Festschreibung zum Ende dieses Jahres auslaufen.
                                                
Ein weiterer Punkt im  Entwurf ist die Ausweitung der sogenannten Mütterrente, also eine  Erhöhung der Rente für Menschen, die Kinder großgezogen haben. Bisher  gab es dabei eine Ungleichbehandlung, je nachdem, ob die Kinder vor oder  nach 1992 geboren waren.
                                                
Für Kinder, die vor  dem Jahr 1992 geboren wurden, gab es bis jetzt rund 20 Euro weniger  monatliche Rente. Mit dem neuen Gesetz soll das angeglichen werden.                                               

2. Vorbeschäftigungsverbot zum Schutz vor Befristungsketten
                                                
In arbeitsrechtlicher  Hinsicht ist eine Ausnahme vom sogenannten Vorbeschäftigungsverbot in §  14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG vorgesehen. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sind  sachgrundlose Befristungen bis zur Dauer von zwei Jahren ab Beginn des  Arbeitsverhältnisses zulässig.
                                                
Innerhalb dieses  Zeitrahmens ist eine höchstens dreimalige Verlängerung möglich. Nach §  14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung allerdings  ausgeschlossen, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein  Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dieses Verbot soll
                                                
den missbräuchlichen  Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit bereits bekannten  Mitarbeitern und damit Befristungsketten zu Lasten der Arbeitnehmer  ausschließen.
                                                
Eine Ausnahme von dem  Vorbeschäftigungsverbot ist nur in engen Grenzen gegeben, so etwa, wenn  eine Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber sehr lange zurückliegt2 oder diese anders geartet oder nur von sehr kurzer Dauer war.                                                

3. Neufassung des § 41 SGB VI
                                                
Eine weitere Ausnahme  von diesem Verbot soll jetzt für die Weiterbeschäftigung von  Arbeitnehmern geschaffen werden, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze  bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden möchten.
                                                
Hierzu soll § 41 SGB  VI, der den Arbeitsvertragsparteien schon jetzt die Möglichkeit gibt,  den Beendigungszeitpunkt eines bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze  befristeten Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung hinauszuschieben,  ergänzt werden.
                                                
Vorgesehen ist die Schaffung eines neuen zweiten Absatzes der Vorschrift mit folgendem Wortlaut:

                                                
„(2) § 14 Absatz 2  Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gilt nicht für  Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soweit mit  befristeten Arbeitsverhältnissen nach §
                                                
14 Absatz 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei demselben Arbeitgeber folgende Grenzen nicht überschritten werden:
                                                
                                                        
  1. eine Höchstdauer von insgesamt acht Jahren oder
  2.                                                     
  3. eine maximale Anzahl von zwölf befristeten Arbeitsverträgen.”
  4.                                                      
                                                
Damit wäre das  Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG – der Entwurf  spricht von einem Anschlussverbot – für die Arbeitnehmer aufgehoben,  deren Arbeitsverhältnis mit der Regelaltersgrenze enden würde.
                                                
Mit diesem  Personenkreis soll künftig – neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen  oder Arbeitsverhältnissen, die mit Sachgrund befristet sind – auch ein  sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.
                                                
Der damit gesetzte  Anreiz zu einer „freiwilligen Weiterarbeit” nach Erreichen der  Regelaltersgrenze soll – wie es im Entwurf heißt – einen Beitrag zur  Fachkräftesicherung leisten.
                                                
Voraussetzung für die Aufhebung ist zunächst, dass das befristete Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossen  wird. Die Aufhebung wird zudem in zeitlicher Hinsicht sowie durch die  maximale Anzahl von zwölf befristeten Arbeitsverträgen begrenzt, wobei  die Gesamtdauer von acht Jahren als Höchstgrenze ausgestaltet ist.
                                                
Danach soll der  Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nicht mehr  zulässig sein, wenn durch diesen die Gesamtdauer von acht Jahren  überschritten würde.
                                                
Schließlich werden  bei der Berechnung der Gesamtdauer (nur) die sachgrundlos befristeten  Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG berücksichtigt.
                                                
Diese müssen mit  demselben Arbeitgeber geschlossen worden sein, d.h., die  Arbeitsvertragsparteien müssen identisch sein. Maßgeblich ist demnach  eine Arbeitgeberbetrachtung und keine Arbeitsplatzbetrachtung.
                                                
Da im Übrigen die  Regelung nur das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG  betrifft, bleiben die aus § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG resultierenden  Grenzen einer sachgrundlosen Befristung (Gesamtdauer von zwei Jahren bei  höchstens dreimaliger Verlängerung) unberührt und sind deshalb  weiterhin zu beachten.                                                

4. Schriftformerfordernis für Befristungen bleibt aufrechterhalten
                                                
Die Erleichterung  einer Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze entspricht dem  Regelungsansatz des 2024 verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetzes  IV.3
                                                
Dieses im  Wesentlichen seit dem 01.01.2025 geltende Gesetzespaket hatte u.a. die  Schriftform für die Befristung des Arbeitsvertrags mit Erreichen der  Regelaltersgrenze aufgehoben und durch die Textform ersetzt. Seither  genügt eine Befristungsregelung, die den Anforderungen an die in
                                                
§ 126b BGB geregelte  Textform entspricht, also etwa in einer E-Mail oder einem Dokument mit  eingescannter Unterschrift festgehalten ist.
                                                
Diese Regelung gilt  allerdings ausschließlich für Altersbefristungen, die auf das Erreichen  der Regelaltersgrenze abzielen. In solchen Fällen wird die Warnfunktion  der Schriftform für weniger relevant erachtet, da Arbeitnehmer  regelmäßig ohnehin erwarten, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem  Erreichen der Regelaltersgrenze endet und sie durch Rentenleistungen  abgesichert sind.
                                                
Nicht erfasst werden hingegen Altersbefristungen, die an einen anderen Zeitpunkt als die Regelaltersgrenze geknüpft sind.
                                                
Auch für die jetzt  angedachte Neuerung der § 41 Abs. 2 SGB VI soll die Textform nicht  gelten, so dass es beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen über  die Regelaltersgrenze hinaus bei dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG bleibt.
                                                
Es ist allerdings  nicht ausgeschlossen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch  diese strenge Form aufgegeben und durch eine Textformregelung ersetzt  wird.
                                                

5. Inkrafttreten der Neuerung
                                                
Der Referentenentwurf  soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen und in das  Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. In Kraft treten soll und  dürfte die Neufassung des § 41 SGB VI – wie ein Großteil des  Gesetzespakets im Übrigen – zum Beginn des kommenden Jahres.

Prof. Dr. Joachim Weyand
                                                
                                                
Quellen
                                                
1  Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus  und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten”,  Bearbeitungsstand 24.06.2025, abrufbar unter: https://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=Rentenpaket_2025.
                                                
2  Nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG, Urt. v. 21.08.2019 – 7 AZR  452/17, NZA 2020, 40, ist ein Zeitraum von 22 Jahren ausreichend, nicht  aber ein solcher von nur 15 Jahren, BAG, Urt. v. 17.04.2019 – 7 AZR  323/17, NZA 2019, 1271.
                                                
3  Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der  Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes  Bürokratieentlastungsgesetz) v. 23.10.2024, BGBl I, Nr. 323."

Zitat Ende.

                                                 


Dennoch fällt eine erste Bilanz negativ aus: mehrheitlich sind die Befragten unzufrieden mit der bisherigen Arbeit der Bundesregierung. Die Union erreicht schlechtesten INSA-Wert seit Monaten, gleichauf mit der AfD – ein deutliches Warnsignal im politischen Umfeld. So verzeichnen seit Anfang August 2025 Union und AfD in Umfragen eine kaum unterscheidbare Zustimmungslage – bei je etwa 25 %. Zeitgleich sinkt die Zustimmung für die Bundesregierung stark, mit über 60 % Unzufriedenheit. Diese Entwicklungen markieren einen regelrechten „Umfrageschock“ für die Regierungsparteien, insbesondere für die Union, nur 100 Tage nach Regierungsbildung. Dieser Umfrageschock zeigt das schwache Vertrauen in die Regierung an, das mit der Wahrnehmung von Instabilität verbunden ist - ein gravierendes Szenario für Schwarz-Rot.


Zitat aus dem ifo-Institut vom 13. August 2025:

"Am  6. Mai 2025 wurde Friedrich Merz zum Bundeskanzler einer schwarz-roten  Koalition gewählt. Nach 100 Tagen im Amt zieht das 52. Ökonomenpanel von ifo und FAZ eine erste wirtschaftspolitische Bilanz der Regierung und  beurteilt die bisherigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. An der  Umfrage im Zeitraum vom 29. Juli bis zum 5. August 2025 nahmen 170  VWL-Professorinnen und VWL-Professoren teil. Eher negative wirtschaftspolitische Bilanz nach den ersten 100 Tagen."

Zitat Ende.

Link und Quellenangabe:



Wahlumfrage zur Bundestagswahl von INSA vom 23. August 2025:


Umfragen im August 2025: Union auf Talfahrt
INSA-Umfrage (Sonntagstrend, 18.–22. August). Demnach liegen die Union und die AfD gleichauf, d. h. auf demselben Niveau: Nur 26 % sind zufrieden mit der Bundesregierung, 62 % zeigen sich unzufrieden.

Der  Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist  am 5. Mai 2025 unterzeichnet worden und trägt den Titel "Verantwortung  für Deutschland". Er  legt die Grundlage für die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz  und enthält Pläne zur Stärkung der deutschen Wirtschaft, zur  Investition in Infrastruktur, zur Verbesserung des Klimaschutzes sowie  zur Stärkung von Familien und Bildung. Der Koalitionsvertrag umfasst eine Vielzahl von politischen Vorhaben, die in sechs Hauptkapitel gegliedert sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Wirtschaft, Arbeit und Soziales
  • Steuerliche Maßnahmen: Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027 zur Anregung von Investitionen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
  • Rentensystem: Sicherung des Rentenniveaus bei 48 % und Ausweitung der Mütterrente unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Keine Anhebung des Renteneintrittsalters, weiterhin abschlagfreie Rente ab 45 Beitragsjahren.
  • Bürgergeldreform: Umwandlung des Bürgergelds in eine Grundsicherung mit schärferen Sanktionen.
  • Frühstart-Rente: Einführung einer Frühstart-Rente ab 2026, bei der für jedes Kind in Ausbildung zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot fließen.

2. Innere Sicherheit und Migration
  • Migrationswende: Einführung strikterer Maßnahmen zur Begrenzung der Migration, einschließlich der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern, auch nach Afghanistan und Syrien.
  • Asylrecht: Verschärfung des Asylrechts mit restriktiveren Regelungen für den Familiennachzug und der Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“.
  • Grenzkontrollen: Verstärkung der Grenzkontrollen zur Eindämmung illegaler Migration.

3. Wirtschaft und Infrastruktur
  • Deutschlandpaket: Einrichtung eines „Deutschlandpakets“ zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Bereich Infrastruktur.
  • Nationale Wasserstoffstrategie: Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur mit priorisiertem Markthochlauf.
  • Deutschlandticket: Fortführung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus, mit einer geplanten Erhöhung des Preises ab 2029.

4. Bauen und Wohnen
  • Wohnungsbau: Förderung des Wohnungsbaus durch Sonderabschreibungen und eine neue Wohngemeinnützigkeit.
  • Mietpreisbremse: Verlängerung der Mietpreisbremse zur Begrenzung von Mietsteigerungen.

5. Sozialpolitik
  • Kindergeld: Erhöhung des Kindergelds zur Unterstützung von Familien.
  • Gesundheitsversorgung: Ausbau von Infrastrukturprojekten insbesondere für Bahn, Digitalisierung und Wohnungsbau.

6. Außen- und Sicherheitspolitik
  • Freiwilliger Wehrdienst: Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes, während die Wehrpflicht nicht wieder eingeführt wird.
  • Entwicklungshilfe: Kürzungen in der Entwicklungshilfe im Rahmen eines Kompromisses zur Migrationssteuerung


Wie ist diese Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im August 2025 erklärbar?

1. Schlechte Leistungsbilanz & Reformen bleiben wirkungslos
  • Laut dem ZDF-Politbarometer ist die Zustimmung zur Regierung bis Anfang August auf 49 % gesunken, während 41 % unzufrieden sind – ein signifikanter Rückgang im Vergleich zu 60 % Zufriedenheit Ende Juni.

Link und Quellenangabe:


  • Auch ARD-Deutschlandtrend zeigt ein Allzeittief: 29 % Zufriedenheit, 69 % Unzufriedenheit – Merz verliert 10 Prozentpunkte, nur 32 % vertrauen noch auf seine Arbeit

Link und Quellenangabe:



2. Geringe Vertrauen in Krisen- und Regierungskompetenz
  • Das ZDF-Politbarometer nennt auch eine gesunkene Erwartung an Lösungsfähigkeit: Nur 48 % glauben, die Regierung trage zur Lösung wichtiger Probleme bei; 47 % sind skeptisch. Bei Wirtschaft nur 54 % optimistisch, 43 % skeptisch.

Link und Quellenangabe:


  • Die Mehrheit der Bevölkerung sieht zudem einen hohen Reformbedarf bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung – aber vertrauen nicht, dass diese Regierung sie umsetzen kann (teilweise Werte von unter 20 % Vertrauen).

Link und Quellenangabe:



3. Koalitionsinterne Spannungen und fehlende Konsistenz
  • Bereits Ende Juli empfanden 55 % der Befragten das Verhältnis zwischen Union und SPD als „eher schlecht“. Nur 35 % sahen es positiv.
  • Der Streit um die Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht stieß auf breite Kritik und trug zur Reputationseinbuße der Regierung bei.

4. Angst vor wirtschaftlichem Abschwung, gesellschaftlichen Herausforderungen
  • Mehrere Studien (u. a. von der Hamburger Stiftung für Zukunftsfragen und Ipsos) zeigen, dass die Bevölkerung wegen Wirtschaftsunsicherheit, Inflation, Migrationsfragen, sozialen Ungleichheiten und Wohnungsnot besorgt ins neue Jahr 2025 gestartet ist. Die Zufriedenheit mit der Krisenkompetenz der Politik sank von 65 % (2020) auf 23 %. Diese verbreitete Sorge wirkt sich auch auf die Bewertung der aktuellen Regierungsarbeit aus.

5. Populistische Konkurrenz & Frustration über Reformstau
  • Die politische Alternative durch die AfD gewann an Attraktivität, während Union und SPD Zustimmungsverluste hinnehmen mussten. Union und AfD lagen im August bereits bei je 25 % Zustimmung.

Link und Quellenangabe:



  • Die Bevölkerung wirkt zunehmend frustriert – sie sieht keine klare Reformrichtung, fühlt sich von traditionellen Parteien weniger vertreten.



Nehmen wir als konkretes Beispiel das Thema Migration, das vielen Bundesbürgern unter den Nägeln brennt:

Vor der Bundestagswahl 2025 stellte sich Friedrich Merz als entschiedener Verfechter einer restriktiven Asyl- und Migrationspolitik dar. Er kündigte an, im Falle eines Wahlsiegs die deutschen Staatsgrenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle Versuche illegaler Einreise zurückzuweisen. Dies bezeichnete er als ein „faktisches Einreiseverbot“ für Personen ohne gültige Einreisedokumente  . Zudem sprach er sich für regelmäßige Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan aus und kritisierte die EU-Asylregeln als „sichtbar dysfunktional“.

 

Zitat:

"CDU-Chef Friedrich Merz will im Fall eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl ein "faktisches Einreiseverbot" für alle Menschen ohne gültige Einreisepapiere verhängen. Er werde gleich an seinem ersten Tag als Bundeskanzler eine entsprechende Anweisung an das Bundesinnenministerium erlassen, sagte Merz als Reaktion auf den Messerangriff von Aschaffenburg. Gelten müsse das Einreiseverbot für Menschen ohne Dokumente ausdrücklich auch für "Personen mit Schutzanspruch", sagte Merz – also auch solche, die Asyl in Deutschland beantragen wollen."

Friedrich Merz am 23. Januar 2025 (wörtlich):

"Ich weigere mich anzuerkennen, dass die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und jetzt Aschaffenburg die neue Normalität in Deutschland sein sollen. Das Maß ist endgültig voll. Wir stehen vor dem Scherbenhaufen einer in Deutschland seit 10 Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik. Es ergeben sich aus meiner Sicht nun endgültig einige Schlussfolgerungen, die eine von mir geführte Bundesregierung sofort zu ergreifen hat: Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen. Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen. Das gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch. Die europäischen Regeln "Dublin", "Schengen", "EURODAC" sind erkennbar dysfunktional. Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen."

Zitat Ende.

Diese Aussagen von Friedrich Merz enthalten mehrere rechtliche, politische und praktische Punkte, die wir verstehen müssen:
 

1. Kontrolle der Staatsgrenzen
„Die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn sind dauerhaft zu kontrollieren, und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise sind zurückzuweisen.“

Merz schlägt damit vor, die Grenzen zu allen Nachbarstaaten Deutschlands dauerhaft zu überwachen, um jede „illegale Einreise“ zu stoppen. Aber: Momentan gibt es im Schengen-Raum keine regulären Grenzkontrollen zwischen Deutschland und seinen Nachbarn. Dauerhafte Kontrollen würden einen starken Eingriff in die Schengen-Regeln darstellen.

2. Faktisches Einreiseverbot
„Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen."

Merz sagt damit: Wer kein gültiges Visum oder Ausweisdokument hat, dürfte Deutschland nicht mehr betreten. Auch EU-Bürger, die normalerweise durch das Recht auf Freizügigkeit einreisen dürfen, sollen kontrolliert werden. Das ist ein massiver Eingriff in bestehende EU-Regelungen, die Bürgern der EU das Reisen und Arbeiten in Deutschland erlauben.

3. Personen mit Schutzanspruch
„Das gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch.“

Merz sagt damit, dass Menschen, die nach internationalem Recht Anspruch auf Asyl oder Schutz haben (z. B. Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention), zukünftig grundsätzlich nicht mehr automatisch einreisen dürfen. Aber: Das widerspricht deutschen und europäischen Asylgesetzen. Die Genfer Konvention schützt Menschen vor Abschiebung an den Grenzen, wenn ihnen Gefahr droht.

4. Kritik an europäischen Regeln
„Die europäischen Regeln 'Dublin', 'Schengen', 'EURODAC' sind erkennbar dysfunktional.“
  • Dublin-Verordnung: Bestimmt, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Merz kritisiert, dass dies nicht effektiv funktioniert.
  • Schengen-Abkommen: Regelt offene Grenzen innerhalb der EU. Merz will diese Freizügigkeit faktisch aufheben.
  • EURODAC: Ein EU-Datenbanksystem für Fingerabdrücke von Asylsuchenden, um Doppelregistrierungen zu vermeiden. Kritik ist meist, dass es in der Praxis unzureichend funktioniert.

5. Vorrang des nationalen Rechts
„Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen.“

Merz fordert damit, dass Deutschland EU-Regelungen im Bereich Einwanderung und Asyl ignorieren könnte, um nationale Gesetze durchzusetzen. Dies widerspricht jedoch den EU-Verträgen, nach denen EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat. Ein einseitiger Vorrang des deutschen Rechts könnte rechtlich zu Konflikten mit der EU führen.

Friedrich Merz schlägt damit de facto vor:
  1. Dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarn.
  2. Keine Einreise ohne gültige Dokumente, auch für EU-Bürger.
  3. Einschränkungen für Menschen mit Asylanspruch.
  4. Missachtung der bestehenden EU-Regeln (Dublin, Schengen, EURODAC).
  5. Vorrang nationaler Gesetze gegenüber EU-Recht.

Diese Vorschläge stellen eine massive Verschärfung der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik dar und würden EU-Rechtsnormen erheblich untergraben, was praktisch und rechtlich sehr kontrovers gesehen werden muss.


Dobrindts Migrationswende

1. Was bedeutet die „Migrationswende“ (Alexander Dobrindt, CSU)?

Der Begriff „Migrationswende“ bezeichnet eine grundlegende Änderung der Einwanderungs- und Asylpolitik in Deutschland mit dem Ziel einer starken Begrenzung von Zuwanderung, insbesondere aus Ländern außerhalb der EU, und schärfere Regeln für Asylbewerber.

Kernideen:
  1. Stärkere Kontrolle der Grenzen.
  2. Kürzere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen.
  3. Begrenzung der Familiennachzüge.
  4. Förderung von Einwanderung nach klaren Kriterien (z. B. Fachkräftegesetz) statt nach humanitären Gesichtspunkten.

2. Dobrindts Position
Innenminister Alexander Dobrindt verfolgt mit der „Migrationswende“ eine stärker restriktive Migrationspolitik, die sich an konservativen Kernanliegen orientiert: Kontrolle, Reduzierung illegaler Migration, Vorrang nationaler Regeln, selektive Fachkräftezuwanderung. Sie steht in Kontinuität zu den Vorschlägen von Merz, ergänzt aber stärker die wirtschaftliche Dimension der Zuwanderung. Dobrindt hat sich mehrfach ähnlich wie andere konservative Politiker der CSU geäußert:
  • Strikte Begrenzung illegaler Einreisen.
  • Kontrolle der EU-Außengrenzen, um „Schleuserkriminalität“ zu verhindern.
  • Vorrang nationaler Interessen gegenüber europäischen Regelungen, ähnlich wie bei Merz.
  • Er spricht von einer „Neuausrichtung“, die Fokus auf qualifizierte Zuwanderung legt und humanitäre Migration stärker reguliert.

Alexander Dobrindt verwendet den Begriff „Migrationswende“ seit dem Frühjahr 2025, insbesondere nach seiner Ernennung zum Bundesminister des Innern im Mai 2025. Bereits im Juni 2025 erklärte er im Bundestag, dass Deutschland „aus der Migrationswelle eine Migrationswende“ mache und präsentierte erste Erfolge wie einen Rückgang der Asylerstanträge auf unter 7.000 im Juni 2025, was einem Rückgang von 60 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung wurde die „Migrationswende“ als zentrales Projekt vereinbart, mit dem Ziel, die Migration stärker zu kontrollieren und zu begrenzen.

Dobrindt selbst bezeichnete die verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern als „Beginn der Migrationswende“ und betonte, dass dies nur der erste Schritt sei, mit weiteren Maßnahmen in Planung.

3. Kritik
  • Rechtlich: Wie bei Merz wäre eine Abkehr von EU-Regeln (Dublin, Schengen) problematisch.
  • Humanitär: Flüchtlingsorganisationen warnen, dass ein zu striktes Vorgehen Menschen in Gefahr bringt.
  • Politisch: Andere Parteien und NGOs sehen darin eine Verschärfung der bisherigen Politik ohne realistische Lösung für Arbeitskräftebedarf.



Was plant nun die Bundesregierung für die Zeit nach der Sommerpause?

1. Klare Ordnung via Koalitionsausschuss
  • Das zentrale Steuerungsgremium der Koalition, der Koalitionsausschuss, soll monatlich tagen, unabhängig davon, ob „es brennt“ – also frühzeitig und vorausschauend.
  • Bis zur Sommerpause legte er Prioritäten etwa in den Bereichen Migration (z. B. Familiennachzug, Einbürgerung) und Wirtschaft (z. B. Investitionsimpulse, Steuerentlastungen) fest.

Link und Quellenangabe:



2. Investitionen und Wirtschaftsanreize
  • Der Fokus liegt weiterhin auf Wachstumsimpulsen via Sondervermögen (Infrastruktur & Klimaschutz) und Reformen im Steuer- und Regulierungssystem. Bundesregierung.deifo Institut
  • Das Ziel: Wirtschaft aus der Rezession holen, Unternehmen fördern, Planungssicherheit schaffen, Bürokratie abbauen.

3. Rentenreform – zweiter Teil
  • Vor der Sommerpause wurden erste Maßnahmen wie Rentenniveau (48 %), Mütterrente und die Regelung zum Vorbeschäftigungsverbot beschlossen.
  • Nach der Sommerpause folgt der zweite Teil des Rentenpakets: Hier stehen Aktivrente, Frühstartrente sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz an.
  • Eingeführt wird eine Rentenkommission, die langfristige und zukunftsfähige Vorschläge erarbeiten soll.

4. Konkreter Zeitplan & Gesetzesvorhaben
  • Noch 2025 geplant:
    • Elektronische Patientenakte: Stufenweiser Rollout bis hin zu verpflichtender Nutzung.
    • Reform des Wahlrechts: Kommission erarbeitet Vorschläge.
    • Pflegereform: Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Vorschläge vor.
    • Monitoring zur Energiewende: Stromnetzausbau, erneuerbare Energien werden evaluiert.
    • Evaluierung der Cannabis-Legalisierung im Herbst.
    • Bürokratieabbau: Gesetzesentwürfe zur Entlastung von KMU bis Jahresende.
    • Modernisierung der Schuldenbremse: Kommission & Gesetzgebung bis Jahresende.
    • Reform des Sozialstaats: Kommission mit Vorschlägen im vierten Quartal.

5. Neuer Nationaler Sicherheitsrat (NSR)
  • Der Nationale Sicherheitsrat soll am 27. August formell eingerichtet werden. Er dient als zentrales Koordinierungsgremium für Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Europapolitik und dient speziell in Krisen der schnellen Entscheidungsfindung.

6. Herbst der Reformen – Bürgergeld & Sozialsystem
  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kündigt einen Paradigmenwechsel beim Bürgergeld an: Wer wiederholt eine zumutbare Arbeit ablehnt, verliert Anspruch auf staatliche Leistungen. Der Herbst wird zum Schicksalsmoment für die Koalition erklärt.

Link und Quellenangabe:


  • Kanzler Merz fordert einen schärferen Kurs, insbesondere in der Sozialpolitik, und betont, der Sozialstaat sei in seiner heutigen Form nicht mehr finanzierbar. Er wirbt für ein stärker industrie- und migrationskritisches Profil.

Link und Quellenangabe:


Es wird spannend bleiben, ob die schwarz-rote Bundesregierung weiter zusammen hält bzw. ob sie sich zerstreitet, wie zuvor in der Ampelkoalition passiert.

Bundeskanzler Friedrich Merz zeigte sich jedenfalls auf dem 61. CDU-Landesparteitag in Osnabrück zuversichtlich und lobte die bisherige Arbeit der Bundesregierung.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wird mit folgenden Worten in Bezug auf die Sozialstaatsreform (sc. Bürgergeldreform) zitiert:

"Herbst entscheidet über Zukunft der Regierung"

Rainer Langlitz


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